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Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

 

Neue Aufgabengebiete für Berufsgruppen:

In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden neue Aufgaben von den Berufsgruppen verlangt, sowohl von bisherigen PflegehelferInnen, jetzt Pflegeassistenz, als auch von den Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Die MitarbeiterInnen, die teilweise bereits ihr ganzes Berufsleben in diesen Berufsbildern arbeiten, sind nicht für diese Novelle verantwortlich. Für deren Umsetzung benötigen sie die Möglichkeit, Schulungen zu erhalten, um dieAusübung der neuen Aufgaben auch sachgerecht ausführen zu können. Es ist den Menschen in den Gesundheitsberufen nicht zuzumuten, dass sie den Aufwand für Nachschulungen selbst tragen müssen.

Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

Aufgrund fehlender Qualifikation sind ca. 60% der arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen als HilfsarbeiterInnen eingestuft.
Eine Qualifizierung, etwa in Form einer Lehre, könnte die Aussicht auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern. In vielen Firmen wird dies auch im Rahmen der Anstellung ermöglicht. Die Lehrlingsentschädigung reicht allerdings für einen Erwachsenen zum Leben nicht aus. Manche Kollektivverträge haben zu diesem Zweck eine Entlohnung für Lehrlinge über 18 nach dem Gehalt des Hifsarbeiters vorgesehen. Leider wird diese Situation nicht von allen KVs vorgesehen.
Diese Menschen brauchen eine ausreichende Unterstützung, damit sie zu einem Berufsabschluss kommen! Auf lange Sicht hilft das nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Allerdings ist die Finanzierung mitunter ein Hindernis, daher wäre eine Kostenteilung sinnvoll. Hier könnte der Unternehmer Kosten übernehmen und auch eine Unterstützung aus Mitteln des AMS oder der Mindestsicherung wären anzudenken, damit den Betroffenen keine Hürden in den Weg gelegt werden.

Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom, BDFA: ja
GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarbeiterin zu bezahlen ist.

Aufgrund fehlender Qualifikation sind ca. 60% der arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen als HilfsarbeiterInnen eingestuft.
Eine Qualifizierung, etwa in Form einer Lehre, könnte die Aussicht auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern. In vielen Firmen wird dies auch im Rahmen der Anstellung ermöglicht. Die Lehrlingsentschädigung reicht allerdings für einen Erwachsenen zum Leben nicht aus. Manche Kollektivverträge haben zu diesem Zweck eine Entlohnung für Lehrlinge über 18 nach dem Gehalt des Hifsarbeiters vorgesehen. Leider wird diese Situation nicht von allen KVs vorgesehen.
Diese Menschen brauchen eine ausreichende Unterstützung, damit sie zu einem Berufsabschluss kommen! Auf lange Sicht hilft das nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Allerdings ist die Finanzierung mitunter ein Hindernis, daher wäre eine Kostenteilung sinnvoll. Hier könnte der Unternehmer Kosten übernehmen und auch eine Unterstützung aus Mitteln des AMS oder der Mindestsicherung wären anzudenken, damit den Betroffenen keine Hürden in den Weg gelegt werden.

Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

Die Arbeiterkammer (wie auch der ÖGB) setzt sich als Sozialpartnerin richtigerweise dafür ein, den Frauenanteil auf allen Ebenen und speziell in Führungspositionen zu erhöhen.
Zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmervertreter_innen haben Arbeiterkammer und Gewerkschaft ihre eigenen Ausbildungseinrichtungen geschafften, nämlich die Gewerkschaftsschule, die Betriebsrät_innenakademie (BRAK) und die Sozialakademie (SOZAK). Diese Bildungseinrichtungen bieten eine umfassende Ausbildung an und die Absolvent_innen sind prädestiniert für Führungspositionen in Arbeiterkammer und Gewerkschaften.

Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GLB, Türkis: ja
FSG, GA, Persp., ARGE, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Arbeiterkammer Wien dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.

Die Arbeiterkammer (wie auch der ÖGB) setzt sich als Sozialpartnerin richtigerweise dafür ein, den Frauenanteil auf allen Ebenen und speziell in Führungspositionen zu erhöhen.
Zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmervertreter_innen haben Arbeiterkammer und Gewerkschaft ihre eigenen Ausbildungseinrichtungen geschafften, nämlich die Gewerkschaftsschule, die Betriebsrät_innenakademie (BRAK) und die Sozialakademie (SOZAK). Diese Bildungseinrichtungen bieten eine umfassende Ausbildung an und die Absolvent_innen sind prädestiniert für Führungspositionen in Arbeiterkammer und Gewerkschaften.