Ergebnisse zum Schlagwort: AUVA

Sozialversicherungen – konkrete Vorschläge für eine effiziente Reform!

Kürzungen und Selbstbehalte

Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung stellt eine Abschaffung des demokratischen Prinzips und eine massive Kürzung und somit Verschlechterung in der Krankenversicherung dar. Die Einführung von Selbstbehalten bei Arztbesuchen sind nur ein unsinniger Aspekt dieser als „Reform“ bezeichneten Zerstörung des Systems sozialer Sicherheit. Der Krankenversicherung werden bis Ende 2022 eine halbe Milliarde an Euro für Gesundheitsleistungen entzogen. Ab 2023 fehlen dem System jährlich mehr als 300 Millionen Euro. Zwangsläufig muss dieser dauernde Mittelentzug zu einer Verschlechterung der Leistungen für Versicherte führen, zumal wesentlicher Erneuerungsbedarf, aber auch erhebliche Mehrkosten auf Grund neuer Medikamente, in den nächsten Jahren vor uns liegen.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der AK-NÖ möge beschließen:
Die AK-NÖ schlägt vor:

 

Entscheidungen bei den Versicherten

Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.

keine Selbstbehalte

Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.

einheitliche Regelungen

Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit 

demokratisches Prinzip in der Selbstverwaltung

Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.

Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.

Information an die Versicherten

Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.

Kontrollgremium

Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträger.

Rechtsanspruch auf Leistungen

Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.

Behandlung arbeitsbezogener Erkrankungen dienstgeberfinanziert

Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.

Aufwertung der Gesundheitsberufe

Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.

Die AK-NÖ wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

Resolution 02 / Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 01, einstimmig angenommen

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beschneiden.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen und der in diesen beschäftigten Menschen ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.

Es ist aber festzuhalten:
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und nicht einzuschränken oder zu verringern sind.
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträge zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.

Demo: Die AUVA soll uns erhalten bleiben

Dienstag, 1. Mai um 08:00
Brigittaplatz 10, Wien

sowie

Dienstag, 1. Mai um 09:30
Volksgartenstraße 11, Graz

Die Auge Stmk unterstützt den Aufruf zu den Demonstrationen für den Erhalt der AUVA.

Die AUVA leistet durch ihre Präventionstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit in Österreichs Betrieben. So konnte die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast halbiert werden. In den medizinischen Einrichtungen der AUVA wird von bestausgebildeten MitarbeiterInnen qualitätsvolle Arbeit im Sinne der PatientInnen geleistet. Eine optimierte Rehabilitation bringt die Versicherten wieder in ihren Beruf, notwendige Rentenleistungen sollen menschliches Leid lindern. Keine andere Versicherung hat auf diesen Gebieten so viel Erfahrung wie die AUVA.

„Ich bin schwer enttäuscht, dass die Gesundheitsministerin ein gut funktionierendes, qualitativ hochwertiges und effizientes System zerschlagen will und mit der AUVA auch unsere Einrichtung in Frage stellt. Wir werden unsere Arbeitsplätze und das PatientInnenwohl gegen die Profitinteressen von Großkonzernen verteidigen“, meint die AUGE/UG Kammerrätin Ingrid Eckmayer. Sie arbeitet als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin im UKH Graz.

Unser Apell:
Beteiligen Sie sich am Widerstand gegen die Zerschlagung der AUVA und Verschlechterung der Gesundheitsversorgung – im Eigeninteresse und aus Solidarität mit PatientInnen und allen MitarbeiterInnen der AUVA!
Zusätzlich zur Beteiligung an der Kundgebung am 1. Mai in Wien und Graz gibt es noch die Möglichkeit folgende Petition zu unterzeichnen.

Resolution 02 / Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018

Antrag wurde zu Gemeinsamen Antrag 01 und einstimmig angenommen

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.

Es ist aber festzuhalten:

Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und nicht einzuschränken oder zu verringern sind.

Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträgen zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.

Die 170. Vollversammlung der AK Wien spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.

  • Die AK Wien lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
  • Die AK Wien tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beschneiden.
  • Die AK Wien tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen und der in diesen beschäftigten Menschen ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben.
  • Die AK Wien wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

AUGE/UG, Koza: „Zerschlagung der AUVA verbessert nichts für die Menschen!“

Volle Solidarität mit den Beschäftigten der AUVA.

„Mit dem Dauerfeuer der Bundesregierung auf die Unfallversicherung wird soziale Sicherheit zerstört, Unsicherheit verstärkt und Gesundheit gefährdet. Von Verbesserungen ‚im System‘ keine Spur, das ist Kahlschlag bei den Menschen,“ kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen die Regierungspläne zur AUVA.

„Die Unfallversicherung zu zerschlagen, verbessert genau gar nichts an der Versorgung der Menschen nach Unfällen oder Berufserkrankungen. Die Beschäftigten der AUVA, die deswegen heute auf die Straße gehen, haben jede Solidarität verdient.“

Kürzung der UV-Beiträge ist schwarz-blaue Umverteilung von PatientInnen zu Unternehmen

Die Wichtigkeit einer Unfallversicherung liegt auf der Hand: 160.000 Menschen haben jedes Jahr Ansprüche nach Arbeitsunfällen, Wegunfällen oder Berufserkrankungen. Sechs von hundert ArbeiterInnen brauchen jedes Jahr etwas von der Unfallversicherung: eine Unfallversorgung, eine Rehabilitation, eine berufliche Umschulung nach schweren Unfällen oder Erkrankungen, Schmerzensgeld oder Ersatz des Einkommensausfalls. „Was davon will die Regierung abschaffen, wenn sie die Kosten um über ein Drittel reduziert?“, fragt sich Koza.

„Auch wenn in der Unfallversicherung noch vieles verbessert werden kann“, so Koza, „geht es Hartinger, Kurz, Strache und Co. schlichtweg nicht darum Verbesserungen für die Betroffenen zu schaffen, sondern mit der Reduktion der Beiträge zur Unfallversicherung die Kosten für Unternehmen zu senken.“ Diese Kostensenkungen wird die Allgemeinheit auf die eine oder andere Art und Weise bezahlen müssen: „Entweder gibt es einfach bestimmte Leistungen wie etwa die berufliche Rehabilitation oder die Unfallrenten nicht mehr, oder sie müssen von anderen Einrichtungen bezahlt werden. Das geht dann aber entweder auf Kosten aller erkrankter Menschen, auf Kosten der Arbeitslosen oder auf Kosten der Bundesländer.“

Zerschlagung der AUVA gefährdet Jobs und Betriebe

Der AUGE/UG-Bundessekretär weiter: „Das gefährdet auch noch Jobs, denn die Unfallversicherung ist eine Versicherung der Betriebe vor den Schadensersatzansprüchen ihrer MitarbeiterInnen nach Unfällen. Diesen Schutz der Betriebe abzuschaffen, kann Betriebe und damit Arbeitsplätze in der Existenz gefährden. Genau deshalb wurde die Unfallversicherung ja auch Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffen.“

Damit ist das Programm der blau-schwarzen Bundesregierung auch genau umschrieben, so Koza abschließend: „Zurück in das 19. Jahrhundert. Zuerst wird die Unfallversicherung sturmreif geschossen, dann die Arbeitslosenversicherung. Das wird‘s mit den Gewerkschaften allerdings so nicht spielen. Dessen kann sich die Bundesregierung sicher sein.“

Jetzt unterstützen: Online Petition „Die AUVA darf nicht zerschlagen werden!“

WordPress › Fehler

Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

Erfahre mehr über die Problembehandlung in WordPress.