Ergebnisse zum Schlagwort: EU

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AUGE/UG Newsletter 16/2021

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AUGE/UG-Paiha: Menschenrechtskrise beenden!

Versäumnisse der EU-Politik nicht am Rücken von Flüchtenden austragen

Entsetzt zeigt sich Klaudia Paiha, Bundessprecherin der Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen, über die gewalttätigen Vorkommnisse an Europas Grenzen und fordert, sofort legale Einreisemöglichkeiten für flüchtende Menschen zu schaffen. Schutzsuchenden, an welcher Grenze auch immer, müsse Zugang zu einem fairen Asylverfahren ermöglicht werden. „Millionen für humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet locker zu machen, ist notwendig und begrüßenswert, kann aber nicht bedeuten, gleichzeitig Menschen, die sich vor kriegerischen Handlungen oder sonstigen Gefahren in Sicherheit bringen wollen, Hilfe zu verwehren“, meint Paiha. Österreich hat sich an internationale Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen zu halten und dies auch von den anderen Ländern einzufordern.

Österreich müsse gemeinsam mit anderen EU-Ländern Griechenland und Italien bei der Bewältigung der humanitären Krise unterstützen. Menschen, die in den völlig überfüllten Lagern festsitzen, müssten dringend evakuiert werden.

„Europa trägt entscheidend Mitverantwortung dafür, dass Menschen vor Kriegen, den Folgen des Klimawandels und dem damit verbundenen Elend auf der Flucht sind. Es sind europäische Waffenlieferungen an autoritäre Regime, die dazu beitragen, dass bewaffnete Konflikte überhaupt erst entstehen oder über längere Zeit andauern. Es ist europäisches Zögern, das Konflikte eskalieren lässt. Es ist auch das demokratische Europa, das über Jahrzehnte hindurch Diktaturen stützt und vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen die Augen verschließt. Europa kann diese Verantwortung nicht wegschieben.“ Die Bundessprecherin der AUGE/UG abschließend: „Der Kampf, den Europa führen sollte, ist der gegen die Fluchtursachen, nicht gegen Flüchtende!“

Antrag 10 / Auch Konzerne brauchen Regeln!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen aktiv zu beteiligen.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor unangemessenem Einfluss durch Unternehmen geschützt wird. Europäische Staaten sollen transnationale Konzerne nicht in die Verhandlungen zu deren eigenen Regulierung miteinbeziehen, sondern ihre regulatorische Macht zum Schutz der Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne unabhängig einsetzen.

Die Erarbeitung des UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen (Treaty on transnational corporations and other business, kurz: TNC-Treaty) wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe am 24.Oktober in Genf fortgesetzt. Das TNC-Treaty bietet die historische Chance, den Menschen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die von den negativen Auswirkungen transnationaler Konzerne betroffen waren und sind.
Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat die Relevanz der bereits bestehenden UN Guiding Principles on Business and Human Rights, bei denen es sich um unverbindliche Selbstverpflichtungen handelt, bestätigt.
Sie halten die menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, Schutz vor Konzernen und anderen Unternehmen zu gewährleisten, ganz klar fest.
Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen hinsichtlich transnationaler Konzerne dies nicht garantieren können. Daher braucht es ein rechtlich bindendes Rahmenwerk.
Die besondere menschenrechtliche Herausforderung, die transnationale Konzerne darstellen, wurde bereits ausführlich dokumentiert und bedarf – aufgrund der Transnationalität der betreffenden Unternehmen – einer internationalen Antwort. Die Aktivitäten nationaler Unternehmen können ohnehin durch nationale Gesetzgebungen reguliert werden.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wurden sowohl vom EU-Parlament als auch vom UN-Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, sich konstruktiv am Treffen und dem weiteren Prozess zu beteiligen. Die Nicht-Beteiligung Österreichs und der EU und ihre widersprüchliche Argumentation erwecken zunehmend den Eindruck, dass die europäischen Länder die Interessen von Konzernen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen stellen.

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