Ergebnisse zum Schlagwort: Energie

Antrag 09 – Verbindlichkeit schaffen – bundesweite Energieraumplanung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, Regelungen zur bundesweiten Energieraumplanung vorzulegen. Der Bund soll dabei Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, die Harmonisierung der Ausbauziele in den Bundesländern voranzutreiben und mit Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festzulegen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie die Öffentlichkeit in allen Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden kann.

Die aktuelle Energiekrise verlangt viele kurzfristige Lösungen. Doch zeigt sie uns auch gut auf, was in der Vergangenheit verabsäumt wurde, um eine nachhaltige Energiewende zu vollziehen. Denn um die Biodiversitäts- und Klimakrise zu bekämpfen, benötigt es sowohl eine Reduktion des Energieverbrauchs als auch einen Umbau des Energiesystems.

Für den Umbau des Energiesystems fehlt ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen! Das zeigt sich in vielen Projekten, die durch die unterschiedlichen Verfahren in den Bundesländern wesentlich langsamer umgesetzt werden, beispielsweise bei der Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken: Einige Bundesländer haben mit eigenen Energieraumplänen Flächen festgelegt und vorgeprüft, in anderen Bundesländern gibt es keine Energieraumplanung. Oft braucht es auch eine eigene Widmung der Gemeinde und eine Genehmigung des Landes. Viele Hürden, die oft dazu führen, dass Projekte durch falschen Informationsstand oder Argumentation abgelehnt oder verlangsamt werden oder erst sehr spät geeignete Alternativen gesucht werden. Um das zu verhindern, sind Aufklärung und frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei der Planung notwendig.

Für eine bundesweite Energieraumplanung fehlt die Verbindlichkeit bereits im Planungsstadium. Eine Verbindlichkeit, die notwendig ist, um die Wende von fossiler Energie hin zu erneuerbaren Energieträgern zu meistern. Eine Verbindlichkeit, die uns helfen wird, die Klimaziele zu erreichen.

Bundeskompetenzen für Raumordnung
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energieträger scheitert derzeit an einer koordinierten und ambitionierten Energieraumplanung der Länder, welche teilweise keine raumbezogenen Vorgaben zur Standorteignung setzen und entsprechende Flächen für erneuerbare Energieträger nicht ausweisen. Es braucht daher mutige politische Schritte und eine stärkere Verschränkung von Energiepolitik und Raumplanung. Der Bund muss Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.

Harmonisierung der Ausbauziele in Bundesländern

Die Ausbauziele des Bundes von 11 TWh für Photovoltaik und 10 TWh für Windkraft bis 2030 werden in den Energieraumplanungen der Bundesländer nicht abgebildet und müssen dringend harmonisiert werden. Hier könnte der Bund im Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festlegen, aber auch eine Einigung durch die Bundesländer im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) oder durch eine Art 15a B-VG Vereinbarung ist möglich.

Frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei Planung

Die Öffentlichkeit muss in alle Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden. Das ist gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich, um potenziellen Zielkonflikten entgegenzuwirken, Verständnis für den notwendigen Ausbau zu generieren und damit die Akzeptanz von Anlagen zu erhöhen. Auch hier braucht es einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Prozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Antrag 08 – Energieversorgung sichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass auf europäischer Ebene der Energiecharta-Vertrag beendet wird.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, eine zentrale Koordinationsstelle zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben einzurichten.

Ausgegliederte Unternehmen sind abhängig von öffentlichen Mitteln, beauftragt gewinnorientiert zu wirtschaften und gesetzlich verpflichtet zur Teilnahme an Börsen-, Aktien- oder Wertpapiermärkten. Zur Absicherung ihrer Liefermengen planen Energieversorgungsunternehmen 1–2 Jahre voraus, Kraftwerke mit konstanter Leistung bieten ihr Produktionsvolumen auch für 1–2 Jahre im Voraus an und zwar über Energiehandelsbörsen wie EEX – European Energy Exchange in Leipzig. Eine Preisgarantie für künftige Energieabnehmer*innen gibt es nicht, deshalb ist mit finanziellen Sicherheitsleistungen die Option auf Lieferungen bei schwankenden Preisen zu gewährleisten. Diese Problemstellung hat vor wenigen Wochen der Energieversorger Wien Energie deutlich aufgezeigt.

Die Vorteile einer freien Anbieterwahl in einem liberalisierten Energiemarkt sind für Stromkonsument*innen derzeit nicht gegeben, weil der Wettbewerb unter Lieferant*innen vollkommen zum Erliegen gekommen ist. Die Großhandelspreise steigen weiter und Strompreiserhöhungen sind aufgrund der liberalen Ausgestaltung vieler Lieferverträge ohne politische Eingriffe vorprogrammiert.

Auf EU-Ebene muss daher in unmittelbarer Zukunft die Abkoppelung der Strom- von den Gaspreisen gelingen und das Merit-Order-Prinzip, das vorgibt, dass das teuerste Kraftwerk am Markt den Preis für Energie bestimmt, ist aufzugeben. Das schränkt einerseits die hohen Windfall-Profits (Marktlagen- bzw. Zufallsgewinne) von Billigstromerzeugenden ein, bringt aber andererseits den Energiemarkt wieder auf den Boden der Realität zurück. Mit einer Entkoppelung der Energiepreisgestaltung von Finanzmarktvorgaben und einer Aufhebung des Zwanges zum Börsenhandel kann es gelingen, Strompreise wieder an die tatsächlichen Erzeugungskosten anzupassen, und das Modell des Abschlusses von soliden Verträgen zwischen Energieerzeugern und -versorgern wird Standard. Der ursprünglichen Idee, auf dem freien Energiemarkt einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, kämen wir so als EU aber auch national wieder näher. Die EU-Staaten müssen gemeinsam den New Green Deal umsetzen! Dazu wird es notwendig sein, den Energiecharta-Vertrag (ECV) zu beenden. Dieses multilaterale Abkommen über Handel und Investitionen im Energiebereich schützt Investitionen in fossile Energieträger und enthält Sonderklagerechte für Konzerne, behindert so die Klimawende massiv und widerspricht den Zielen aus dem Pariser Klimaabkommen. Österreich kann – so wie Italien schon 2016 – auch als einzelnes Land aus dem ECV aussteigen.

In Österreich muss eine zentrale, bundesweit zuständige Koordinationsstelle für die Energieversorgung eingerichtet werden. Die Aufgaben dieser Koordinationsstelle sollten insbesondere umfassen:
• die Überwachung des österreichischen Energiemarktes,
• eine transparente und für alle leistbare Energiepreisgestaltung,
• die gerechte Umverteilung von Windfall-Profits (= Übergewinnen) vor deren endgültiger Abschaffung,
• die Koordination und den raschen Ausbau von klimasicheren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem gesamten Bundesgebiet unter aktiver Einbindung und fairer Beteiligung der Zivilgesellschaft,
• die Herstellung von flächendeckender Netzwerkanbindung und den Ausbau klimawirksamer Infrastruktur vom Haushalt bis zum Großbetrieb,
• die Entwicklung von Speicherkraftwerken zur Folgenutzung von Batterien und anderen energietechnisch verwertbaren Abfällen sowie die Unterstützung bei der Errichtung von Stromspeichern in Haushalten, die Photovoltaikanlagen anschaffen,
• den Ausbau von Kreislaufwirtschaft in allen Produktions- und Dienstleistungsbereichen und in Produktverwertungsketten,
• die Einrichtung von unabhängigen und mobilen Energieberatungsstellen, die Informationen bereitstellen für Einzelpersonen, Haus- und Dorfgemeinschaften sowie für Betriebe und Unternehmen,
• die Organisation und Begleitung eines wirksamen Ausstiegs aus fossilen Energien,
• die Einrichtung von Energie- und Klimahilfsfonds, die die dringend notwendige Klimawende in Österreich unterstützend begleiten.

Antrag 03 – Zur Ausreichenden Finanzierung der Wiener Fernwärme und der politischen Initiative zur Schaffung von Anreizen für den Anschluss daran

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. Mai 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, LP, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FAIR: für Zuweisung
FA: nein

Die 17. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, die Fernwärme Wien mit ausreichend Mitteln für einen unverzüglichen Ausbau der Fernwärmeleitungen und der Energiekapazitäten auszustatten. 
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, ausreichend Mittel insbesondere für die forcierte Suche nach anderen erneuerbaren Energiequellen zur Beendigung der Abhängigkeit von Gas zur Verfügung zu stellen. 
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert den zuständigen Stadtrat als Alleineigentümervertreter auf, für mehr Anreize zum Anschluss an die Fernwärme zu sorgen und insbesondere das Prinzip des Erstzahlers in ein sinnvolleres Finanzierungsmodell der Leitungsverlegung umzugestalten. 

Laut dem Wiener Klima-Fahrplan möchte die Stadt Wien bis 2040 klimaneutral werden. Ein nicht unwesentlicher Teil zur Klimaneutralität der Stadt ist die klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung für Alle. 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss insbesondere die Sanierung von den vielen Altbauhäusern der Stadt forciert werden. Diese verfügen oftmals über alte Öl- und Gasheizungen und müssten so rasch als möglich auf klimafreundliche Heizsysteme umgestellt werden. Dies ist nicht nur aus klimaschutzrelevanten Überlegungen geboten. Durch den Krieg in der Ukraine haben wir wesentlich zu spüren bekommen, in welcher unsicheren Situation wir uns befinden. So schnell wie möglich, sollte daher die Abhängigkeit von russischem Gas beendet werden. 

Mieter*innen können sich den Umstieg in umweltfreundlicherer Heizsysteme in den meisten Fällen nicht aussuchen, sondern sind dabei von der Entscheidung ihrer Vermieter abhängig. Um diese daher vor teureren, weil umweltschädlicherem Heizen, aber auch von der Abhängigkeit von erforderlichen Gaslieferungen zu bewahren, müssen dringend andere Systeme forciert werden. Mit der Fernwärme Wien gibt es eine gute Alternative.

Für die Stadt Wien ergibt sich durch ihre Alleineigentümerschaft bei der Fernwärme Wien die Möglichkeit politisch zu steuern. Derzeit bestehen wenige Anreize für Vermieter*innen ihre Wohnhäuser an einen Fernwärme Anschluss anzuschließen. Wenn dieser sich nicht zufällig schon in der Nähe befindet, müssen für die Erstverlegung einer neuen Leitung horrende Summen aufgewendet werden. In weiterer Folge sind die Anschlüsse relativ kostengünstig möglich. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass Vermieter*innen zuwarten, um nicht als erste/r die Kosten zu stemmen. 

Darüber hinaus ist die Fernwärme Wien derzeit gar nicht in der Lage einen intensiven Ausbau vorzunehmen. Es fehlen Leitungen, aber auch die notwendige Energie. Vor allem ist die Fernwärme Wien von zusätzlicher Energie durch Gas abhängig. 

Um die Klimaziele der Stadt Wien zu erreichen, ist es dringend notwendig die Fernwärme Wien mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Außerdem braucht es ein Anreizsystem, welches zum Anschluss an die Fernwärme ermuntert. Nur so kann verhindert werden, dass gerade Mieter*innen die sich ihre Energieversorgung nicht aussuchen können, auf höheren Kosten, aber auch auf dem Risiko von Gasengpässen sitzen bleiben. 

Antrag 08 / Klimaziele erreichen – jetzt!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien bewertet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung als unzureichend und fordert die Bundesregierung auf, sich zurück an den Start zu begeben und eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen.

Aus Sicht der AK-Wien müssen dabei insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert.
  • Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr1.
  • Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsfrei sein.
  • Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
  • Eine thermische Sanierungsoffensive, die die thermischen Sanierungsrate auf 3 Prozent erhöht.
  • Beendigung der Zulassung für Ölheizung in Neubau und Sanierung ab 2019.

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

Der Klima und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung mangelt es hierfür an konkreten Umsetzungsplänen. Klare Ziele, das Bennen, welcher Schritt bis wann auf welcher Ebene erfolgen soll, ist unabdingbar, um aus dieser primär appellierenden Regierungsvorgabe eine solide Handlungsanweisung zu machen, die den notwendigen Systemwechsel einleitet. Ohne regulatorische Rahmenbedingungen, ohne Fristen und Einsparungsziele unterlegt mit konkreter Budgetierung wird es nicht gelingen, die Klimaerhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik ist Grundlage dafür, allen Menschen ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Die Klima- und Energiestrategie Mission 2030 erweist sich schon jetzt als unzureichend, um die EU-Klimaziele  zu erreichen.

1 https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=58641&mime_type=application/pdf

Resolution 06 / Umweltbewusstsein verbessern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, mit Leuchtturmprojekten wie drastischer Steigerung der Energieeffizienz oder einem nachhaltigen Verkehrskonzept der Umweltpolitik im Budget, in der Tagespolitik und im öffentlichen Bewusstsein den Platz einzuräumen, der ihr der Bedeutung nach zukommt.

Gegenläufig zum Trend in den meisten Ländern der Europäischen Union verzeichnet das Umweltbundesamt in Österreich seit 2014 wieder einen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen. Das gilt besonders für das klimaschädigende Gas Kohlendioxid (CO2). Die EU hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% (gegenüber dem Stand von 1990) zu reduzieren. Im EU-Durchschnitt sind die Emissionen von 1990 auf 2016 um 24 Prozent gesunken. In Österreich sind allein von 2015 auf 2016 die Emissionen insgesamt um etwa ein Prozent auf 79,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gestiegen. Sie lagen damit in etwa auf dem Niveau von 1990. In nicht dem Emissionshandel unterliegenden Bereichen kam es zu einem Anstieg um rund 2,7 Prozent.

Das übergeordnete Ziel der internationalen Klimapolitik, das im Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekräftigt wurde, ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 2 °C über dem vor-industriellen Niveau. In Österreich beträgt lt. Bericht des Umweltbundesamtes 2016 der durch Messungen belegte durchschnittliche Temperaturanstieg bereits 2 °C. Klimamodelle sagen voraus, dass sich Österreich auch in Zukunft stärker als im globalen Mittel erwärmen wird. Auch hierzulande werden Hitzewellen, Orkane, massive Überflutungen sehr viel häufiger auftreten und immer größere Schäden anrichten.

Bis 2050 wird nach wissenschaftlichem Konsens eine Verminderung der Treibhausgas-Emissionen von Industriestaaten um mindestens 80% als notwendig angesehen. Der 2011 erstellte „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ macht deutlich, dass die Kosten auf lange Sicht umso niedriger sind, je früher Maßnahmen gesetzt werden.

Mit ihrer Energie- und Klimastrategie hat die Bundesregierung klargemacht, dass sie an einer ernsthaften Umsteuerung nicht interessiert ist. Weder entwirft sie ein nachhaltiges Verkehrskonzept, noch gebietet sie dem rapiden Flächenverbrauch Einhalt oder plant energische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Stattdessen macht sie glauben, dass einzelne, gelegentliche Anreize zu umweltschonendem Verhalten und technische Patentrezepte, wie die Entwicklung von Elektroautos, das Problem irgendwie lösen würden. Politisch geschieht nichts, das die Bedrohung durch den Klimawandel schon jetzt spürbar machen und auch den Einzelnen zu nachhaltigerem Umweltkonsum anregen würde.

In Österreich glauben laut einer europaweiten Befragung entsprechend acht Prozent der Bevölkerung nicht an den vom Menschen verursachten Klimawandel, und nur knapp ein Drittel fühlt sich mitverantwortlich. Nur wenn auch die Regierung klarmacht, dass der Erhalt unserer Lebenswelt ein für alle wichtiges Ziel darstellt, wird auch der oder die Einzelne individuelle Fantasie in die umweltfreundliche Umgestaltung der eigenen Lebensumwelt investieren.

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