Ergebnisse zum Schlagwort: Interessensvertretung

Resolution 04 / Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden und den Abbau von Barrieren im Studium

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich für den freien und offenen Hochschulzugang und damit gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren aus. Im Gegenzug fordert sie eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen.
Finanzielle Barrieren für erwerbstätige Studierende müssen abgebaut werden. In diesem Sinne fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer eine entsprechende Reparatur des § 92 Universitätsgesetz zur Regelung des Studiengebührenerlasses für erwerbstätige Studierende. Studiengebühren für Berufstätige sind sozial ungerecht und wirken der Durchlässigkeit des Bildungssystems entgegen. Die Frage der Abschaffung der Studiengebühren für langzeitstudierende Berufstätige ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern insbesondere auch eine Frage der sozialen Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hält eine starke Interessensvertretung der Studierenden für ein wichtiges Element der Demokratie und tritt daher für die Beibehaltung der Rechte und des Mitspracherechts der Österreichischen Hochschüler_innenschaft ein.

Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden
Neben der Einführung von flächendeckenden Studiengebühren steht eine massive Beschneidung der Rechte der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) inklusive Sanktionsmöglichkeiten und eine generelle Schwächung der Studierendenpartizipation an den Hochschulen auf der Agenda der schwarz-blauen Bundesregierung. Es ist geplant, das hart erkämpfte und dringend notwendige Mitspracherecht der ÖH zu beschneiden, vermutlich indem § 4 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) angegriffen wird – das sogenannte allgemeinpolitische Mandat. In Zeiten verstärkten Drucks auf die zumeist lohnabhängigen Studierenden durch Verschulung, Zugangsbeschränkungen, Verwertungsdruck, Leistungsdruck und Konkurrenz ist es umso wichtiger, die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der ÖH zu verteidigen.

Barrieren abbauen – keine Zugangsbeschränkungen
Neben Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen sollen auch in der Chemie sowie eventuell in der Soziologie bzw. den Politikwissenschaften neue Regelungen bzgl. Zugangsbeschränkungen kommen. Anstatt die Qualität der Lehre aufzuwerten oder eine deutliche Verbesserung der sozialen Durchmischung zu forcieren, benachteiligt die nun beschlossene Novellierung des Universitätsgesetzes vor allem Hochschulen und Studierende weiter. Durch den weitgehend unklaren und teilweise unvollständigen Regierungsvorschlag werden nicht nur Tür und Tor für Zugangsbeschränkungen (siehe §63 UG Abs. 1 Z 6) geöffnet, sondern auch Planungsschwierigkeiten für die Hochschulen selbst verursacht. Mit der Gesetzesvorlage wird die Chance vergeben, eine wirkliche Verbesserung für die Studierenden, Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen zu ermöglichen. Es braucht den freien Hochschulzugang und eine Ausfinanzierung der Hochschulen.

Gegen die allgemeine Einführung von Studiengebühren!
Neben dem absurden Verwaltungsaufwand bergen Studiengebühren fatale Folgen für Studierende mit sozioökonomisch schwächerem Hintergrund in sich. Rund 45.000 Studierende mussten 2001 ihr Studium abbrechen, weil der finanzielle Druck zu groß für sie wurde. Auf die Lebensrealitäten von heute umgelegt, könnte diese Zahl noch drastisch ansteigen. Gerade im Bereich der Bildung sind Einsparungen ein fatales Signal an künftige Generationen.
Studiengebühren für Berufstätige treffen Studierende aus ArbeiterInnen- und einkommensschwachen Familien!
Erwerbstätige Studierende an Hochschulen, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten haben, mussten bisher keine Studiengebühren zahlen, sie konnten diese zurückfordern. Diese Regelung wurde im Dezember 2016 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als gleichheitswidrig eingestuft, er schlug deshalb eine Reparatur des Paragrafen 92 des Universitätsgesetzes vor.
Die bisherige Regelung läuft mit Wintersemester 2018/19 aus. Laut Studierendensozialerhebung des IHS arbeiten 60% der Studierenden durchschnittlich bis zu 20 Stunden neben dem Studium. Diese müssen ab Herbst 727,72 Euro pro Jahr bezahlen. Studierende aus ArbeiterInnen- oder einkommensschwachen Familien müssen ungleich häufiger einer Erwerbsarbeit nachgehen, um sich das Studium finanzieren zu können: Laut IHS-Studie können es sich nur 35 Prozent aller Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten leisten, nicht berufstätig zu sein, dagegen allerdings 42 Prozent aus reichen Haushalten. Umgekehrt arbeiten 18 Prozent aller Studierenden aus armen Haushalten über 35 Stunden/Woche, dagegen nur 7 Prozent der Studierenden aus reichen Familien. Erwerbstätige Studierende brauchen länger für den Studienabschluss, da sie weniger Zeit haben um sich voll ihrem Studium zu widmen. Oft genug sind es universitäre Rahmenbedingungen mit unzureichendem Seminar- und Prüfungsangebot an Abenden und Wochenenden, die Berufstätigen ein zügiges Studium erschweren. Es ist verteilungspolitisch widersinnig, dass gerade jene Studiengebühren zahlen müssen, die sich kein Vollzeitstudium leisten können (obwohl gerade sie durch die Lohnsteuer die Hochschulen bereits mitfinanzieren). Für viele Studierende stellt dies eine unbewältigbare finanzielle Mehrbelastung dar, Studienabbruch ist die Folge. Deshalb ist eine Reparatur des § 92 im Universitätsgesetz (UG) dringend erforderlich.

Die Österreichische Bundesvertretung der ÖH hat dem Ministerium im Dezember einen Reparaturvorschlag vorgelegt. Dieses weigert sich bislang jedoch entgegen den Empfehlungen des VfGH, den § 92 UG zu reparieren und ignoriert damit hartnäckig die Lebensrealität von knapp zwei Drittel der Studierenden.

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