Ergebnisse zum Schlagwort: Familienpolitik

Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden. Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalts. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenigen Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten sind deutlich geringer als jenen der Gleichaltrigen ohne Gefährdungsrisiko. Seit Jahren lässt die wiederholt in Regierungsabkommen versprochene Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder auf sich warten.

Antrag 06 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

Wiewohl in der Familienpolitik oftmals Bezug auf Kosten genommen wird, die Kinder verursachen, gibt es dzt. keine reelle Grundlage dafür. Die herangezogenen Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen, gehen auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind aber seit mehr als 50 Jahren unverändert.
Unbestreitbar hat sich seither viel verändert. Nicht nur die Kosten, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Energie etc., auch der Bedarf ist mittlerweile ein anderer geworden. Smartphone, Laptop und Computer sind aus dem Alltag – auch dem schulischen – nicht mehr wegzudenken. Unterricht, Freizeit, Urlaub etc. – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben sich stark verändert.
Es ist dringend notwendig, die Ausgabenstruktur und finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern auf einer aktuellen und statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen. Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können.

Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden.
    Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenig Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind.
Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten sind deutlich geringer als jenen der Gleichaltrigen ohne Gefährdungsrisiko.
Seit Jahren lässt die wiederholt in Regierungsabkommen versprochene Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder auf sich warten.

Antrag 06 / Kinder gegen Armut absichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es

  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken
  • niederschwelliger Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume,
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert

324.00 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet. Armut verbreitet sich unter Kindern und Jugendlichen stärker als in anderen sozialen Gruppen. Besonders häufig betroffen sind Kinder und Jugendliche in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten oder in Haushalten ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft.

Armut macht krank – und zwar von Beginn an: Arme Kinder haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, sind häufiger in Unfälle verwickelt, klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen. Bildung gilt als Möglichkeit, aus der Armut auszubrechen. Aber Schule kostet: Nachhilfeunterricht, Förderkurse oder Unterstützung bei Legasthenie können sich fast die Hälfte aller armutsgefährdeten Haushalte nicht leisten. All das wird von Kindern und Jugendlichen erlebt und gefühlt. Und es hat Auswirkungen auf ihre Zukunft.

Kein Kind in Österreich darf in Armut aufwachsen. Jedem Kind und Jugendlichen die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.

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