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AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen 20./21. Jänner 2023

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG und UGÖD-Grundschulung für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am:
 
Fr, 20. Jänner 2023, 16:00–20:00 Uhr
Sa, 21. Jänner 2023, 10:00-17:00 Uhr

Ort: ÖGB

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, Personal-Vertreter*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Vorstellung ÖGB, AK, AUGE/UG und UGÖD

Privatwirtschaftlicher Bereich: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik

Öffentlicher Bereich: Personalvertretungsgesetz, Sabbatical, Karenz, Pension, etc.

Referent*innen: Gary Fuchsbauer, Vera Koller, Stefan Steindl
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat oder Personalvertretung) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessensvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für Betriebsrät*innen/Personalvertreter*innen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von Betriebsrät*innen Personalvertreter*innen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG, UGÖD bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es?
Auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen agieren die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen?
Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung?
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?
Warum sind Gewerkschaften und AK für Betriebsrät*innen wichtig?
Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB?
Wer oder was ist die AUGE/UG, UGÖD bzw. die UG?

 Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns in zwei Gruppen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im  privatwirtschaftlichen bzw. im öffentlichen Bereich auseinandersetzen.

Privatwirtschaftlicher Bereich:

Hier werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie
z.B.: wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B.: der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäߧ 105 ArbVG widmen.
Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

öffentlicher Bereich:

Hier werden folgende Bereiche behandelt:

– Personalvertretungsgesetz
– Elternwerden/sein im öffentlichen Dienst
– Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Teilzeit
– Krankenstand, Pflegeurlaub, Wiedereingliederungsteilzeit
– Abfertigung alt/neu, Jubiläumsgeld
– Pension für Pragmatisierte und Vertragliche Dienstnehmer*innen

 

Unsere Solidarität mit den Genoss*innen der CNT Xixón!

 

Im spanischen Gijón wurden sieben Gewerkschafter*innen der  CNT Xixón zu jeweils 3,5 Jahren wegen schwerer Nötigung und Behinderung der Justiz sowie einer Strafzahlung von 150.000 Euro verurteilt. Ihr „Verbrechen“? Protest mit Flugblättern und Megafon vor der Konditorei La Suiza in Gijón. Grund für den Protest: einer ehemaligen Mitarbeiterin wurde Lohn vorenthalten, sie musste 80 Überstunden pro Monat arbeiten, konnte keinen Urlaub nehmen – die Arbeitsbelastung war so hoch, dass akute Gefahr eines Schwangerschaftsabbruchs bestand. Eine Klage der Frau wegen sexueller Belästigung wurde vom Gericht ebenso abgewiesen.

Diesem Unrecht wurde mit legitimen gewerkschaftlichen Mitteln begegnet. Gewerkschaftsarbeit ist kein Verbrechen!

¡Nuestra solidaridad con l@s compañeras del CNT Xixón!

Weitere Informationen:

https://www.labournet.de/internationales/spanien/gewerkschaften-spanien/dreieinhalb-jahre-gefaengnis-fuer-sieben-cnt-gewerkschafter-wegen-kundgebungen-vor-der-schweizer-konditorei-in-gijon-asturien/

https://www.onebigunion.ie/post/acquit-the-cnt-xix%C3%B3n-6

https://gijon.cnt.es/

In Memoriam Walter Stern

Walter Stern ist gestern mit 98 Jahren verstorben. Seit vielen Jahrzehnten war Walter Kämpfer gegen Faschismus und für eine bessere Welt. Walter hat die ‚Gewerkschaftliche Einheit‘ (GE), die Vorläuferorganisation der AUGE/UG, aber auch die gesamte österreichische Gewerkschaftsbewegung entscheidend mitgeprägt.
 
In ärmlichen Verhältnissen groß geworden, ging Walter mit seiner Mutter schon als Kind zu den Maiaufmärschen der Sozialdemokratie und erlebte 1934 die Februarkämpfe in Wien mit. Walter musste vor den Nationalsozialisten flüchten, seine Eltern überlebten den Holocaust nicht. 1942 meldete er sich freiwillig zur britischen Armee und wurde später vom Office of Strategic Services (OSS), den späteren CIA in Partisanenkampf ausgebildet und jagte nach 1945 versteckte Nationalsozialisten. Er kehrte bald nach Wien zurück und fand eine Stelle bei der Firma Goerz, wo er Betriebsrat wurde und an der der Spitze von Streiks stand.
 
Wir verlieren mit Walter einen Mitstreiter, aber vor allem einen Freund.
Walter, du bleibst uns unvergessen, in unseren heutigen und zukünftigen Kämpfen wirst du uns weiter Vorbild sein.
Möge Dir die Erde leicht sein.
Kraft und Liebe seiner Familie, seinen Freund:innen und Genoss:innen.
 
Die Verabschiedung von Walter Stern ist an diesem Sonntag, den 9. Oktober um 11.30 Uhr. Am Jüdischen Friedhof, 4.Tor. Männer bitte Kopfbedeckung nicht vergessen!
 
Wer mehr zu Walter lesen und sehen will:
ÖGB, Flüchtling, Spion, Nazijäger, Betriebsrat – alles in einem Leben: https://www.oegb.at/der-oegb/geschichte/fluechtling–spion–nazijaeger–betriebsrat–alles-in-einem-lebe

Grundschulung für Betriebsrät*innen 30. September / 1. Oktober 2022

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG-Grundschulung für Betriebsrät*innen und solche, die es werden wollen, findet statt am
 
Fr, 30. September, 16:00–20:00
Sa, 01. Oktober 10:00-17:00

Ort: Wien (genaueres wird noch bekanntgegeben)

Zielgruppe: Betriebsrät*innen, Ersatzbetriebsrät*innen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte
Inhalt: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratspolitik, Vorstellung ÖGB, AK und AUGE/UG
Referent: Stefan Steindl
 
Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessenvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für BetriebsrätInnen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von BetriebsrätInnen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es? Auf Basis welcher gesetzlicher Regelungen agieren die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen? Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung? Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig? Warum sind Gewerkschaften und AK für BetriebsrätInnen wichtig? Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB? Wer oder was ist die AUGE/UG bzw. die UG?

Teil 2 (Samstag)

Im zweiten Teil werden wir uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dabei werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie z.B., wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B. der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäß Teil 2 (Samstag, 10:00 – 17:00 Uhr)§ 105 ArbVG widmen. Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.

 

Zum Weltgesundheitstag 7.4.2022

Bild von Vera Koller

Vera Koller, Landessprecherin der AUGE/UG Wien und Juristin

Pflege geht uns alle an!

Schon viel zu lange warten die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialbereich auf gesamtgesellschaftlich wichtige und notwendige Investitionen, so Vera Koller, Wiener Landessprecherin der AUGE/UG.

Entgegen landläufiger Meinung findet Pflege nicht nur in den Pflegeheimen und der Altenbetreuung statt, sondern auch im Jugendbereich, in allgemeinen Spitälern und auch in Rehabilitationseinrichtungen, Geburtenstationen usw.

Jede/r von uns ist daher zwangsläufig in irgendeiner Art und Weise von der herausfordernden Personalsituation im Pflegebereich betroffen. Sei es als zu Pflegende/r, als Angehörige/r oder auch nur aus weiser Voraussicht, da trotz aktueller Gesundheit jederzeit der Moment eintreten kann, in dem man selbst auf Pflege angewiesen ist.

Es kann uns als Gesellschaft nicht egal sein, wie es den Bediensteten in der Pflege geht. Eine Wertschätzung des Pflegebereichs bedeutet nicht nur für viele Menschen bessere Arbeitsbedingungen, sondern auch die Absicherung eigener Versorgungsbedürfnisse, appelliert Vera Koller. Jeder in diesen Bereich investierte Euro fließt doppelt und dreifach zurück. Sei es durch Verlässlichkeit der Pflege, die dazu führt, dass Angehörige nicht selbst pflegen müssen, sei es durch die schnellere Rehabilitation, oder auch durch die Vermeidung von weiteren Erkrankungen. Nur wenn das System Pflege funktioniert, sind die Beschäftigten in der Lage ihrem Berufsbild entsprechend zu arbeiten.

Corona hat noch einmal mehr gezeigt, was Versorgungssicherheit bedeutet und auch wenn der Sozialstaat Österreich grundsätzlich funktioniert, hat diese Ausnahmesituation ganz genau aufgezeigt, wo es brüchige Stellen gibt. Die Verbesserung der Ausbildungen, aber auch der Arbeitssituationen und vor allem die Erhöhung der Gehälter sind ein Gebot der Stunde.

„Es muss uns aller Anspruch sein, ausreichend viel Steuergeld für diesen Bereich aufzuwenden. Wenn schon nicht aus Solidarität mit den Beschäftigten, dann in unserem ureigenstem Interesse.“ meint Vera Koller abschließend.

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