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KUNDGEBUNG: Plattform „wir FAIRdienen mehr“, 09.03.2021 (09:00), Mozartplatz Salzburg & online Stream

VERANSTALTUNGSHINWEIS:

am 09.03. ab 09:00 findet am Mozartplatz in Salzburg eine Kundgebung der Plattform „wir FAIRdienen mehr“ statt (mit online Stream), an der auch die AUGE/UG beteiligt ist.

Natürlich unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen.

Warum ist das wichtig?

Schon vor COVID-19 macht die AUGE/UG immer wieder darauf aufmerksam, dass es zahlreiche Probleme im Gesundheits- und Sozialbereich gibt und setzt sich dort für entsprechende Verbesserungen ein, z.B. faire Entlohnung. 

Durch COVID-19 sind diese Probleme auch für eine breitere Öffentlichkeit sichtbarer geworden, dennoch fehlen weiterhin die geforderten Verbesserungen. 

Am 09. März, fast genau auf den Tag ein Jahr nach Beginn der ersten Maßnahmen gegen COVID-19 findet die Kundgebung statt, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich an der Situation wenig geändert hat und es dringend Verbesserungen in diesem Bereich benötigt!

Bitte teilt die Info dazu. Auch den Link zum online Stream, der ab 09.03. zu Beginn der Kundgebung auf folgenden Seiten zu finden sein wird (s. auch Anhang): 

https://www.facebook.com/Wir-fair-dienen-mehr-247385868617678

https://www.facebook.com/gpasalzburg/ 

https://www.facebook.com/oegb.sbg/ 

Details dazu: 

Info Kundgebung Soziales,Pflege,Gesundheit

solidarische Grüße,

Klaus Brandhuber und Katharina Obenholzner

ÖGB INFO – Eintrittstests: Testzeit ist Arbeitszeit

Gut zu wissen: Eintrittstests – Testzeit ist Arbeitszeit
 
Die wichtigsten Eckpunkte:
 
x Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen.
 
x Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit.
 
x Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung.
 
x Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen.
 
x ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.
 
x ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind , ist nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.
 
Mehr dazu hier: Testzeit ist Arbeitszeit (Link zum ÖGB Posting)
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