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Antrag 04 / Deutschkurse beim AMS

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, regelmäßig vom AMS vermittelte Ausbildungen wie etwa Sprachkurse, häufige in Anspruch genommene Berufsausbildungen bzw. Ausbildungsmodule wie etwa zu Computerkurse etc. im Rahmen des AMS von entsprechend ausgebildetem Personal unter Einhaltung von Qualitätsstandards und Formalisierung der Abschlüsse selbst durchzuführen.

Die Praxis des AMS, Ausbildungsmaßnahmen durch Fremdfirmen durchzuführen, ist wenig zielführend. Die Arbeitsbedingungen und Löhne der beauftragten Unternehmen lassen regelmäßig zu wünschen übrig. Die notwendigen Qualitätsstandards werden vielfach nicht erreicht oder können nicht gehalten werden. Die Rechnung zahlt das AMS, aber regelmäßig auch die Beschäftigten der AuftragnehmerInnen und selbstverständlich die KursteilnehmerInnen.

Es ist durchaus sinnvoll, experimentelle Elemente der aktiven Arbeitsmarktpolitik von gemeinnützigen Initiativen entwickeln zu lassen. Es gibt aber auch Kurse und Ausbildungen, die regelmäßig nachgefragt und weitgehend standardisiert sind. In diesen Fällen profitieren TeilnehmerInnen, AMS und Beschäftigte von einer Struktur, in der Kursbedingungen, Arbeitsbedingungen und Qualitätsstandards von einer öffentlichen Einrichtung garantiert werden können.
Dazu zählen mit Sicherheit Deutschkurse und Computerkurse, die regelmäßig in hoher Zahl und gleichem Inhalt nachgefragt werden.

Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Intergration

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  • Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge

Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich steigt leider weiterhin an. Bei Weitem nicht der zentrale, aber durchaus auch ein Aspekt dieses Anstiegs ist die Tatsache, dass Menschen die gezwungen sind, aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen. Wesentlicher Zusatz: völlig unvorbereitet auf den Arbeitsmarkt gelangen.

Die Problematik der steigenden Arbeitslosigkeit ist durchaus vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar.

Das Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung beträgt über 26%. Von zehn Menschen mit schlechter Ausbildung sind also zu jedem Zeitpunkt drei arbeitslos. In Wien sind auf Grund der spezifischen Ausgestaltung des Wiener Arbeitsmarktes sogar immer vier von zehn Menschen mit geringer Ausbildung arbeitslos.
Bei der Wahrnehmung und Anerkennung informell erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse bildet Österreich noch immer das Schlusslicht Westeuropas. Die fehlende Möglichkeit, erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse anerkannt zu bekommen, hat nachhaltig negative Wirkung auf die Löhne. Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in einer bestimmten Berufsbranche gearbeitet haben oder entsprechende Ausbildungen in anderen Ländern abgeschlossen haben, werden in Österreich als Hilfskräfte beschäftigt und somit nicht ihrer tatsächlich Qualifikation und Arbeitsleistung entsprechend entlohnt.
Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des ungeheuren Arbeitslosigkeitsrisikos im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind völlig, aber auch für arbeitslose Menschen fast immer verschlossen.
In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Es ist kontraproduktiv, Menschengruppen zu isolieren und gegen einander in Stellung zu bringen: Menschen in Problemlagen sind insofern alle gleich, als sie sich in Problemlagen befinden und nicht die nötige Unterstützung zur Überwindung ihrer individuellen Problemlagen bekommen. Dabei ist es völlig egal, welche Sprache ein Mensch spricht, wie alt er oder sie ist, welches Geschlecht ein Mensch hat oder welche Lebensgeschichte.

Was wir in Österreich benötigen, ist ein Rechtsanspruch auf kompetente Beratung und Betreuung sowie Begleitung zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion.

Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich steigt leider weiterhin an. Bei Weitem nicht der zentrale, aber durchaus auch ein Aspekt dieses Anstiegs ist die Tatsache, dass Menschen die gezwungen sind, aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen. Wesentlicher Zusatz: völlig unvorbereitet auf den Arbeitsmarkt gelangen.

Die Problematik der steigenden Arbeitslosigkeit ist durchaus vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar.

Das Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung beträgt über 26%. Von zehn Menschen mit schlechter Ausbildung sind also zu jedem Zeitpunkt drei arbeitslos. In Wien sind auf Grund der spezifischen Ausgestaltung des Wiener Arbeitsmarktes sogar immer vier von zehn Menschen mit geringer Ausbildung arbeitslos.
Bei der Wahrnehmung und Anerkennung informell erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse bildet Österreich noch immer das Schlusslicht Westeuropas. Die fehlende Möglichkeit, erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse anerkannt zu bekommen, hat nachhaltig negative Wirkung auf die Löhne. Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in einer bestimmten Berufsbranche gearbeitet haben oder entsprechende Ausbildungen in anderen Ländern abgeschlossen haben, werden in Österreich als Hilfskräfte beschäftigt und somit nicht ihrer tatsächlich Qualifikation und Arbeitsleistung entsprechend entlohnt.
Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des ungeheuren Arbeitslosigkeitsrisikos im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind völlig, aber auch für arbeitslose Menschen fast immer verschlossen.
In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Es ist kontraproduktiv, Menschengruppen zu isolieren und gegen einander in Stellung zu bringen: Menschen in Problemlagen sind insofern alle gleich, als sie sich in Problemlagen befinden und nicht die nötige Unterstützung zur Überwindung ihrer individuellen Problemlagen bekommen. Dabei ist es völlig egal, welche Sprache ein Mensch spricht, wie alt er oder sie ist, welches Geschlecht ein Mensch hat oder welche Lebensgeschichte.

Was wir in Österreich benötigen, ist ein Rechtsanspruch auf kompetente Beratung und Betreuung sowie Begleitung zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion.

Antrag 02 / Mindestsicherung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …

  • die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
  • Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die AK Wien erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.

Keine Hasspolitik auf dem Rücken von Menschen in Notlagen
Keine Null-Euro-Kinder in der Mindestsicherung
Voller Rechtsschutz im Kampf gegen eine Obergrenze in der Mindestsicherung sowie eine „Mindestsicherung light“

In der Debatte um die Neufassung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden Forderungen erhoben, die nicht nur verfassungswidrig sind und gegen internationales Recht verstoßen, sondern auch jeder seriösen sozialen und gesellschaftlichen Inklusion unüberwindbare Hürden entgegenstellen.

Verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist nach der Judikatur des VfGH etwa die Schaffung einer Obergrenze für Familien. Eine diesbezügliche Regelung in einem Landessozialhilfegesetz wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Neben der offenkundigen Rechtswidrigkeit dieser Forderung ist sie aber völlig unverständlich und kontraproduktiv: Es ist nicht egal, ob eine Familie ein Kind hat oder fünf. Der Vorschlag der ÖVP nach Schaffung einer Obergrenze von € 1.500,- hätte zur Folge, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern monatliche Verluste von etwa € 100,- zu verdauen hätte. Jedes weitere Kind würde überhaupt keine Mindestsicherung mehr erhalten, also quasi ein Null-Euro-Kind sein.
Die ÖVP muss erst erklären, wie sie in Österreich ein Kind von € 150,80 (Richtwert 2016) menschenwürdig aufwachsen lassen möchte. Mit 0 €, wie die ÖVP das fordert, geht es jedenfalls gar nicht.
Die ÖVP will 43.000 Kinder in Österreich zu Null-Euro-Kindern machen.

Der Bundesverfassung und dem Internationalen Recht widerspricht auch die Forderung nach einer so genannten „Mindestsicherung light“, mit der Menschen gezwungen werden sollen, von einem noch niedrigeren Betrag als dem in Österreich anerkannten Existenzminimum (dem Ausgleichszulagenrichtsatz) ein Leben fristen zu müssen. Es ist in Österreich nicht möglich, von € 560,- im Monat zu leben.

Die völlig jenseitigen Forderungen der ÖVP werden von Behauptungen garniert, die jeder realen Grundlage widersprechen. So versucht die ÖVP darzustellen, dass Menschen in der Mindestsicherung tausende von Euro kassieren, ohne arbeiten zu müssen. Das entbehrt jeder Grundlage. Zum Ersten, weil ein Einkommensgemenge aus Mindestsicherung und Familienbeihilfen keinem monatlichen Erwerbseinkommen entspricht. Zum Zweiten, weil auch jede österreichische Familie mit vielen Kindern denselben Schutz in der Mindestsicherung erhält, wie die in der Absicht, mit falschen Darstellungen Hassdiskurse zu eröffnen, dargestellten Berechnungen. Und zum Dritten, weil Mindestsicherung nur erhält, wer seine Arbeitskraft einsetzt bzw. entsprechende Maßnahmen zur Inklusion setzt.
Probleme mit der Mindestsicherung gibt es nicht, weil Menschen angeblich eine zu hohe Mindestsicherung erhalten, sondern weil die Träger der Mindestsicherung keine ausreichenden Maßnahmen setzen, um MindestsicherungsbezieherInnen gesellschaftlich, beruflich und sozial zu inkludieren.

Wir brauchen keine Hassdebatte gegen MindestsicherungsbezieherInnen, sondern Zugang zu Gesundheitsleistungen, Beratung, Betreuung und Begleitung im Inklusionsprozess und vor allem Zugang zu beruflich verwertbarer Ausbildung und Qualifikation.
Ziel der Mindestsicherung muss es sein, Menschen nachhaltig in die Gesellschaft einzubinden. Das erfolgt nicht durch verstärkte Ausgrenzung.

Antrag 02 / Mindestsicherung

Keine Hasspolitik auf dem Rücken von Menschen in Notlagen
Keine Null-Euro-Kinder in der Mindestsicherung
Voller Rechtsschutz im Kampf gegen eine Obergrenze in der Mindestsicherung sowie eine „Mindestsicherung light“

In der Debatte um die Neufassung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden Forderungen erhoben, die nicht nur verfassungswidrig sind und gegen internationales Recht verstoßen, sondern auch jeder seriösen sozialen und gesellschaftlichen Inklusion unüberwindbare Hürden entgegenstellen.

Verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist nach der Judikatur des VfGH etwa die Schaffung einer Obergrenze für Familien. Eine diesbezügliche Regelung in einem Landessozialhilfegesetz wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Neben der offenkundigen Rechtswidrigkeit dieser Forderung ist sie aber völlig unverständlich und kontraproduktiv: Es ist nicht egal, ob eine Familie ein Kind hat oder fünf. Der Vorschlag der ÖVP nach Schaffung einer Obergrenze von € 1.500,- hätte zur Folge, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern monatliche Verluste von etwa € 100,- zu verdauen hätte. Jedes weitere Kind würde überhaupt keine Mindestsicherung mehr erhalten, also quasi ein Null-Euro-Kind sein.
Die ÖVP muss erst erklären, wie sie in Österreich ein Kind von € 150,80 (Richtwert 2016) menschenwürdig aufwachsen lassen möchte. Mit 0 €, wie die ÖVP das fordert, geht es jedenfalls gar nicht.
Die ÖVP will 43.000 Kinder in Österreich zu Null-Euro-Kindern machen.

Der Bundesverfassung und dem Internationalen Recht widerspricht auch die Forderung nach einer so genannten „Mindestsicherung light“, mit der Menschen gezwungen werden sollen, von einem noch niedrigeren Betrag als dem in Österreich anerkannten Existenzminimum (dem Ausgleichszulagenrichtsatz) ein Leben fristen zu müssen. Es ist in Österreich nicht möglich, von € 560,- im Monat zu leben.

Die völlig jenseitigen Forderungen der ÖVP werden von Behauptungen garniert, die jeder realen Grundlage widersprechen. So versucht die ÖVP darzustellen, dass Menschen in der Mindestsicherung tausende von Euro kassieren, ohne arbeiten zu müssen. Das entbehrt jeder Grundlage. Zum Ersten, weil ein Einkommensgemenge aus Mindestsicherung und Familienbeihilfen keinem monatlichen Erwerbseinkommen entspricht. Zum Zweiten, weil auch jede österreichische Familie mit vielen Kindern denselben Schutz in der Mindestsicherung erhält, wie die in der Absicht, mit falschen Darstellungen Hassdiskurse zu eröffnen, dargestellten Berechnungen. Und zum Dritten, weil Mindestsicherung nur erhält, wer seine Arbeitskraft einsetzt bzw. entsprechende Maßnahmen zur Inklusion setzt.
Probleme mit der Mindestsicherung gibt es nicht, weil Menschen angeblich eine zu hohe Mindestsicherung erhalten, sondern weil die Träger der Mindestsicherung keine ausreichenden Maßnahmen setzen, um MindestsicherungsbezieherInnen gesellschaftlich, beruflich und sozial zu inkludieren.

Wir brauchen keine Hassdebatte gegen MindestsicherungsbezieherInnen, sondern Zugang zu Gesundheitsleistungen, Beratung, Betreuung und Begleitung im Inklusionsprozess und vor allem Zugang zu beruflich verwertbarer Ausbildung und Qualifikation.
Ziel der Mindestsicherung muss es sein, Menschen nachhaltig in die Gesellschaft einzubinden. Das erfolgt nicht durch verstärkte Ausgrenzung.