Ergebnisse zum Schlagwort: ArbeitnehmerInnenrechte

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 26./27. Jänner 2024

ug gewerkschaft

Mach mit! Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 26. Jänner 2024, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 27. Jänner 2024, 10:00-17:00 Uhr

Ort: GÖD

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Karin Stanger
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 29./30. September 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 29. September 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 30. September 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Karin Stanger, Stefan Steindl,
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 20./21. Jänner 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 20. Jänner 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 21. Jänner 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Stefan Steindl
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

Antrag 01 – Sofortige Einbeziehung und Unterschrift des Betriebsrats bei Wiedereingliederungsteilzeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich beim Gesetzgeber dafür ein, den § 13a AVRAG um folgende Bedingungen zu ergänzen:

  • Der/die Arbeitgeber/in hat den Betriebsrat sofort nach Einlangen des Antrags auf Wiedereingliederungsteilzeit darüber in Kenntnis zu setzen und ihn unverzüglich zu Beratungen beizuziehen.
  • Vereinbarungen über die Wiedereingliederungsteilzeit müssen in weiterer Folge auch vom Betriebsrat unterzeichnet werden.
  • Vor Ablehnung der Wiedereingliederungsteilzeit ist diese mit dem Betriebsrat zu erörtern und zu begründen.

Mit der Wiedereingliederungsteilzeit wurde 2017 eine wichtige Institution gesetzlich verankert, die Arbeitnehmer*innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bietet, nach mindestens sechs Wochen andauerndem Krankenstand, wieder sukzessiv ins Berufsleben einzusteigen.
Die für den Abschluss der erforderlichen schriftlichen Vereinbarung maßgebenden Bedingungen sind im § 13a AVRAG vorgegeben. Es ist vorgesehen, den Betriebsrat (so vorhanden) bei den Vertrags-Verhandlungen beizuziehen. Dessen Teilnahme ist in der Vereinbarung im Rahmen einer Erklärung zu bestätigen.

Im Falle des Einverständnisses wird die Vereinbarung u. a. von dem/der Arbeitnehmer/in und dem/der Arbeitgeber/in unterschrieben, nicht jedoch vom Betriebsrat. Wenn aber der/die Arbeitgeber/in die Wiedereingliederungsteilzeit nicht genehmigt, dann sind alle weiteren Schritte obsolet, denn die Unterzeichnung der Vereinbarung wird nicht zustande kommen. In solchen Fällen ist es möglich, dass der Betriebsrat von dem angestrebten Antrag gar nichts erfährt, wenn er von dem/der Arbeitnehmer/in vorab nicht über die gewünschte Wiedereingliederungsteilzeit in Kenntnis gesetzt wurde. Positive Einflussnahmen bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten seitens des Betriebsrats sind dadurch von vornherein ausgeschlossen. Um das zu verhindern, ist es notwendig, den Betriebsrat von Anfang an über die Antragstellung zu informieren. Daher muss diese Nachricht umgehend auch dem Betriebsrat zukommen, sobald der/die Arbeitgeber/in davon erfährt, dass der/die Arbeitnehmer/in Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen möchte. Als Beweis für die Teilnahme des Betriebsrats an den Verhandlungen soll auch dessen Unterschrift erforderlich sein. Weiters sollen auch Ablehnungen des/der Arbeitgebers/in die Wiedereingliederungsteilzeit zu genehmigen, dem Betriebsrat gegenüber begründet werden.

Grundschulung für Betriebsrät*innen 30. September / 1. Oktober 2022

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG-Grundschulung für Betriebsrät*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am
 
Fr, 30. September, 16:00–20:00
Sa, 01. Oktober 10:00-17:00

Ort: Wien (genaueres wird noch bekanntgegeben)

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik, Vorstellung ÖGB, AK und AUGE/UG
Referent: Stefan Steindl
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessenvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für BetriebsrätInnen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von BetriebsrätInnen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es? Auf Basis welcher gesetzlicher Regelungen agieren die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen? Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung? Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig? Warum sind Gewerkschaften und AK für BetriebsrätInnen wichtig? Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB? Wer oder was ist die AUGE/UG bzw. die UG?

Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dabei werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie z.B., wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B. der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäß Teil 2 (Samstag, 10:00 – 17:00 Uhr)§ 105 ArbVG widmen. Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

 

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