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AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 26./27. Jänner 2024

ug gewerkschaft

Mach mit! Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 26. Jänner 2024, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 27. Jänner 2024, 10:00-17:00 Uhr

Ort: GÖD

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Karin Stanger
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 29./30. September 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 29. September 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 30. September 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Karin Stanger, Stefan Steindl,
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 20./21. Jänner 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 20. Jänner 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 21. Jänner 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Stefan Steindl
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

Antrag 01 – CoV-Bonus für alle Mitarbeiter*innen im Bildungsbereich!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und die Bildungsdirektionen in den Ländern auf, die CoV-Boni in Höhe von 500 Euro an alle Mitarbeiter*innen an Pflichtschulen, an AHS und BHS auszahlen.

Bereits letztes Jahr bekamen Schuldirektor*innen einen CoV-Bonus in der Höhe von 600 Euro zugesprochen.
Auch dieses Jahr ist wieder ein entsprechender Bonus (500 Euro) für die Schuldirektor*innen vorgesehen. Dieser ist jedoch exklusiv den Schuldirektor*innen vorbehalten, nicht jedoch den anderen Mitarbeiter*innen, die seit Beginn der Pandemie eine große Mehrfachbelastung aushalten müssen. Einerseits galt und gilt es den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und für erkrankte Kolleg*innen einzuspringen, andererseits galt und gilt es die jeweiligen – sich ändernden – Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Wissensvermittlung an die Schüler*innen dabei nicht zu kurz kommen und voller Einsatz gezeigt werden.
Dass ein CoV-Bonus nur für Schuldirektor*innen vorgesehen ist, zeigt, dass wir in
Österreich immer noch starke hierarchische Strukturen vorliegen haben, in denen jene, die bereits besser gestellt sind noch zusätzlich bevorteilt werden.

Antrag 06 – CoV-Bonus für alle Mitarbeiter*innen im Bildungsbereich!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. Mai 2022

Wurde zum gemeinsamen Antrag GEM14
Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, FA, LP, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, FAIR: für Zuweisung

Die 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung und die Bildungsdirektion Wien auf, die CoV-Boni in Höhe von 500 Euro an alle Mitarbeiter*innen an Pflichtschulen, an AHS und BHS auszahlen.

Bereits letztes Jahr bekamen Schuldirektor*innen einen CoV-Bonus in der Höhe von 600 Euro zugesprochen.

Auch dieses Jahr ist wieder ein entsprechender Bonus (500 Euro) für die Schuldirektor*innen vorgesehen. Dieser ist jedoch exklusiv den Schuldirektor*innen vorbehalten, nicht jedoch den anderen Mitarbeiter*innen, die seit Beginn der Pandemie eine große Mehrfachbelastung aushalten müssen. Einerseits galt und gilt es den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und für erkrankte Kolleg*innen einzuspringen, andererseits galt und gilt es die jeweiligen – sich ändernden – Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Wissensvermittlung an die Schüler*innen dabei nicht zu kurz kommen und voller Einsatz gezeigt werden.

Dass ein CoV-Bonus nur für Schuldirektor*innen vorgesehen ist, zeigt, dass wir in Österreich immer noch starke hierarchische Strukturen vorliegen haben, in denen jene, die bereits besser gestellt sind noch zusätzlich bevorteilt werden.

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