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Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten überfällig.

Und ein modernisierter ArbeitnehmerInnenbegriff ebenso …

Mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ ist am 20. September im Nationalrat ein Fristsetzungsantrag angenommen worden, mit dem ArbeiterInnen und Angestellte rechtlich endlich gleichgestellt werden sollen. Diese Gleichstellung war insbesondere bei Fragen der Kündigungsfristen, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aber auch bei Arbeitsverhinderung aufgrund wichtiger persönlicher Gründe – wie sie etwa im Angestelltengesetz angeführt sind – überfällig. Diese rechtliche Gleichstellung rückt nun immer näher und könnte noch vor der Wahl am 15. Oktober beschlossen werden. Als AUGE/UG begrüßen wir diesen Schritt.

Mit der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten alleine wird es allerdings nicht getan sein. Angesichts vielfältiger, atypischer Beschäftigungsformen – von freien DienstnehmerInnen über neue Selbständige bis zu „Crowd worker“, die rechtlich überhaupt noch nicht klar einordenbar sind – braucht es einen modernen, zeitgemäßen ArbeitnehmerInnenbegriff, der versucht, den Wildwuchs an Beschäftigungsformen „einzufangen“. Nicht zuletzt, weil mit dem Status als „ArbeitnehmerIn“ soziale und Arbeitsrechte verbunden sind, die atypischen Beschäftigungsformen verwehr bleiben (z.B. Kollektivvertragliche Mindestlöhne, 13./14. Monatsgehalt, Arbeitszeitgesetz …).

Ein modernisierter ArbeitnehmerInnenbegriff, der z.B. stärker auf auf die wirtschaftliche statt auf die persönliche Abhängigkeit abzielt (z.B. „neue“ Selbständige, die 90 % ihrer Aufträge für eine/n AuftraggeberIn erfüllen) würde hier mehr Klarheit schaffen und Beschäftigungsformen wie „neue Selbständige“, „Freelancer“ und ähnlich gelagerte Arbeitsverhältnisse in diesen zu integrieren und entsprechend arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.

Ein erweiterter ArbeitnehmerInnenbegriff würde insbesondere auch bei Arbeitslosigkeit besser absichern und Leistungen der Arbeitslosenversicherung (vor allem auch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten) für diese Gruppen „Atypischer“ zugänglich machen.

Daher: Die Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten ist ein erster Schritt zu mehr Fairness in der Arbeitswelt. Der nächste muss die Modernisierung des ArbeitnehmerInnenbegriffs sein.

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