Ergebnisse zum Schlagwort: Grundsicherung/Mindestsicherung

Antrag 11 / Sozialhilfe-Grundgesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Ziel der Bundesarbeitskammer ist nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion:

  • Die Bundesarbeitskammer lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtlichen Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die nächste Bundesregierung auf, das Sozialhilfe Grundgesetz mit Ziel auf existenzsicherndes Leben, Recht auf Lebensqualität und Inklusion zu reparieren.

Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich und vergrößert die Not von Menschen und vor allem Kindern.

Menschen, die vor Krieg geflohen sind, und Europäer sind, sind in Zukunft gezwungen von Euro 576 monatlich zu leben, wenn sie in Österreich – mit Aufenthaltstitel – in Not geraten sind. Dieser beschämend geringe Betrag ermöglicht keine Existenzsicherung. Das vom Landesgesetzgeber diskriminierende Gesetz verstößt nicht nur offenkundig gegen europäisches Recht, sondern verursacht manifeste Armut und Obdachlosigkeit. Die Folgekosten übersteigen die erhofften Einsparungen um ein Vielfaches.

Kinder aus kinderreichen Familien, die bereits benachteiligt sind, schlechter zustellen, als andere Kinder, wenn sie in Not geraten, ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst umstritten, sondern im Hinblick auf die Chancengleichheit ein Rückschritt. Euro 44 für ein Kind reichen im Monat nicht. Damit nimmt man den Kindern, die sich ihre Situation nicht aussuchen können, jede Chance.

0 Euro Jobs, wie sie im Sozialhilfeausführungsgesetz vorgesehen sind, verpflichten Arme für die Gemeinde/das Land Rasen zu schneiden und Straßen zu kehren, ohne dafür ein Entgelt zu bekommen. Diese Pflichtarbeiten haben keinen Effekt auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt und stehen zusätzlich in direkter Konkurrenz zu arbeitspolitischen Maßnahmen. Hier besteht die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping.

Zukünftig müssen Menschen, die Sozialhilfe beantragen, die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort ihrer Eltern angeben. Diese Regelung verstößt nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil die Erhebung dieser Daten für die Klärung des Sozialhilfeanspruches irrelevant ist, sondern zeigt den gewollten Ethnisierungsgedanken in der Sozialhilfe.

Der vorrangig als Sachleistung zu gewährende Wohnkostenanteil in der Sozialhilfe verfehlt sein Ziel völlig. In Niederösterreich z.B. werden die Wohnkosten in den wenigsten Fällen als Sachleistung gewährt, weil dies teurer käme als lediglich den deutlich geringen Pausschalbetrag fürs Wohnen auszubezahlen. Um zu verhindern, dass die Menschen Teile des für die Lebenserhaltungskosten vorgesehen Betrags für die Mietkosten ausgeben müssen, müssten die tatsächlich angemessenen Wohnkosten übernommen werden.
Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen – Kompetenzbestimmungen – Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das dazugehörige Sozialhilfe-Ausführungsgesetz sind eine einzige Themenverfehlung. Dies zeigt auch die vernichtende Kritik am Grundsatzgesetz. Von 142 Stellungnahmen waren 139 negativ, nur die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer konnten dem Entwurf etwas abgewinnen. Ziel der Bundesregierung war es insbesondere verletzliche Personen noch mehr unter existenziellen Druck zu setzten.

Ziel des letzten Netzes des Sozialstaates sollte es dagegen sein, Menschen, die in Not geraten sind, aufzufangen – deren Existenz zu sichern – und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen wieder auf eignen Beinen stehen können. Eine existenzsichernde Sozialhilfe sollte in Österreich im Jahr 2020 Selbstverständlichkeit sein.

AUGE/UG, Paiha zu ‚Mindestsicherung neu‘: „Gefährliche Mischung aus Zynismus, Perspektivenraub und Ressentiments!“

Regierung agiert nach Motto „Reiche haben Armut gern“.

„Die heute von der Bundesregierung präsentierten Vorschläge für eine Reform der Mindestsicherung sind eine gefährliche Mischung aus Zynismus und Perspektivenraub,“ kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen die Mindestsicherungs-Pläne von schwarz-blau. „Mit ‚neuer Gerechtigkeit‘ hat das alles wenig zu tun, dafür umso mehr mit einer wiederaufgewärmten Sozialschmarotzerdebatte, aufgeladen mit einer ordentlichen Portion Ressentiments.“

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Resolution 02 / Für eine solidarische, lebenslagen- und bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, FA: für Zuweisung
ÖAAB: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Umgestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung, die sicherstellt, dass Menschen ohne ausreichendes Einkommen gegen Armut abgesichert sind.
Die Grundsicherung ist Ergänzung zu bestehenden sozialen Sicherungssystemen und nicht Ersatz. Sie schließt Lücken in unserem Sozialsystem und sichert einerseits finanzielle Leistungen wie z.B. aus der Arbeitslosenversicherung nach unten ab. Andererseits stellt sie sicher, dass auch Menschen, die aufgrund ihres vorhergehenden Beschäftigungsstatus im gegen Risken der Erwerbsarbeitslosigkeit nicht bzw. unzureichend versichert sind – insbesondere atypisch und/oder prekär Beschäftigte – vor Armut geschützt werden.
Eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung muss folgende Rechtsansprüche beinhalten, um nachhaltig Auswege aus persönlichen Problem- und Notlagen zu gewährleisten und Perspektiven auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen:

  • Einen Anspruch auf individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung bei der Überwindung von Problemlagen.
  • Einen Anspruch auf Ausbildung und Qualifikation bei sozialer Absicherung.
  • Einen Rechtsanspruch auf gesundheitliche und berufliche Rehabilitation.
  • Einen Anspruch auf Information über alle, einem Menschen zustehenden Rechte und Möglichkeiten sowie auf Unterstützung und Durchsetzung der Rechte (Sozialanwaltschaft).
  • Individuelle finanzielle Absicherung für die Zeit der Lösung individueller Problem- und Notlagen inklusive Beratung und Betreuung.
  • Eine Rechtsanspruch auf die finanziell abgesicherte und zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Auszeiten (Karenzen) zur beruflichen Neu- und Umorientierung, für Weiterbildung und Qualifikation, zur Burn-Out-Prävention, für Pflege und Betreuung sowie als Sabbatical.

Die finanzielle Absicherung hat in einem ersten Schritt zumindest in Höhe der Ausgleichszulage zu erfolgen, mit dem Ziel, die Ausgleichszulage zumindest auf Armutsgefährdungsschwelle anzuheben.
Eine umfassende Grundsicherung hat zusätzlich einen freien, niederschwelligen und solidarisch finanzierten Zugang zu Gesundheitsleistungen, Bildungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Pflege und sozialen Diensten sicherzustellen.

Für Herbst 2018 hat die österreichische Bundesregierung eine Reform der Mindestsicherung angekündigt. Diese sieht u.a. eine Kürzung bei unzureichenden Deutschkenntnissen sowie eine Senkung der Kinderzuschläge vor. Mit dieser „Reform“ werden nicht Schwächen in der Mindestsicherung beseitigt – wie etwa die unzureichende Absicherung gegen Armut, die mangelnde Lebenslagenorientierung, die niedrigen Vermögensverwertungsgrenzen, fehlende Unterstützungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote – sondern im Gegenteil sogar verschärft.
Die Mindestsicherung muss tatsächlich dringend reformiert werden, da sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nur bedingt Schutz vor Armut und Hilfe aus einer individuellen Problem- bzw. Notlage bietet.
Eine reformierte Mindestsicherung – in Form einer solidarischen bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung muss darauf abzielen, Menschen in alle Lebens- und Problemlage jene Hilfe und Unterstützung zu bieten die sie benötigen, um wieder selbständig und vollständig am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben zu können.
Sie muss dabei auch Antworten auf die Veränderungen in der Arbeitswelt geben und vorhandene Lücken im bestehenden Sozialsystem schließen, wie z.B.:

  • Fehlende Rechtsansprüche: Auf viele wesentliche Elemente des Sozialsystems gibt es kein ‚Recht‘ wie z.B. gesundheitliche Rehabilitation bei Kindern, Hausfrauen- und männern oder PensionistInnen, Ausbildung und Qualifikation bei AMS oder Mindestsicherungsbezug oder ein Recht auf Betreuung und Beratung in besonderen Lebenslagen (familiäre Probleme, Behinderung, Schulden, Wohnungsprobleme, beruflicher Umorientierung …)
  • Prekäre, atypsiche und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse: An die 300.000 Menschen sind von regelmäßig wechselnden Erwerbsverhältnissen betroffen: angestellt, in befristeten Projekten tätig, freiberuflich, oft nicht ausreichend sozial abgesichert. Sie fallen regelmäßig in die Lücken des Systems.
  • Mangelhafte finanzielle Absicherung bei persönlichen Not- bzw. Problemlagen, die eine bestimmte Zeit zur Lösung, sowie für Beratung, Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen wie etwa zur Lösung familiärer Probleme, bei Gesundheitsproblemen, bei beruflicher Um- bzw. Neuorientierung, Überwindung von Wohnungslosigkeit, Ausbildung und Qualifikation …

Es geht nicht darum das österreichische Sozialsystem grundsätzlich zu ändern, sondern bestehende Mängel, die unnötige soziale Härten, Verunsicherung und Perspektivenlosigkeit erzeugen können, zu beheben. Gleichzeitig würde eine solidarische Grundsicherung die bedarfs- und lebensphasenorientiert ist, je nach Alter, Problemlagen und Bedürfnissen Chancen auf Bildung, Neuorientierung und aktiver, gesellschaftlicher Teilhaben garantieren ohne stigmatisierend zu wirken und sofort auf Ersparnisse zuzugreifen.

14 Anträge zur AK Vollversammlung am 13. 11.

zur kommenden Vollversammlung der AK NÖ hat die AUGE/UG 14 Anträge eingebracht. 

Wir wollen, dass die Arbeiterkammer NÖ als Vertretung der ArbeitnehmerInnen Niederösterreichs zu aktuellen strittigen Themen klare Standpunkte einnimmt und alternative Konzepte erarbeitet.

zur Sozialversicherungsreform der Bundesregierung

Mit dem Antrag „Keine Kostenübernahme für eine falsche Sozialversicherungsreform“ wollen wir erreichen, dass die AK NÖ die  Kosten, die die Sozialversicherungsreform der Bundesregierung verursachen würde, klar ablehnt.  Ebenso wollen wir ein grundsätzliches Bekenntnis zur Ablehnung von Selbstbehalten und Leistungseinschränkungen, die mit einer Umsetzung  der Regierungsvorlage  fast schon „verpflichtend“ eingeführt würden.

Mit einem zweiten Antrag „Sozialversicherungen – konkrete Vorschläge für eine Reform“ zeigen wir Wege für eine faire Sozialversicherungsträger-Reform auf, die einerseits  einheitliche Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit schaffen und andererseits das Selbstverwaltungsprinzip auch durch mehr demokratischen Einfluss der Versicherten stärkt.

Mindestsicherung/Grundsicherung und Schutz vor Armut

Statt einer Mindestsicherungs-Kürzung fordern wir eine ergänzende solidarische, lebenslagen- und bedarfsorientierte Grundsicherung als Instrument zum Schutz vor Armut. Prekäre, atypsiche und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse oder längere Arbeitslosigkeit können jede/n treffen – das Sozialsystem muss gewährleisten, dass Notlagen überwunden werden und die Betroffenen wieder ins Erwerbsleben einsteigen können.

Ein weiterer Antrag befasst sich mit Maßnahmen zur Absicherung gegen Kinderarmut – wie z.B. Mindestlöhne, leitbarer Wohnraum, Zugang zum Gesundheitssystem und zur Bildung.

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind. Mit unserem Antrag für eine Reform bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss bringen wir Vorschläge für Nachbesserungen ein.

Arbeitsmarkt

In Zeiten guter Konjunktur ist es besonders wichtig, in die die Aus- und Weiterbildung der Bevölkerung zu investieren, um einem Fachkräftemangel, den auch die Wirtschaft immer wieder beklagt, entgegenzuwirken. Dazu bringen wir 3 Anträge ein:

Die AK möge sich dafür einsetzen,  dass die Mittel des AMS für Deutschkurse für Asylberechtigte wieder aufgestockt werden. Zur Erinnerung: im Frühjahr wurden die Mittel für Deutschkurse des AMS für 2018 auf 50 % gekürzt – für 2019 wurden sie komplett gestrichen. Die Zuständigkeit des AMS für diese Kurse bleibt aber erhalten – daher kommt es zu noch weniger Deutschkursen – und zusätzlich weniger Mittel für andere AMS-Weiterbildungsprojekte. Das ist kurzsichtig und gehört geändert!

Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit Mangelberufen – und dem Schutz von AsylwerberInnen, die in diesem Bereich eine Lehre begonnen haben. Statt der völlig unverständlichen Abschaffung der „Lehre für AsylwerberInnen“  wollen wir, dass die AK die Forderung nach Schutz von AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen unterstützt!

Aber auch Bibliotheken sind ein Instrument zur Förderung des Zugangs zur Bildung. Deshalb erinnern wir an einen einhelligen Beschluss des Nationalrats aus 2011 zur Ausarbeitung eines Bibliothekengesetzes unter Einbeziehung der Interessenvertretungen und Kommunen.

Gleichberechtigung

Wir wollen, dass die Arbeit in geschützten Werkstätten – im Sinne der Gleichberechtigung und im Sinne des Rechts auf Arbeit, das im internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben ist, als Erwerbsarbeit anerkannt wird – und auch der Zugang zum Sozialversicherungssystem entsprechend geregelt wird – und hoffen dabei auch auf Unterstützung der AK Vollversammlung.

Kürzungen und Einfrierung von Budgets für Fraueneinrichtungen gefährden die Weiterführung zahlreicher Projekte – von der Gewaltprävention bis zu speziellen Weiterbildungsprojekten.  Wir wollen, dass die NÖ AK-Vollversammlung dem mit einer Resolution gegen die Kürzung in Frauenorganisationen entgegentritt 

Pressefreiheit und Demokratie

Den Angriffen auf die Pressefreiheit aus dem Innenministerium muss auch von Seiten der AK schärfsten entgegengetreten werden. Hier geht es einerseits um die JournalistInnen, die hier immensem Druck ausgesetzt wurden und werden – und andererseits um die Demokratie, die durch die Verwechslung von Information und Propaganda in ihren Grundfesten erschüttert wird!

GegnerInnen der liberalen Freiheiten bemühen sich zunehmend, auf Mehrheitsmeinungen zu pochen und auf diese Weise etwa die Menschenrechte, die Meinungsfreiheit, die Gleichheit der Menschen oder das rechtsstaatliche Prinzip in Frage zu stellen. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die AK Niederösterreich sich offen zur liberalen Demokratie bekennt

Umweltthemen

Gerade beim Klimawandel zeigt sich, dass Umweltschäden nach wie vor aus Steuermitteln – und nicht auf Kosten der Verursacher – bezahlt werden müssen.

Die kritische Forschung zu wichtigen Zukunftsfragen wie dem Klimawandel ist durch die geplante Eingliederung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF) in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft gefährdet . Wir fordern die NÖ AK-Vollversammlung deshalb auf, die Belegschaft der BABF zu unterstützen und für die Beibehaltung der Eigentständigkeit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen einzutreten.

In einem weitern Antrag beschäftigen wir uns mit der Österreichischen Klima- und Energiestrategie  – die nicht im Entferntesten dazu geeignet ist, die Einhaltung unserer Klimaziele zu gewährleisten. Wir fordern einen Neustart und eine Strategie, die durch eine ökologische Steuerreform Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, umwelt-kontraproduktive Förderungen eindämmt, den Umstieg auf saubere Mobilität ermöglicht und durch eine tatsächliche Sanierungsoffensive  auch den Arbeitsmarkt belebt.

 

Für eine solidarische, lebenslagen- und bedarfsorientierte Grundsicherung

Reform der Mindestsicherung verschärft deren Schwächen

Für Herbst 2018 hat die österreichische Bundesregierung eine Reform der Mindestsicherung angekündigt. Diese sieht u.a. eine Kürzung bei unzureichenden Deutschkenntnissen sowie eine Senkung der Kinderzuschläge vor. Mit dieser „Reform“ werden nicht Schwächen in der Mindestsicherung beseitigt – wie etwa die unzureichende Absicherung gegen Armut, die mangelnde Lebenslagenorientierung, die niedrigen Vermögensverwertungsgrenzen, fehlende Unterstützungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote – sondern im Gegenteil sogar verschärft. 
 

Reform der Mindestsicherung zum Schutz vor Armut und Not

Die Mindestsicherung muss tatsächlich dringend reformiert werden, da sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nur bedingt Schutz vor Armut und Hilfe aus einer individuellen Problem- bzw. Notlage bietet. 
 
Eine reformierte Mindestsicherung – in Form einer solidarischen bedarfs- und lebenlagenorientierten Grundsicherung muss darauf abzielen, Menschen in alle Lebens- und Problemlage jene Hilfe und Unterstützung zu bieten die sie benötigen, um wieder selbständig und vollständig am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben zu können
 

Antworten auf Veränderungen in der Arbeitswelt

Sie muss dabei auch Antworten auf die Veränderungen in der Arbeitswelt geben und vorhandene Lücken im bestehenden Sozialsystem schließen, wie z.B.:
  • Fehlende Rechtsansprüche: Auf viele wesentliche Elemente des Sozialsystems gibt es kein ‚Recht‘ wie z.B. gesundheitliche Rehabilitation bei Kindern, Hausfrauen- und männern oder PensionistInnen, Ausbildung und Qualifikation bei AMS oder Mindestsicherungsbezug oder ein Recht auf Betreuung und Beratung in besonderen Lebenslagen (familiäre Probleme, Behinderung, Schulden, Wohnungsprobleme, beruflicher Umorientierung …)
  • Prekäre, atypsiche und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse: An die 300.000 Menschen sind von regelmäßig wechselnden Erwerbsverhältnissen betroffen: angestellt, in befristeten Projekten tätig, freiberuflich, oft nicht ausreichend sozial abgesichert. Sie fallen regelmäßig in die Lücken des Systems.
  • Mangelhafte finanzielle Absicherung bei persönlichen Not- bzw. Problemlagen, die eine bestimmte Zeit zur Lösung, sowie für Beratung, Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen wie etwa zur Lösung familiärer Probleme, bei Gesundheitsproblemen, bei beruflicher Um- bzw. Neuorientierung, Überwindung von Wohnungslosigkeit, Ausbildung und Qualifikation …
Es geht nicht darum das österreichische Sozialsystem grundsätzlich zu ändern, sondern bestehende Mängel, die unnötige soziale Härten, Verunsicherung und Perspektivenlosigkeit erzeugen können, und auch Armut nach sich ziehen, zu beheben. Gleichzeitig würde eine solidarische Grundsicherung die bedarfs- und lebensphasenorientiert ist, je nach Alter, Problemlagen und Bedürfnissen Chancen auf Bildung, Neuorientierung und aktiver, gesellschaftlicher Teilhaben garantieren ohne stigmatisierend  zu wirken und sofort auf Ersparnisse zuzugreifen.
 

Antrag:

Die 10 Vollversammlung der 15 Funktionsperiode der AK Nö möge daher beschließen:
 
Die Vollversammlung der AK fordert die Umgestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung die sicherstellt, dass Menschen ohne ausreichendes Einkommen gegen Armut abgesichert sind.
 
Die Grundsicherung ist Ergänzung zu bestehenden sozialen Sicherungssystemen und nicht Ersatz. Sie schließt Lücken in unserem Sozialsystem und sichert einerseits finanzielle Leistungen wie z.B. aus der Arbeitslosenversicherung nach unten ab. Andererseits stellt sie sicher, dass auch Menschen, die aufgrund ihres vorhergehenden Beschäftigungsstatus gegen Risiken der Erwerbsarbeitslosigkeit nicht bzw. unzureichend versichert sind – ins besonders atypisch und/oder prekär Beschäftigte –  vor Armut geschützt werden.
 
Eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung muss folgende Rechtsansprüche beinhalten, um nachhaltig Auswege aus persönlichen Problem- und Notlagen zu gewährleisten und Perspektiven auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen:
 
  •  Einen Anspruch auf individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung bei der Überwindung von Problemlagen.
  •  Einen Anspruch auf Ausbildung und Qualifikation bei sozialer Absicherung.
  • Einen Rechtsanspruch auf gesundheitliche und berufliche Rehabilitation
  • Einen Anspruch auf Information über alle, einem Menschen zustehenden Rechte und Möglichkeiten sowie auf Unterstützung und Durchsetzung der Rechte (Sozialanwaltschaft)
  • Individuelle finanzielle Absicherung für die Zeit der Lösung individueller Problem- und Notlagen inklusive Beratung und Betreuung
  • Eine Rechtsanspruch auf die finanziell abgesicherte und zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Auszeiten (Karenzen) zur beruflichen Neu- und Umorientierung, für Weiterbildung und Qualifikation, zur Burn-Out-Prävention, für Pflege und Betreuung sowie als Sabbatical
Die finanzielle Absicherung hat in einem ersten Schritt zumindest in Höhe der Ausgleichszulage zu erfolgen, mit dem Ziel die Ausgleichszulage zumindest auf Armutsgefährdungsschwelle anzuheben.
 
Eine umfassende Grundsicherung hat zusätzlich einen freien, niederschwelligen und solidarisch finanzierten Zugang zu Gesundheitsleistungen, Bildungs- und Weiterbildungsangeboten sowie  Pflege und sozialen Diensten sicherzustellen.
 
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