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Antrag 9 / Gesetzliche Maßnahmen gegen unlautere Verkaufsfahrten


Bunte Einladungen, oft persönlich adressiert, laden vielerorts zu Gratisausflügen, Kaffeefahrten und Gewinnversprechen. In einem Gasthaus werden dann völlig überteuerte Produkte angeboten, die gemeinhin als Ramsch bezeichnet werden müssen. Bei derartigen Ausflügen geht es auch oft ins benachbarte Ausland, um dort überteuerte Produkte zu verkaufen. Die Leute fühlen sich aufgrund eines kostenlosen Essens meist dazu genötigt, etwas zu kaufen.

Dabei geht es ausschließlich um ein sehr lukratives Geschäft. In Insiderkreisen wird von Verdienstmöglichkeiten zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Monat von sog. Hintermännern gesprochen. Das weckt kriminelle Energien.

Eine wichtige Erstmaßnahmen wäre es, den Gewinnvor Ort abschöpfenund/oder zu verhindern, dass die Produkte sofort mit Scheckkarte bezahlt werden. Das erfordert jedoch, dass die Veranstaltungen behördlich bekannt sind und vor Ort polizeiliche Maßnahmen möglich sind.

Neben der empfindlichen Verteuerung von Bußgeldrahmen müssten jedoch grundsätzlich gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden, die Verkaufsfahrten dieser Art strafbar machen, indem gesetzliche Graubereiche ausgeschaltet werden. Da die Veranstaltungen oft im benachbarten Ausland stattfinden, müssen supranationale Gesetzesbestimmungen angestrebt werden.

 

Antrag 8 / Österreichischen Banken das Wetten auf Hunger verbieten! Die EU-Wertpapierregulierung ist hier unzureichend


Zahlreiche europäische und österreichische Banken sind an spekulativen Geschäften mit Nahrungsmitteln sowie an Fonds oder Projekten, die zu Land Grabbing beitragen, beteiligt. Friends of the Earth Europe (FoE) hat als Fallbeispiel die Tätigkeiten der Raiffeisen Gruppe in einem Bereich dokumentiert. z. B. hat sich Raiffeisen, entgegen ihrer vollmundigen Ankündigungen, noch immer nicht komplett aus den Spekulationen mit Lebensmitteln zurückgezogen. Untersuchungen zeigen, dass die Unternehmensgruppe in Konzerne investiert oder an sie Kredite vergibt, die in Land Grabbing verwickelt sind. Raiffeisen unterstützt zahlreiche Unternehmen, die nachgewiesenermaßen Probleme in lokalen Gemeinschaften verursachen und des Landraubs beschuldigt werden. Es wäre längst an der Zeit, dass Raiffeisen den Landraub nicht weiterhin unterstützt.

Auch andere österreichische Banken investieren in Lebensmittelspekulationen. So zum Beispiel Unicredit Bank Austria, die Finanzprodukte verkauft, die auf die Preisentwicklung von Rohstoffen spekulieren. Dies betrifft zum Beispiel die Preise von Getreide und Vieh. Außerdem die Volksbanken AG, die Rohstoffzertifikate verkauft, deren Wert direkt auf den Preisen von Agrarprodukten aufbaut, hier speziell auf Weizen, Zucker und Sojabohnen. Die Erste Bank ermöglicht KundInnen die risikolose Spekulation auf Lebensmittelpreise über ihren ESPA GARANT

COMMODITIES Fonds.

Da Spekulation auf Finanzmärkten ein entscheidender Preistreiber bei Nahrungsmitteln ist, müssen hier finanzpolitische Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Wir müssen der Finanzlobby entgegenwirken, die derzeit keine Anstrengungen scheut, um selbst die vorliegenden Regulierungsvorschläge wieder zu verwässern. z.B. Attac kritisierte die Ende September im Ausschuss Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments abgestimmte Richtlinie zur Regulierung von Wertpapiermärkten (MiFID) als unzureichend.

Die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH verfügt auch über eine finanzielle Beteiligung am Minenunternehmen AngloGold Ashanti. Der Goldabbau vernichtet die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort in Ghana. Das Land der Bauern und Bäuerinnen muss der Ausdehnung der Iduapriem-Goldmine von AngloGold Ashanti weichen. Viele haben entweder keine oder nur eine geringe Entschädigung für den Verlust ihres Ackerlands erhalten. Die Flüsse werden immer wieder durch die Bergbauaktivitäten verseucht.

Antrag 7 / Clean IT: Privatisierte Überwachung

Der nächste Anschlag auf Netzneutralität und Meinungsfreiheit steht bevor: Europäische Internet-Anbieter sollen alle Internet-Verbindungen überwachen und bestimmte Inhalte herausfiltern. Das schlägt das „Clean IT“-Projekt einiger EU-Staaten in einem internen Entwurf vor, den die NGO European Digital Rights (EDRi) jüngst veröffentlicht hat. Im „Kampf gegen Terrorismus“ sollen Firmen ihre Geschäftsbedingungen verschärfen, teilweise am Gesetzgeber vorbei.

Finanziert von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstroem wollen Strafverfolgungsbehörden zusammen mit Providern und Filter-Herstellern „freiwillige Verhaltensregeln“ aufstellen, um die „terroristische Nutzung des Internets einschränken“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpfen“.

Die bisherigen Treffen der Initiative haben vornehmlich Firmen angezogen, die Filtertechnologien herstellen und Absatzchancen für ihre Produkte sehen. Und deren Arbeit hat sich ausgezahlt, wie ein internes Dokument belegt. European Digital Rights hat soeben einen Entwurf der angepeilten Verhaltensregeln veröffentlicht. Darin findet sich ein ganzer Katalog an schlechten und gefährlichen Maßnahmen, darunter zahlreiche Vorschläge für den Einsatz diverser Filtertechnologien durch staatliche und private Stellen. Regierungen sollen neue Filter finanzieren und der Einsatz von zu seichten Filtern bestraft werden.

Die Grundprobleme des ganzen Projekts bleiben unangetastet: Es gibt keine Definition der zu bekämpfenden „terroristischen“ Inhalte. Es gibt kein klar identifiziertes Problem, das angegangen werden soll, vielmehr soll Aktionismus gezeigt werden. Die Vorschläge gehen komplett an demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien wie Gesetzen und richterlicher Kontrolle vorbei.

Stattdessen sollen private Unternehmen ihre Geschäftsbedingungen anpassen, um unerwünschte Inhalte zu untersagen. Firmen sollen Inhalte nach Gutdünken entfernen, ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle. Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung schaltet in den Turbo-Gang.


In dem Dokument finden sich unter anderem folgende Vorschläge:

Schaffung von Gesetzen, dass Behörden auf Online-Patrouille gehen können, inklusive der (vermutlich anonymen) Teilnahme an Online-Diskussionen

  • Aufhebung von Gesetzen, die das Filtern und Überwachen der Internet-Anschlüsse von Mitarbeiter/innen in Firmen verbieten

  •  Strafverfolgungsbehörden soll es ermöglicht werden, Inhalte entfernen zu lassen „ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren“
  • Wissentliches“ Verlinken auf „terroristische Inhalte“ (der Entwurf bezieht sich nicht auf Gerichtsurteile, sondern lässt diese Einschätzung undefiniert) soll im selben Ausmaß strafbar sein wie „terroristische Inhalte“ selbst

  • Schaffung rechtlicher Grundlagen für Klarnamenszwang, um anonyme Nutzung von Online-Diensten zu verhindern

  • Provider sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine „angemessenen“ Anstrengungen unternehmen, Überwachungstechnologien einzusetzen, um diese undefinierte „terroristische“ Nutzung des Internets zu identifizieren

  • Unternehmen, die Internet-Filter zur Verfügung stellen sowie deren Kunden sollen haften, wenn sie von Filtern festgestellte „illegale“ Aktivitäten nicht melden

  • Unternehmen sollten Upload-Filter einsetzen, damit einmal entferne Inhalte (oder ähnliche) nicht erneut hochgeladen werden können

  • Verbot anonymer Nutzung des Netzes und Gebot, dass „soziale Netzwerke nur echte Bilder von Nutzern erlauben“ dürfen.

 

Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollten überhaupt keine Gesetze zum Einsatz kommen, womit man die Parlamente generell übergangen hätte. Einer der Hebel, auch ohne Gesetze diese Kontrollideen durchzusetzen ist aber, dass Regierungen die Hilfsbereitschaft der Provider als Kriterium für die Vergabe öffentlicher Verträge verwenden sollen.

Diesen kommerziellen Zugang definiert man auf der Internetseite von Clean IT so: „Der Privatsektor soll die Führung übernehmen“. Doch es wird wohl eine Zuckerbrot-und-Peitsche-Strategie gefahren werden. Bei EDRi vermutet man, die Botschaft an die Unternehmen sei: „Benutzt Filter, oder werdet wegen terroristischer Straftaten zur Verantwortung gezogen“, so die NGO.

Ausgegangen ist die Initiative übrigens von den Regierungen der Niederlande, Deutschlands, Großbritanniens, Belgiens und Spaniens. Mittlerweile wurde der erlauchte Kreis durch „Unterstützende Regierungen“ erweitert. Das sind Ungarn, Rumänien, Dänemark, Griechenland und natürlich Österreich.

Antrag 6 / Rechtsmittel zur Einhaltung der Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung


Zahlreiche Bundesländer haben die Verpflichtungen, die mit dem Abschluss der Vereinbarung über die bedarfsorientiere Mindestsicherung übernommen wurden, nicht erfüllt. Besonders auffällig ist dies in den Bundesländern Steiermark und Kärnten, die offen vertragswidrig agieren, in dem sie den Regress nicht in der vereinbarten Weise auf Eltern für ihre minderjährigen Kinder beschränken. Andere Bundesländer missachten die Vereinbarung weniger auffällig:

Insbesondere Vorarlberg und Niederösterreich interpretieren die Bestimmungen über den Wohnkostenanteil auf absurde und nicht vertragskonforme Art und Weise zu Lasten der ärmsten Menschen in dieser Gesellschaft.

 

Kein einziges Bundesland administriert die 15a-Vereinbarung in Sinne jener Bestimmung, wonach notwendige Beratung und Betreuung integraler Bestandteil der Mindestsicherung zu sein hat.

Viele Bundesländer bemühen sich außerdem Selbstbehalte in der Krankenversicherung, die früher selbstverständlich im Zuge der Hilfe in besonderen Lebenslagen von den Sozialhilfeträgern übernommen wurden, auf die Kassen und deren Härtefonds zu wälzen. Das führt zu absurden bürokratischen Hürdenläufen der Betroffenen und großen Verzögerungen etwa bei der Gewährung und Verschreibung von Hilfsmitteln.

In der genannten 15a-Vereinbarung sind keine Rechtsfolgen einer Missachtung festgehalten, sodass nur der Weg bleibt, die Bundesländer im Wege der öffentlichen Meinung dazu zu bringen, ihren Rechtsbruch zu beenden. Da der oder die einzelne Betroffene keine Möglichkeit hat, die Vertragsverletzung des jeweiligen Bundeslandes rechtlich anzufechten, liegt es am Bund, der alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag eingehalten hat, ein vereinbarungskonformes Verhalten der Vertragspartner im Interesse der BürgerInnen einzufordern und die konkreten Fälle der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen gerichtlich feststellen zu lassen.

 

 

Antrag 5 / Anhebung der Ausgleichstaxzahlung


ArbeitgeberInnen sind lt. Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, ab einer Betriebsgröße von zumindest 25 ArbeitnehmerInnen pro 25 ArbeitnehmerInnen eine Person mit dem Status begünstige/r Behinderte/r zu beschäftigen. Erfolgt dies nicht, so können sich ArbeitgeberInnen von dieser Behinderteneinstellungspflicht nach wie vor zu Dumpingpreisen und zusätzlich steuermindernd freikaufen.

Diese billigeFreikaufsmöglichkeitführt dazu, dass die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung gestiegen ist.

Damit die Behinderteneinstellungspflicht endlich auch positive Wirkung zeigt und Menschen mit Behinderung bessere Bedingungen am Arbeitsmarkt zu vorfinden, ist es notwendig, den Freikauf von der Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung wirtschaftlich uninteressant zu machen. Dies ist nur dann denkbar, wenn die Nichtbeschäftigung behinderter Menschen genauso viel kostet wie die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung. Das immer wieder angeführte Argument, dass dann für ArbeitgeberInnen die Ausgaben steigen würden, stimmt insofern nicht, da es zu keiner Ausgleichstaxzahlung kommt, wenn sie die Einstellungspflicht erfüllen.