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AK-Wahl 16.-29.04.2024 in der Steiermark: So einfach wählst Du!

Heute möchten wir uns einem wichtigen Thema widmen: der Arbeiterkammerwahl (AK-Wahl) in der Steiermark! Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer*innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre.

Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammer Steiermark.

In den meisten Fällen wirst Du einfach Post im März von der Arbeiterkammer bekommen mit Infos über die Wahl und nochmal Post von der AK im April mit Deiner Wahlkarte oder Info über die Wahl in Deinem Betrieb. Falls Du Dir nicht sicher bist, ob Du wahlberechtigt bist, hier die wichtigsten Informationen, die Du wissen musst:

Wann und wie?

Hier sind die entscheidenden Termine:

  • Stichtag Arbeiterkammerzugehörigkeit: 03.01.2024
  • Möglichkeit zur Veranlagung als Wähler*in: bis 13.03.2024
  • Auflage der Wähler*innenliste und Einspruchsverfahren: 14.03. bis 19.03.2024
  • Beantragung einer Wahlkarte: bis 13.04.2024
  • Wahlzeitraum: 16. – 29.04.2024

Wer darf wählen?

Um teilnehmen zu können, musst Du zum 3. Januar 2024 arbeiterkammerumlagepflichtig gewesen sein. Falls Du zu dem Zeitpunkt Teilzeit oder Vollzeit AK-zugehörig gearbeitet hast, bekommst Du Deine Wahlkarte von der Arbeiterkammer ganz automatisch! Pass egal, es geht nur um die Arbeiterkammerzugehörigkeit!

Was bedeutet AK-zugehörig?

AK-zugehörige Arbeitnehmer*innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter*innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben.

Somit sind alle AK-Mitglieder, die Kammerumlage zahlen, automatisch wahlberechtigt.

Weiters gibt es auch die Möglichkeit, dass Du wahlberechtigt bist, aber Dich in die Wähler*innenliste hineinreklamieren musst. Hier eine Übersicht, in welchen Fällen das möglich ist:

  • Arbeitslose
  • Lehrlinge
  • Eltern in Karenz
  • Personen im Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
  • Geringfügig Beschäftigte in der Kammer
  • Personen mit einem karenzierten Arbeitsverhältnis

Wenn Du zu einer dieser Gruppen gehörst, kannst Du auch teilnehmen! In dem Fall bekommst Du von der AK Anfang März Post mit einem Formular. Du kannst Dich bis 13. März 2024 damit in die Wähler*innenliste eintragen lassen. Entweder schickst Du dieses per Post zurück oder

Du bringst es persönlich im Wahlbüro der AK Steiermark vorbei. Verpasse diesen Termin nicht, sonst bist Du von der Wahl ausgeschlossen.

Wie wählt man?

Das ist ganz einfach! Du erhältst entweder eine Wahlkarte per Post oder gehst persönlich in ein Wahllokal. Dann machst Du Dein Kreuzchen bei der Liste Deiner Wahl. Und schon hast Du Deine demokratische Pflicht erfüllt!

Die AUGE/UG Steiermark – Alternative, Grüne und Unabhängigen Gewerkschafter*innen findest Du übrigens unter der ✗ Liste 4 – AUGE/UG.

Folgend noch eine genauere Aufschlüsselung, was es heißt, im Betrieb oder mit Wahlkarte zu wählen.

Wählen im Betrieb: Ab dem 13.03.2024 informiert Dich die AK als Wahlberechtigte*n darüber, dass die Wähler*innenliste öffentlich ausgelegt wird. Du kannst dann zu den angegebenen Zeiten Einsicht nehmen. Wenn Du als Betriebswähler*in verhindert bist, an der Stimmabgabe in Deinem Betrieb teilzunehmen oder Du einfach flexibel sein möchtest, kannst Du bis spätestens 13. April 2024 eine Wahlkarte beantragen. Das ist praktisch, wenn Du am Wahltag keine Zeit hast. Ab Anfang April 2024 informiert Dich die AK konkret, wann und wo die Wahl in Deinem Betriebswahlsprengel stattfindet.

Wählen mit Wahlkarte: Für alle Wahlberechtigten im allgemeinen Wahlsprengel gilt: Du erhältst ab Anfang April 2024 automatisch eine Wahlkarte per Post zugeschickt. Die Wahl im allgemeinen Wahlsprengel findet dann vom 16. bis zum 29. April 2024 statt. Du hast also zwei Wochen Zeit, um Deine Stimme abzugeben. Keine Eile, aber vergiss es auch nicht 😉

Fazit: Deine Stimme zählt!

Also, keine Ausreden! Geh raus und beteilige Dich an den Arbeiterkammerwahlen. Deine Teilnahme ist von großer Bedeutung und trägt dazu bei, die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, nicht wählen zu gehen!

Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen von fast 500.000 arbeitenden Menschen in der ganzen Steiermark. Darum möchtest auch Du die Linie der AK mitbestimmen.

Wahlempfehlung für die AUGE/UG Steiermark:

Wir sind die einzige Fraktion mit einem Frauenteam an der Spitze. Mit Sandra Hofmann als Fraktionsvorsitzender auf Listenplatz 1 und Heidi Schmitt auf Listenplatz 2 und als Landessprecherin sind zentrale Funktionen weiblich besetzt.

Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitszeitverkürzung, Verteilungsgerechtigkeit, mehr Demokratie in der Arbeitswelt und für Solidarität ein!

Deshalb ✗ Liste 4 – AUGE/UG (Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen)

Bis bald und viel Freude beim Wählen! 🗳️✨

Vollversammlung November 2023 – Antrag 7

Antrag  7

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen

Antrag einstimmig angenommen.
 

Im Frühjahr 2023 haben sich die EU-Staaten zum Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe bekannt. Ein unterstützender Beitrag zum globalen Übergang zu Energiesystemen ohne fossile Brennstoffe ist die Erhöhung des Photovoltaik-Beitrags.

Viele der in Österreich bodenversiegelten Flächen wurden für Auto-Parkplätze errichtet – eine Doppelnutzung dieser Flächen durch Überdachung und Errichtung von Photovoltaik(PV)-Anlagen wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Der in der PV-Anlage auf überdachten Parkplätzen gewonnene Strom könnte den Parkplatz-NutzerInnen als Solarstrom-Tankstelle für Elektro-Autos angeboten werden.

Vorteile von überdachten und mit PV-Anlagen ausgestatteten Auto-Abstellplätze sind :

  • Beitrag zur Energiewende durch Erzeugung sauberer, nachhaltiger, nicht-fossiler Energie
  • Schutz der Parkflächen (Hitze- und Wetterschutz für Autos)
  • Verbesserung der Stromtankstellen-Infrastruktur
  • Langfristige Einnahmen durch den Weiterverkauf des PV-Stroms an Elektro-Auto-BesitzerInnen
  • Erhöhung der Gesamt-PV-Flächen
  • Landwirtschaftlich nutzbare Flächen müssen nicht mehr für PV-Anlagen zur Verfügung gestellt werden
  • Die Reputation der Energiehändler wird stark erhöht

Einerseits kann eine finanzielle Förderung bewirken, dass vorhandene große Parkplatz-Flächen durch Überdachung und gleichzeitiger Installation von PV-Anlagen umgebaut werden. Andererseits könnte durch Änderung der Steiermärkischen Bauordnung für Parkflächen ab einer bestimmten Größe (20-30 Stellplätzen?) die Überdachung mit gleichzeitiger PV-Anlage verpflichtend für neu zu errichtende Parkplatz-Anlagen vorgeschrieben werden.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, das Steiermärkische Baugesetz so zu ändern, dass bei zukünftigen großen Parkplatzanlagen verpflichtend PV-Anlagen über Auto-Abstellplätze zu errichten sind. Zusätzlich sollen ausreichende Fördergelder zur Installation von PV-Anlagen auf bereits bestehenden Auto-Abstellplätzen (ähnlich wie bereits in den Bundesländern Kärnten und Niederösterreich) bereitgestellt werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_7_PV-Anlagen_auf_Parkplätzen

Vollversammlung November 2023 – Antrag 6

Antrag  6

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kollektivvertrag im Journalismus muss bleiben

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, : Zuweisung
ÖAAB-FCG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ: Annahme

 

Die plötzliche Kündigung des Kollektivvertrags für Journalist:innen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ohne ein Wort, ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der GPA wurde der Kollektivvertrag aufgekündigt! Das ist nicht nur eine Unkultur, es widerspricht auch jeglichem Anstand und sozialpartnerschaftlichem Arbeiten. Es zeigt den Beschäftigten, dass der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sie lieber im Stich lässt, als für gute Arbeitsbedingungen für sie zu sorgen.

Die Aufkündigung des Kollektivvertrags betrifft alle Beschäftigten, aber neue Beschäftigte in der Branche trifft es besonders, denn es fehlt die Gewährleistung von Mindestgehältern, Zuschlägen und vom 13. und 14. Gehalt, etc.

Prekärer Beschäftigung wird Tür und Tor geöffnet

Es kann nicht sein, dass die schwierigen Zeiten in der Medienbranche auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Es ist auch kein nachhaltiges Modell für zukünftige Journalist:innen. Denn in einer Branche, in der die Beschäftigten so respektlos behandelt werden, in der es weder gesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch geregelte Arbeitszeiten und keine jährlichen Gehaltserhöhungen gibt, möchten viele nicht arbeiten.

Klar ist, ohne einen absichernden Kollektivvertrag wird prekärer Beschäftigung im Journalismus weiter Tür und Tor geöffnet. Das bedeutet, dass der Qualitätsjournalismus massiv darunter leidet und somit auch die vierte Säule unserer Demokratie.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf, die Aufkündigung des Kollektivvertrags zurückzunehmen und wieder in aufrichtige Verhandlungen zu treten und damit den Beschäftigten Sicherheit zu geben.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_6_KV-Journalismus_muss_bleiben

Vollversammlung November 2023 – Antrag 5

Antrag  5

an die 9. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Sofortiger Stopp des Personalabbaus im AMS und ausreichend Ressourcen bei den Fördermitteln

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme
ÖAAB-FCG: Zuweisung
 

Die dem Arbeitsmarktservice (AMS) vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, Martin Kocher, für die nächsten Jahre gestellten arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben sind nicht nur sehr ambitioniert, sondern auch besonders umfangreich.

Darin findet sich außerdem ein breit gefächertes Spektrum an neuen Aufgaben, die einen höheren Arbeitsaufwand erfordern.

Wie z. B.:

  • Betreuung von Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Forcierung der (passgenauen und für die Menschen passenden!) überregionalen Vermittlung
  • Prävention von Arbeitslosigkeit durch aktives Zugehen auf Betriebe
  • verstärkte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
  • Kontrolle von Missbrauch
  • mehr arbeitsplatznahe Qualifizierungen
  • neue Erlässe bezüglich Kontrolle aller Personen, die in geringfügiger Beschäftigung stehen

Auch aus Sicht des Arbeitsministers Kocher braucht es für die Vielzahl an Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf die Arbeitsmarktpolitik zukommen, zielgruppenorientierte, gut abgestimmte Programme, um die Arbeitslosigkeit wieder zu reduzieren und Menschen in Beschäftigung zu bringen. Es ist ihm desgleichen bewusst, dass das AMS eine angemessene Ressourcenausstattung benötigt, um die vielfältigen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können.

Ein Digitalisierungsschub, der gerade im AMS vollzogen wird, eröffnet zwar neue Möglichkeiten, wird jedoch speziell in den Anfangsjahren personelle Ressourcen binden.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS umfasst die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die befristet geförderte Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben zur Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs ins Arbeitsleben. Durch die geplante Reduzierung des Förderbudgets im kommenden Jahr werden sowohl einige dieser sozialen Unternehmen als auch manche externen Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt leisten, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Diese sehr zeitintensiven Beratungen müssten dann die Mitarbeiter:innen des AMS wieder übernehmen, obwohl der Personalstand drastisch reduziert wurde.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den sofortigen Stopp des Personalabbaus beim AMS und, damit die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt bewältigt werden können, das AMS mit ausreichendem Budget und Personal auszustatten.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_5_Sofortiger_Stopp_des_Personalabbaus_im_AMS

Vollversammlung November 2023 – Antrag 4

Antrag  4

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Hinweisgeber:innen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, FA-FPÖ: Zuweisung
ÖAAB-FCG: Ablehnung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Das neue Hinweisgeber:innenschutzgesetz verpflichtet zwar Großunternehmen dazu interne Meldestellen einzurichten, ist aber hinsichtlich des Schutzes der Whistleblower:innen unzureichend.

Sei es Misswirtschaft, Korruption, systematische Belästigung oder andere illegale Machenschaften im Unternehmen, Arbeitnehmer:innen können aus vielen Gründen als Whistleblower:innen, sog. Hinweisgeber:innen, agieren.

Aber wenn sich Whistleblower:innen nicht an eine vorhandene interne Meldestelle wenden, sind sie, laut dem Gesetz, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Sie sind nur dann vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn keine interne Meldestelle existiert.

Dieses Gesetz trägt daher kaum dazu bei, Korruption zu verhindern und es wird auch Österreich nicht davor bewahren, im Korruptions-Wahrnehmungs-Index weiter zurückzufallen. Denn auch wenn durch das Gesetz den internen Meldestellen gewisse Verpflichtungen und Regeln auferlegt werden, ist es den Großunternehmen überlassen, wie sie mit Hinweisen intern umgehen, während die betroffene Hinweisgeber:in zum Stillschweigen gezwungen wird. Die Folge davon wird nur eine Ausweitung des Corporate Whitewashing sein, und kein Rückgang an unethischen und korrupten Machenschaften im skandalgeplagten Österreich.

Interne Meldestellen haben zwar auch einen Nutzen für Arbeitnehmer:innen, wenn Vertrauen in die internen Prozesse und die Einzelverantwortlichen gegeben ist. Aber die potentiellen Hinweisgeber:innen sollten immer die freie Wahl haben, ob sie sich an interne und/oder externe Meldestellen, Presse oder Öffentlichkeit wenden wollen. Nur so kann garantiert werden, dass verantwortungsbewusste Mitarbeiter:innen auch die großen Missstände melden können und dass nicht interne Prozesse des Unternehmens die Aufklärung knebeln.

Verantwortungsbewusstes Wirtschaften braucht Transparenz, öffentliche Rechenschaft und Distanz zur Politik. Das haben sich die arbeitenden und steuerzahlenden Menschen in Österreich verdient. Das aktuelle Hinweisgeber:innenschutzgesetz geht zwar in die richtige Richtung, noch ist aber der Schutz der Whistleblower:innen zu löchrig und die Bandbreite von erfassten Straftatbeständen zu gering, um eine breite Änderung beim notorischen Corporate Governance von österreichischen Großunternehmen anzustoßen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Justiz, den Ministerrat der österreichischen Bundesregierung sowie den österreichischen Nationalrat auf, das Hinweisgeber:innenschutzgesetz zu novellieren:

  • Alle Arbeitnehmer:innen, die Hinweise auf Straftatbestände, welche im HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) definiert sind, geben, sog. Hinweisgeber:innen, sollen vor allen Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sein, auch dann wenn sie sich an externe Meldestellen, die Presse und/oder die Öffentlichkeit wenden.
  • Wenn ein Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmer:innen keine interne Meldestelle einrichtet, soll, im Gegensatz zum aktuellen Stand des Gesetzes, eine empfindliche Strafe drohen, mindestens in der Größenordnung von 5% des Jahresumsatz.
  • Erweiterung der vom HSchG erfassten Straftatbestände um alle schweren Delikte im Strafgesetzbuch und alle Vorschriften im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz des Verwaltungsstrafrecht.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_4_HinweisgeberInnen_vor_Vergeltungsmaßnahmen_schützen

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