Ergebnisse zum Schlagwort: Begünstigung E-Mobilität

Antrag 09 – Steigerung der Begünstigung bei Neu- und Gebrauchtkauf eines umweltfreundlichen Elektrofahrrades, -PKWs oder -Nutzfahrzeugs

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. Mai 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
LP, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, ARGE, GLB, Türk-is, Kom.: für Zuweisung
FA, FAIR: nein

Die 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf in Verbindung mit dem Gebrauchtkauf eines Elektrofahrzeugs eine Verschrottungsprämie von 1/3 des ursprünglichen Förderpreises für Verbrennungsfahrzeuge auszuloben. 
  • Bei Anspruch auf die große Pendlerpauschale soll zusätzlich eine Negativsteuer idH v. 300 € jährlich für den Betrieb von gebrauchten Elektrofahrzeugen jeder Art nach dem 4. Nutzungsjahr eigeführt werden.

Moderne Energie- und Antriebskonzepte sind, neben der Nutzung des Öffentlichen Personen- und Nahverkehr, eine wesentliche Möglichkeit für den Einzelnen Bewohner des Landes die Klimakrise zu bekämpfen. 

Aber schon früher wurde umweltbewusstes Handeln durch die Preisgestaltung unleistbar. Man musste es sich leisten können, umweltfreundlich zu sein. Auch das Dieselprivileg ist weiterhin hinderlich für die Beschaffung umweltschonenderer Fahrzeuge. Und auch wenn der Weg hin zum öffentlichen Verkehr führen muss, braucht es mittelfristig den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge. 

Mit den Jahren wurde es jedoch nur, für Bestverdiener und Firmen möglich, Elektroautos oder Elektromotorräder mit staatlichen Förderungen zu beschaffen. 

Mit Februar 2022 gibt es in Österreich NUR 80.441 rein elektrisch betriebene Pkw. (1) Das sind 1,6 Prozent des gesamten Pkw-Bestands in Österreich. D.h. 98,4 % sind mit Verbrennungsmotoren ausgestattet. Um den Klimawandel zu bekämpfen, braucht es aber rasch umweltfreundliche Alternativen. Es braucht Anreize. Das Überleben der künftigen Generationen hängt davon ab.

Nur der Neukauf eines E-Autos, E-Motorrades oder E-Fahrrades wird gefördert und der Förderbetrag muss darüber hinaus vorfinanziert werden. Leider sind darum elektrische Fahrzeuge nicht erneut förderfähig. Dies ist insbesondere aufgrund der weiteren klimaschädlichen Emissionen, die durch die Neufertigung von Fahrzeugen anfallen gerade zu kontraproduktiv. 

Darüber hinaus ist es auch nicht verteilungsgerecht. Während Wohlhabende gefördert werden, bekommt die Masse der Bürger im nachhaltigen, zweiten Kreislauf der Gebrauchtfahrzeuge keine entsprechende Förderung. Die Senkung der KFZ-Steuer auf Null Euro reicht oft nicht aus, wenn Elektrofahrzeuge immer noch Luxuspreise kosten. 

Die derzeitige weltweite Lieferkettensituation heizt den Wechsel zu Gebrauchten gerade an. Darum ist es gerade jetzt Zeit zu handeln.

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