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AUGE/UG, Koza: Nicht auf Rechentricks der Wirtschaftskammer reinfallen!

1.700-Euro-Mindestlohn orientiert sich an OECD-Niedriglohnschwelle und ist notwendig, damit ArbeitnehmerInnen von Vollzeitarbeit leben können

Die WKÖ Wien spricht  davon, dass die Forderung nach einem Mindestlohn von 1.700 Euro, wie sie seitens des ÖGB, der Grünen u. a. aufgestellt wird, eine Themenverfehlung sei. Würden Weihnachts- und Urlaubsgeld miteingerechnet läge der derzeit in Verhandlung stehende Mindestlohn von 1.500 Euro ohnehin bereits bei 1.750 Euro. Damit wären die von Gewerkschaften geforderten 1.700 Euro Mindestlohn bereits erreicht, so die WKÖ Wien. „Auf solche Rechentricks fallen wir nicht herein“, erwidert Markus Koza, Ökonom und Bundessekretär der AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen.

„Höhere Mindestlöhne sind notwendig, damit die Menschen von ihrer Vollzeitarbeit leben können und nicht unter der armutsgefährdenden Niedriglohnschwelle bleiben.“ Koza erinnert daran, dass bei einem Brutto-Betrag von 1.700 Euro netto knapp über 1.300 Euro blieben – bei einer aktuellen Armutsgefährdungsschwelle von 1.163 Euro (Einpersonen-Haushalt).

Schon 2015 hätte 1.700-Euro-Mindestlohn gelten müssen

Tatsächlich orientiert sich die 1.700-Euro-Mindestlohn-Forderung an der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese liegt – laut Definition der OECD – bei zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten. Der mittlere Stundenverdienst lag 2015 laut Einkommensbericht des Rechnungshofs bei 15,30 Euro brutto – inklusive Überstunden, aber exklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bereinigt um die Überstunden ergibt das einen mittleren Stundenlohn von 14,70 Euro bei Vollzeit. Die Niedriglohnschwelle – also zwei Drittel des mittleren Stundenlohns bei Vollzeit – liegt somit bei 9,80 Euro.

Hochgerechnet auf ein Monatsbruttoeinkommen bei Vollzeit liegt die Niedriglohnschwelle damit bei  1.695 Euro monatlich – ohne Sonderzahlungen. Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld würde sich der Mindestlohn auf 1.980 Euro monatlich belaufen. Koza abschließend: „Der Rechentrick der WKÖ ist  unzulässig, widerspricht er doch der allgemein anerkannten und gängigen Definition von Niedriglöhnen. Damit entpuppt sich die Behauptung der WKÖ, wonach 1.700 Euro Mindestlohn ohnehin bereits erreicht wäre als reine Propaganda.  Auf derartig billige Tricks fallen wir jedenfalls nicht herein.“

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