Ergebnisse zum Schlagwort: Gewerkschaft

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 26./27. Jänner 2024

ug gewerkschaft

Mach mit! Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 26. Jänner 2024, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 27. Jänner 2024, 10:00-17:00 Uhr

Ort: GÖD

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Karin Stanger
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 29./30. September 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 29. September 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 30. September 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Karin Stanger, Stefan Steindl,
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

AUGE/UG Wien an Verfassungsschutz: Beenden sie die Beobachtung von gewerkschaftlichen Protesten!

Resolution gegen Entgleisung des Verfassungsschutzes bei heutiger Wiener Arbeiterkammer-Vollversammlung

Unter dem Titel „Schutz kritischer Infrastruktur“ im neuen Verfassungsschutzbericht zählt die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN); vulgo „Verfassungsschutz“ u.a. Proteste rechtsextremistischer Personen und Gruppen aus dem Umfeld der sogenannten „Corona-Proteste“ auf. Völlig indiskutabel ist es allerdings, dass der Verfassungsschutz offensichtlich Arbeitskämpfe beobachtet. So schreibt die DSN von „erheblichen Personalengpässen in vielen Bereichen wie Gesundheit, Handel, Tourismus oder im Facharbeitsbereich“, die zu einem „vermehrten Protestgeschehen“ führen könnten. Um im darauffolgenden Satz darauf hinzuweisen, dass „Strafbare Handlungen gegen Objekte der kritischen Infrastrukturen (…) daher nicht ausgeschlossen werden“ können. Der Verfassungsschutzbericht konkretisiert: „Im Gesundheits- und Pflegebereich kam es zudem zu Protestveranstaltungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den akuten Personalmangel und die Missstände in ihren Bereichen hinweisen wollten. … Diese Personalnotstände könnten in weiterer Folge die Aufrechterhaltung des Betriebes einzelner, aber auch mehrerer Krankenhäuser gefährden und dadurch das Gesundheitssystem überlasten.“

Allein schon die Nennung von gewerkschaftlichen Protesten im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Protesten, an denen sich rechtsextreme und neonazistische Personen und Gruppierungen beteiligten, stellt eine Entgleisung dar. Von rechtsextremen und neonazistischen Personen und Gruppierungen gingen während dieser „Proteste“ immer wieder tätliche Angriffe auf Journalist:innen und Passant:innen aus. Proteste, bei denen es regelmäßig Warnungen der jüdischen Gemeinde vor potenziellen rechtsextremen Angriffen gab.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beobachtet der Staatsschutz gewerkschaftliche Proteste? Welche konkrete Gefahrenlage soll das sein, die von gewerkschaftlichen Protesten ausgeht, die den Staatsschutz dazu ermächtigt, eben diese gewerkschaftlichen Proteste zu beobachten? Was ist die genaue Rechtsgrundlage, um gewerkschaftliche Proteste zu beobachten und zu analysieren?

„Die Beobachtung gewerkschaftlicher Proteste durch den Verfassungsschutz entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist zu beenden, so Vera Koller, Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG in der Arbeiterkammer Wien und weiter: „Es geht keinerlei Gefahr für ‚kritische Infrastruktur‘ oder für den Schutz des Staates von legitimen gewerkschaftlichen Protesten aus. Ganz im Gegenteil, gewerkschaftlicher Protest ist Teil des demokratischen Geschehens der Gesellschaft, mehr noch: ein unabdingbarer und notwendiger Teil der Demokratie. Wir werden daher eine Resolution bei der heutigen Wiener Arbeiterkammer-Vollversammlung einbringen, die auch von anderen Fraktionen, insbesondere der Mehrheitsfraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen (FSG) unterstützt wird, um gegen dieses Vorgehen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zu protestieren“, so Koller abschließend.

Hier geht es zur OTS Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230525_OTS0029/augeug-wien-an-verfassungsschutz-beenden-sie-die-beobachtung-von-gewerkschaftlichen-protesten

Tag der betrieblichen Mitbestimmung

Seitdem Menschen für andere Menschen arbeiten, gibt es Arbeitskämpfe. Der Streik der Graberbauer von Deir el-Medina, vor 3372 Jahren war der erste aufgezeichnete Streik der Weltgeschichte – Pharao Ramses III. musste den Forderungen nachgeben. Die Fragen damals sind heute noch genau so aktuell: was wird wie produziert und wem sollen die Ergebnisse der Arbeit zugutekommen. Tag der betrieblichen Mitbestimmung weiterlesen

AUGE/UG: Freiheit für alle Gewerkschafter:innen in Belarus! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Gewerkschafter:innen in Belarus wegen Organisieren von Streiks zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

In Belarus wurden am 17. Februar 2023 zehn Gewerkschafter:innen der Initiative „Rabochy rukh“ (Arbeiterbewegung) in einem Schauprozess zu langjährigen Haftstrafen wegen Hochverrats verurteilt. Die politischen Gefangenen versuchten in zwei großen Fabriken in der Region Homel Streiks zu organisieren. „Rabochy rukh“ wurde am 21. September 2021 von den belarussischen Behörden als extremistisch eingestuft, zahlreiche Mitglieder verhaftet.

Das Regionalgericht Homel im Südosten des Landes verurteilte am 17. Februar 2023 zehn Gewerkschafter:innen:

Aliaksandr Kapshul, 15 Jahre Haft
Uladzimir Zhurauka, 15 Jahre Haft
Siarhei Shelest, 14 Jahre Haft
Andrei Paheryla, 14 Jahre Haft
Aliaksandr Hashnikau, 14 Jahre Haft
Siarhei Dziuba, 12 Jahre Haft
Ihar Mints, 12 Jahre Haft
Valyantsin Tseranevich, 12 Jahre Haft
Syarhey Shametska, 12 Jahre Haft
Hanna Ablab, 11 Jahre Haft

Als Gewerkschafter:innen verurteilen wir die Verfolgung der unabhängigen Gewerkschafter:innen in Belarus auf das Schärfste und fordern die sofortige Freilassung aller inhaftierten Gewerkschafter:innen sowie aller politischen Gefangenen.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

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