Ergebnisse zum Schlagwort: 2021

Vollversammlung November 2021 – Antrag 1

Antrag 1

an die 05, Vollversammlung vom 04.November 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Diplomausbildungen an den
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sichern

Die Covid-19-Pandemie verschärft die Belastungen der in der Pflege Beschäftigten und hat dazu geführt, dass viele ihre Arbeit gekündigt haben. „Betten sperren“, „Pflegenotstand“,„Personalmangel in der Pflege“ sind inzwischen Teil der täglichen Medienberichte. Aber schon vor Corona haben die Beschäftigten in der Pflege oft am Limit oder jenseits davon gearbeitet oder haben den Beruf verlassen, weil sie durch Personalmangel nicht genug Zeit haben, um sozu pflegen, wie sie es in ihrer Ausbildung gelernt haben und es ihren Ansprüchen an ihre erhalten.

Damit sich die Situation bessert, braucht es jedenfalls bessere Arbeitsbedingungen,einen besseren Verdienst durch einen höheren Grundlohn und mehr Personal.

Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger außer Kraft. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Pflege muss ab 1. 1.2024 an Fachhochschulen absolviert werden. Ausbildungen an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.

Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen (jetzt Bundesminister für Soziales, Gesundheit,Pflege und Konsumentenschutz) hat gemäß § 117 Abs. 27 GuKG durch Verordnung im Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung) einen späteren Zeitpunkt des In- bzw. Außerkrafttretens zu bestimmen, sofern dies auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung – die spätestens bis zum 31.12.2023 zu erfolgen hat – gemäß Abs 21 erforderlich ist, insbesondere sofern die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege durch Fachhochschul-Bachelorstudiengänge noch nicht ausreichend und bedarfsdeckend sichergestellt ist.

Für die Steiermark hat sich schon gezeigt, dass die Bachelor-Ausbildung den Bedarf zumindest mittelfristig nicht deckt. Als eine Reaktion werden für 2022 und 2023 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an den Schulen des Landes eingerichtet (siehe Beitrag vom 5, 10. 2021 auf der Homepage Land Steiermark: „Um die immer größere Pflegepersonalanfrage besser abdecken zu können, hat das Land Steiermark nachhaltige Maßnahmen gesetzt. … Die jüngsten Maßnahmen betreffen100 zusätzliche Ausbildungsplätze und die Aufstockung der Pflegestiftung des Sozialresorts mit 350 neuen Plätzen.“)

Die Diplomlehrgänge in den Bundesländern müssen bestehen bleiben, um den Personalbedarf decken zu können und auch, um Nichtakademikerinnen und Nichtakademikern den Zugang zur gehobenen Pflege weiterhin zu ermöglichen.

Dies hat bisher viele Menschen zum Pflegeberuf geführt, und auf diese wichtige Ressource und Bereicherung sollte nicht verzichtet werden.

Um vorhandene Ausbildungsstrukturen zu erhalten, muss bereits jetzt eine Klarstellung stattfinden, dass die Diplomausbildung auch über das Jahr 2023 hinaus bestehen bleibt. Das Warten auf das Evaluierungsergebnis ist für alle Betroffenen nicht zumutbar.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um das Außerkrafttreten der Diplomausbildung gemäß § 117 (27) aufzuheben oder zur besseren Planbarkeit die Frist um fünf Jahre zu erstrecken.

Außerdem ist sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen wie Durchlässigkeit der Pflegeausbildungen, berufsbegleitende Angebote an den Fachhochschulen, Existenzsicherung im Rahmen der Erwachsenenbildung rechtzeitig geschaffen werden.


DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 04. November 2021

AUGE_Antrag_01_2021-11-04_Diplomausbildung_Gesundheits_Krankenpflege

Vollversammlung November 2021 – Antrag 2

Antrag 02

an die 05. Vollversammlung vom 04.November 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Dieselprivileg abschaffen

Obwohl die Regierung die Abschaffung des Dieselprivilegs in ihrem Programm hinterlegt hat, ist es keinesfalls sicher, dass dieses Privileg in dieser Legislaturperiode bereinigt wird.

Im Zentrum steht die vergünstigte Versteuerung des Diesels gegenüber Benzin. Pro Liter werden so 8,5 Cent weniger Steuer eingehoben (siehe 83(1) Z.3 Mineralölsteuergesetz 1995). Durch den vergünstigten Diesel werden einige negative Entwicklungen angestoßen:

Bei Neuwagen wird verstärkt ein Dieselmotor gewählt. Dieser hat gegenüber dem Benzinmotor bei gleicher Leistung einen geringeren Verbrauch. Das spart mit dem Dieselprivileg bei den laufenden Kosten, und nach der halben Lebenszeit des Autos sind die erhöhten Kosten für einen Dieselmotor durch die Ersparnis kompensiert.

In den Nachbarländern wird der Diesel nicht vergünstigt und liegt um 20 bis 30 Cent über dem Niveau von Österreich. Dies provoziert den Tanktourismus, indem Frächter vorzugsweise in Osterreich tanken. Neben den Kosten für die CO2-Zertifikate bleiben die österreichischen Steuerzahler auch auf den Kosten der Straßenabnützung sitzen, die durch zusätzlichen, nicht notwendigen Verkehr verursacht wird.

Die ungleiche Belastung von Diesel und Benzin wird auch von der EU-Kommission laufend kritisiert.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, die geplante Abschaffung des Dieselprivilegs so schnell wie möglich zu realisieren.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 04. November 2021

AUGE_Antrag_02_2021-11-04_Dieselprivileg_abschaffen

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 1

Antrag 1

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Produktivitäts-Bewertung –

Überwachung am Arbeitsplatz durch Software verhindern

Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele ArbeitnehmerInnen – um Ansteckungen zu verhindern – vermehrt im HomeOffice anstelle im Büro der Firma. Vorgesetzte haben dadurch weniger Möglichkeiten, die Arbeitsleistung der Beschäftigten zu überprüfen.

Mittlerweile bieten etliche Software-Firmen, darunter auch einige große Konzerne, Lösungen an, die Produktivität von MitarbeiterInnen zu erfassen, auch wenn sie sich im HomeOffice befinden. Microsoft beispielsweise bewirbt das in einer Handreichung: „Überwachen der Benutzerproduktivität mit Produktivitätsbewertung.“

Diese Produktivitätsbewertungs-Software erfasst das komplette Nutzungs- und Kommunikationsverhalten einzelner ArbeitnehmerInnen: darunter z.B. die Anzahl der geöffneten Dokumente, der verschickten Emails, die Anzahl der durchgeführten Chats, wie oft und wie lange MitarbeiterInnen in Meetings sind und sogar, welche Schlagworte in Emails verwendet werden. Diese erhobenen Daten können IT-Administratoren und Vorgesetzte einsehen.

Automatisierte Analyse-Tools errechnen für jede/n MitarbeiterIn daraus einen Produktivitäts-Score, der die Arbeitsleistung in Zahlen oder Prozenten anzeigt. Bei der Interpretation dieser Daten lassen sich Aussagen über Sozialverhalten, zeiteffizientes Verhalten, finanzielle Effekte im Zusammenhang mit einzelnen ArbeitnehmerInnen machen.

Der Einsatz und die Anwendung dieser Arbeitsplatz-Überwachungssoftware ist meist nicht in Einklang mit arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bringen; auch Datenschutzrichtlinien verbieten den Einsatz solcher Software, wenn nicht Betriebsrat oder MitarbeiterInnen zugestimmt haben.

Ein Betriebsrat hat die Einführung solcher Systeme entweder zu verhindern oder deren Einsatz genau zu regeln. Betriebsvereinbarungen sollen abgeschlossen werden. Darin muss geklärt werden, zu welchem Zweck Daten erfasst werden und welche Auswertungsmöglichkeiten im Betrieb erlaubt sind.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung, im speziellen das Arbeitsministerium auf, Schritte zu setzen, um die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken und einen Eingriff in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen durch Überwachungssoftware zu verhindern.

Es sollen speziell auf diese Thematik abgestimmte Schulungsangebote für Betriebsräte angeboten werden, um die Mitbestimmungs-, Datenschutz- und Gestaltungsmöglichkeiten zu verbessern. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll auf die Problematik der Arbeitsplatz-Überwachung hingewiesen werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6.5.2021

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 2

Antrag 2

An die 4. Vollversammlung am 6. Mai 2021
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Keine Kettenarbeitsverträge an Universitäten!

Mehrfach aufeinander folgende befristete Arbeitsverhältnisse gelten üblicherweise als sittenwidrige Kettenarbeitsverträge. Nicht so an Österreichischen Universitäten. Kettenverträge sind ein Sonderrecht der Universitäten, die in erster Linie vor dem Hintergrund und mit der Begründung eingeführt wurden, dass an Universitäten vermehrt in zeitlich begrenzten Forschungsprojekten gearbeitet wird. Dieses Sonderrecht wird jedoch vielfach auch auf Anstellungen außerhalb von Projekten angewendet, u.a. auch als „verlängerte Probezeit“.

Besonders für das allgemeine Universitätspersonal ist dies als problematisch anzusehen, da im Vergleich zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal kaum Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, die zeitlich befristete Anstellungen in gewissem Ausmaß zum Eignungsnachweis für besondere Positionen rechtfertigen würden.

Die rechtliche Grundlage stellt § 109 Universitätsgesetz dar, der die Öffnungsklausel für ansonsten sittenwidrige Kettenarbeitsverträge darstellt. Die bisherigen UG-Novellen waren nicht geeignet, § 109 UG so zu adaptieren, dass Sicherheit und Perspektiven für eine langfristige Lebensplanung für das Universitätspersonal möglich sind. Stattdessen wurden nur noch mehr Unklarheiten und Interpretationsspielraum geschaffen und damit prekäre Verhältnisse zementiert.

Zudem widerspricht § 109 UG EU-Recht: Eine EuGH-Entscheidung, bezüglich der Ungleichbehandlung verschiedener Anstellungsverhältnisse wurde ebenfalls nur teilweise korrigiert.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, § 109 UG aus dem Universitätsgesetz zu streichen und damit eine Angleichung der bisherigen Kettenvertragsregel an Universitäten an das allgemeine Arbeitsrecht zu erzielen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6.5.20

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 3

Antrag 3

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Faire Arbeitsbedingungen – faires Einkommen in der 24-h-Betreuung

In Österreich nahmen 2020 ca. 33.000 pflegebedürftige Menschen Betreuungskräfte in Anspruch, die, oft aus Osteuropa geholt, in ihre jeweiligen privaten Haushalte vermittelt wurden.

Nur ein verschwindet kleiner Prozentsatz der Betreuungskräfte wird von den zu betreuenden Personen oder ihrer Familie angestellt. Die allermeisten in der 24-Stunden-Betreuung arbeitenden Menschen arbeiten als Selbstständige mit Gewerbeschein Personenbetreuung.

Ihre Tätigkeit ist aber vom Charakter her keine selbstständige. Arbeitszeit, Arbeitsort, Ablauf der Arbeit können nicht selbst bestimmt werden, sondern richten sich voll und ganz an den Bedürfnissen der zu betreuuenden Personen oder ihrer Familienangehörigen aus. Auch ihre Bezahlung handeln diese Scheinselbstständigen nicht frei aus. Sie wird von den vermittelnden Agenturen schon im Vorhinein mit den zu Betreuuenden oder ihren Familien festgelegt. In Österreich konkurrieren ca. 950 bei der Wirtschaftskammer registrierte Agenturen um Kunden und Kundinnen und werben mit möglichst niedrigen Betreuungskosten. Eine Betreuungskraft verdient durchschnittlich 60 bis 70 Euro am Tag, von denen noch die Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Das ist die Entlohnung für einen Arbeitstag, an dem oft fast rund um die Uhr gearbeitet wird oder zumindest Rufbereitschaft besteht.

Die Betreuerinnen und wenigen Betreuer befinden sich in starker Abhängigkeit von den Vermittlungsagenturen. Das staatliche Gütesiegel stellt primär die Qualität der Vermittlung und der weiteren Dienstleistungen ins Zentrum. Auch die Qualitätszertifkate der Agenturen thematisieren nicht, wie die Beziehung zwischen Agentur und Betreuungsperson gestaltet werden muss oder wie die Arbeitsbedingungen auszusehen haben.

Die Betreuungskräfte fordern ein Ende der Scheinselbsständigkeit und wollen eine Anstellung, in der Arbeits- und Entgeltbedingungen klar geregelt sind. Eine Studie zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich, Deutschland und der Schweiz, an der Soziologin Brigitte Aulenbacher von der Johannes-Kepler-Universität Linz mitgearbeitet hat, kommt ebenfalls zu der Erkenntnis, dass die Anstellung der Betreuungskräfte bei einem Träger notwendig ist, wenn man faire Arbeits- und Entgeltbedingungen herstellen will.

Denkbar sind Anstellungsverhältnisse bei Wohlfahrtsträgern oder auch bei Genossenschaften, wie ein Pilotprojekt in Oberösterreich zur Zeit erprobt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Modelle zu schaffen, die eine Anstellung von Betreuungspersonen, die in privaten Haushalten beschäftigt sind, bei gemeinnützigen Trägern ermöglichen.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, am 6.5.2021

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