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Vollversammlung November 2022 – Antrag 2

Antrag  2

an die 07. Vollversammlung vom 10. November 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark.

Stärkere Einbeziehung des Betriebsrats bei
Wiedereingliederungsteilzeit.

Mit der Wiedereingliederungsteilzeit wurde 2017 eine wichtige Institution gesetzlich verankert, die Arbeitnehmer*innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bietet, nach mindestens sechs Wochen andauerndem Krankenstand, wieder sukzessiv ins Berufsleben einzusteigen.

Die für den Abschluss der erforderlichen schriftlichen Vereinbarung maßgebenden
Bedingungen sind im 8 13a AVRAG vorgegeben. Es ist vorgesehen, den Betriebsrat (so vorhanden) bei den Vertrags-Verhandlungen beizuziehen. Dessen Teilnahme ist in der Vereinbarung im Rahmen einer Erklärung zu bestätigen.

Im Falle des Einverständnisses wird die Vereinbarung u.a. von dem/der Arbeitnehmer/in und dem/der Arbeitgeber/in unterschrieben, nicht jedoch vom Betriebsrat. Wenn aber der/die Arbeitgeber/in die Wiedereingliederungsteilzeit nicht genehmigt, dann sind alle weiteren Schritte obsolet, denn die Unterzeichnung der Vereinbarung wird nicht zustande kommen. In solchen Fällen ist es möglich, dass der Betriebsrat von dem angestrebten Antrag gar nichts erfährt, wenn er von dem/der Arbeitnehmer/in vorab nicht über die gewünschte Wiedereingliederungsteilzeit in Kenntnis gesetzt wurde. Positive Einflussnahmen bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten seitens des Betriebsrats sind dadurch von vornherein ausgeschlossen. Um das zu verhindern, ist es notwendig, den Betriebsrat von Anfang an über die Antragstellung zu informieren. Daher muss diese Nachricht umgehend auch dem Betriebsrat zukommen, sobald der/die Arbeitgeber/in davon erfährt, dass der/die Arbeitnehmer/in Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen möchte. Als Beweis für die
Teilnahme des Betriebsrats an den Verhandlungen soll auch dessen Unterschrift erforderlich sein. Weiters sollen auch Ablehnungen des/der Arbeitgebers/in die Wiedereingliederungsteilzeit zu genehmigen, dem Betriebsrat gegenüber begründet werden.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert die Regierung auf, den
813a AVRAG um folgende Bedingungen zu ergänzen:

  • Der/die Arbeitgeber/in hat den Betriebsrat sofort nach Einlangen des Antrags auf Wiedereingliederungsteilzeit darüber in Kenntnis zu setzen und ihn unverzüglich zu Beratungen beizuziehen.
  • Vereinbarungen über die Wiedereingliederungsteilzeit müssen in weiterer Folge auch vom Betriebsrat unterzeichnet werden.
  • Vor einer beabsichtigten Ablehnung der Wiedereingliederungsteilzeit ist diese mit dem Betriebsrat zu erörtern und zu begründen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                                      Graz, den 10. November 2022

AUGE UG Antrag

Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 1

Antrag 1

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Nach Unterbrechung langer Krankenstände Krankengeld erhöht lassen!

Arbeitnehmer*innen sind im Normalfall auch im Langzeitkrankenstand finanziell weitgehend abgesichert, zum einen durch die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei Rückgang der Entgeltfortzahlung gleicht das Krankengeld maximal 60% davon aus.

Im Fall der Langzeitfolgen von COVID-19, auch Long-COVID oder Post-COVID-Syndrom genannt, kann es dazu kommen, dass durch die starken Schwankungen im Verlauf dieser Erkrankungen Arbeitnehmer*innen zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen und nach mehr als 13 Wochen feststellen müssen, dass ihre Leistungsfähigkeit doch nicht gegeben ist und sie erneut in den Krankenstand gehen müssen.

Die Unterbrechung des Krankenstands von mehr als 13 Wochen führt nach § 139 Abs. 3 ASVG dazu, dass kein Anspruch auf Krankengeld auf Basis der erhöhten Bemessungsgrundlage von 60 % gemäß § 141 Abs. 2 ASVG mehr besteht, andererseits aber in manchen Fällen auch, dass kein Recht auf Entgeltfortzahlung durch die*den Arbeitgeber*in besteht. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch in diesen Fällen auch erst wieder vom vierten Tag des Krankenstandes an (§138 Abs. 1 ASVG) und die Bemessungsgrundlage steigt gemäß §141 ASVG wieder gestaffelt.

Für die betroffenen Arbeitnehmer*innen bedeutet diese Lücke einen großen finanziellen Verlust. Um dies zu vermeiden, sollte unabhängig von der Dauer der Unterbrechung, weiterhin  Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn es sich um die Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung handelt und die Bemessungsgrundlage weiterhin erhöht bei 60% gleich bleiben.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Nationalrat auf, § 139 Abs. 3 ASVG abzuändern und die Frist von 13 Wochen zu streichen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

 

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                  Graz, den 05. Mai 2022

 

2205_01_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Unterbrechung_Krankenstaende

Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 2

Antrag 2

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Entsorgung von Elektro-Altgeräten für Online-Händler

Werden Elektrogeräte neu angeschafft, dann stellt sich für Konsument:innen die Frage nach der Entsorgung der alten. Die österreichische Gesetzgebung lässt hier bei der Rücknahmepflicht eine Lücke offen, die den Versandhandel aus der Pflicht nimmt. Stationäre Händler sind in Österreich gesetzlich verpflichtet bei Lieferung eines neues Elektro-Geräts das Altgerät kostenlos zurückzunehmen.

(Online-)Versandhändler müssen das nicht: Der Hinweis auf die kostenlose Entsorgung bei öffentlichen Sammelstellen genügt, um sich von einer Rücknahme zu befreien. Die Kund:innen müssen das Altgerät dann selbst entsorgen. Sollten Versandhändler das Altgerät doch entsorgen, verlangen sie bei Geräterücknahme eine Extragebühr.

Diese Ausnahmeregelung für Versandhändler ist in der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG VO), §5 aus dem Jahr 2005 zu finden.

Das ist ungerechte Wirtschafts- und inkonsequente Umweltpolitik.

In Deutschland wurde eine entsprechende Regelung 2015 reformiert: Die Versandhändler müssen Kund:innen aktiv fragen, ob bei der Auslieferung des neu gekauften Geräts ein altes kostenlos mitgenommen werden soll? Zudem muss ein kostenloses Versandetikett für die Rücksendung des Altgerätes bereitgestellt werden.

Laut Auskunft aus dem österreichischen Klimaschutzministerium ist eine Änderung der geltenden Verordnung nicht geplant.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Klimaschutzministerin auf, die österreichische Verordnung zur Rücknahme von Elektroaltgeräte für Versandhändler derart anzupassen, dass eine kostenlose Rücknahme des Altgeräts bei Lieferung des gekauften Geräts erfolgen kann.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_02_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Entsorgung_Elektrogeraete

Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 3

Antrag 3

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch

Im derzeit gültigen Pensionssystem, dessen Finanzierung im Umlageverfahren, also aus Beiträgen der Erwerbstätigen, und aus Bundesmitteln erfolgt, sind einige Faktoren als wesentlich zu nennen.

Durch das Prinzip der Pflichtversicherung sind alle über der Geringfügigkeitsgrenze
beschäftigten Personen vom Beginn ihrer Erwerbstätigkeit an in die Pensionsversicherung eingebunden. Bestimmte Lebensphasen, in denen zumeist keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wie z. B. Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienst, Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialleistungen, werden im Sinne eines Sozial- und Solidaritätsprinzips dennoch als Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung angerechnet. So wird für Kindererziehungs-, Präsenzdienst-, und Zivildienstzeiten eine fixe monatliche Beitragsgrundlage von derzeit EUR 1.986,04 angerechnet.

Die Pensionshöhe ist von der Einkommenshöhe (begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage) und von der Dauer der erworbenen Versicherungsmonate abhängig. Eine lange Berufstätigkeit, beginnend bereits mit den Lehrjahren, ist in einem erwerbszentrierten Pensionssystem demnach eine gute Basis für eine Pension, die den Lebensabend absichert.

Wie ist jedoch die Situation für Personen mit längeren Ausbildungszeiten?
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden in der Pensionsversicherung – sowohl bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die Pensionsberechnung – nur dann berücksichtigt, wenn dafür im Rahmen einer freiwilligen Versicherung Beiträge entrichtet wurden. 2021 kostet der Nachkauf für einen Monat Bildung EUR 1.265,40. Für ein Schuljahr sind demnach EUR 15.184,80 zu bezahlen.

Der Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten ist daher nur für eine
einkommensstarke Gruppe erschwinglich. Dem liegt die Prämisse zugrunde, dass Personen mit längeren Ausbildungszeiten entsprechend hohe Einkommen beziehen, die dann den Nachkauf von Ausbildungszeiten ermöglichen. Dass diese Annahme jedoch nur mehr auf einen eingeschränkten Personenkreis zutrifft, ist die traurige Realität. Denn viele Akademiker*innen, auch in wissenschaftlichen Arbeitsbereichen, haben prekäre Arbeitsverträge, verdienen entsprechend wenig und können sich daher den Nachkauf der Ausbildungszeiten nicht leisten.

In diesem Pensionssystem sind somit all jene benachteiligt, die nach der Vollendung des 15. Lebensjahres nicht erwerbstätig waren, sondern eine mittlere oder höhere Schule besuchten und danach ein Studium absolvierten, ohne im späteren Berufsleben die ursprünglich vorausgesetzten hohen Gehälter zu beziehen. Lange Ausbildungszeiten und danach folgende schlecht bezahlte Jobs oder sogar prekäre Arbeitsverhältnisse führen nicht selten zu niedrigen Pensionen und zu Altersarmut.

Das Klischee von hochdotierten Akademiker*innen entspricht nur mehr eingeschränkt den Tatsachen. Daher sind Maßnahmen notwendig, die das Solidaritätsprinzip des Pensionssystems auch für diese Gruppe zur Anwendung bringen.

Eine Erweiterung des Bezugsrechts auf Beitragsgrundlagen – analog den monatlichen Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungs-, Zivil- und Präsenzdienstzeit – auch für die Zeitender mittleren und höheren Schulbildung sowie für die Mindeststudiendauer, würde somit nicht nur einen gerechten Ausgleich schaffen, sondern auch Erhöhungen der Pensionen für Personen mit längeren Ausbildungszeiten mit sich bringen. So würden die Beitragsgrundlagen – ausgehend von EUR 1.986,04 pro Monat (mal 12) im Jahr 2021 – z. B. für vier Jahre  Ausbildungszeit eine Erhöhung der Pension um EUR 121,20 pro Monat ergeben.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine Pensionsgesetz dahingehend zu ändern, sodass auch für längere, über die Schulpflicht hinausgehende Ausbildungszeiten, d.h. für Zeiten des Besuchs von mittleren und höheren Schulen sowie für die Mindeststudiendauern, auf dem Pensionskonto monatliche Beitragsgrundlagen, analog den Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienstzeiten, angerechnet werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_03_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Altersarmut_AkademikerInnen

Vollversammlung Mai 2022 – (Dringlicher) Antrag 4

Antrag 4

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antibiotikaresistente Keime in Fleischprodukten

Eine aktuelle Studie des „Nationalen Referenzlabors für Antibiotikaresistenz, der AGES Humanmedizin Graz“ zeigt ein besorgniserregendes Maß an antibiotikaresistenten Keimen in Fleischprodukten.

Antibiotikaresistente Keime stellen ein hohes Risiko für die Gesundheit all jener dar, die mit kontaminiertem Fleisch in Berührung kommen: von den Produzent:innen, den
Mitarbeiter:innen in den verabeitenden Betrieben, den Supermärkten, der Gastronomie bis hin zu den Konsument:innen, die in privaten Haushalten dieses Fleisch lagern und verarbeiten.

Auch sind Praktiken einer Tierhaltung in Frage zu stellen, die den Einsatz von Antibiotika erst notwendig machen und zwar aus der Perspektive des Konsumentenschutzes, des Tierschutzes, der Hygiene und der Ökologie.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und den Bundesminister für Sozialens, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch auf sich diesem Problem zu stellen, die Risiken zu evaluieren und nachhaltig zu beseitigen, im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung, des Tierschutzes und einem Strategiewechsel in der Fleischproduktion.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_04_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_MR-Erreger_Fleischproduktion

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