Ergebnisse zum Schlagwort: Internationales

Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin

Seit 1. Jänner 2018 ist die bereits im März 2017 beschlossene Halbierung der Flugabgabe in Kraft. Damit entgehen der öffentlichen Hand rund 50 Mio. Euro an Einnahmen.

Kritik von Umweltorganisationen zur Halbierung der Flugabgabe:

Bereits bei Beschluss wurde die Halbierung der Flugabgabe insbesondere von Umweltorganisationen kritisiert. Der als besonders klimaschädigend geltende Flugverkehr ist in vielerlei Hinsicht steuerlich begünstigt. Das betrifft etwa die Steuerbefreiung von Kerosin als auch die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flugtickets. Laut WIFO-Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ aus 2016 ergaben sich für den Flugverkehr jährlich aus der Nichtbesteuerung von Kerosin Steuervorteile von rund 330 Mio. Euro, aus der Umsatzsteuerbefreiung von Flugtickets von 185 Mio. Euro. Aus der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs ergab sich nicht zuletzt für das ungleich ökologischere Verkehrsmittel Bahn im Bereich des Kurzstreckenverkehrs ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.

Mit der Einführung der Flugabgabe am 1. April 2011 wurde die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs verringert und zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert. Mit der Halbierung der Flugabgabe wird dieser Effekt dagegen wieder weitgehend zunichte gemacht.

Wettbewerbsnachteil?

Das immer wieder vorgebrachte Argument des „Wettbewerbsnachteils“ der der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aus der Flugabgabe entstehen würde, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Passagieraufkommens nicht haltbar: so hat das Passagieraufkommen am Flughafenstandort Wien mit 24,4 Mio. Passagieren gegenüber 2016 mit einem Plus von 4,5 % deutlich zugenommen, ebenso das Passagieraufkommen der Flughafen-Wien-Gruppe (30,9 Millionen Passagiere, + 6,9 %) insgesamt. Im Vergleich dazu betrug das Passagieraufkommen 2017 am Flughafen Bratislava – der immer wieder als besonders konkurrierender Flughafenstandort herangezogen wird – mit 1,9 Mio. Passagieren weniger als 10 Prozent des gesamten Passagieraufkommens des Flughafen Wiens.

Eine Flugabgabe kann natürlich nicht eine umfassende Kerosinbesteuerung wettmachen, sie ist allerdings zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – nämlich insbesondere für Kurzstrecken den Bahnverkehr gegenüber den Flugverkehr preislich attraktiver zu gestalten und so einen – wenn auch geringen – Lenkungseffekt zu erzielen und zumindest eine Teil des durch den Flugverkehr entstehenden Schaden an Klima und Umwelt finanziell abzugelten.

Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:

Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.

Auch Konzerne brauchen Regeln! TNC-Treaty: UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen

Die Erarbeitung des UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen (Treaty on transnational corporations and other business, kurz: TNC-Treaty) wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe am 24.Oktober in Genf fortgesetzt.

Das TNC-Treaty bietet die historische Chance, den Menschen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die von den negativen Auswirkungen transnationaler Konzerne betroffen waren und sind.

Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat die Relevanz der bereits bestehenden UN Guiding Principles on Business and Human Rights, bei denen es sich um unverbindliche Selbstverpflichtungen handelt, bestätigt. Sie halten die menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, Schutz vor Konzernen und anderen Unternehmen zu gewährleisten, ganz klar fest. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen hinsichtlich transnationaler Konzerne dies nicht garantieren können. Daher braucht es ein rechtlich bindendes Rahmenwerk. Die besondere menschenrechtliche Herausforderung, die transnationale Konzerne darstellen, wurde bereits ausführlich dokumentiert und bedarf – aufgrund der Transnationalität der betreffenden Unternehmen – einer internationalen Antwort. Die Aktivitäten nationaler Unternehmen können ohnehin durch nationale Gesetzgebungen reguliert werden. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wurden sowohl vom EU-Parlament als auch vom UN-Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, sich konstruktiv am Treffen und dem weiteren Prozess zu beteiligen.

Die Nicht-Beteiligung Österreichs und der EU und ihre widersprüchliche Argumentation erwecken zunehmend den Eindruck, dass die europäischen Länder die Interessen von Konzernen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen stellen.

A N T R A G:

Die Vollversammlung der Niederösterreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf sich an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen aktiv zu beteiligen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor unangemessenem Einfluss durch Unternehmen geschützt wird. Europäische Staaten sollten transnationale Konzerne nicht in die Verhandlungen zu deren eigenen Regulierung miteinbeziehen, sondern ihre regulatorische Macht unabhängig zum Schutz der von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne Betroffenen einsetzen.

Warum der Kampf der französischen Gewerkschaften unsere Solidarität verdient

en greve

Seit mehreren Wochen erlebt Frankreich die heftigste Streik- und Protestbewegung seit Mitte der neunziger Jahre. Hunderttausende ArbeitnehmerInnen und ihre Gewerkschaften protestieren gegen die geplanten Arbeitsrechts-„Reformen“ der sozialistischen Regierung, die in Wirklichkeit nichts anderes darstellen, als einen neoliberalen Kahlschlag und eine Frontalattacke auf Gewerkschaftsrechte, auf Löhne und die 35-Stunden-Woche in Frankreich. Laut Umfragen sympathisiert der Großteil der Bevölkerung mit den protestierenden ArbeitnehmerInnen. Warum der Kampf der französischen Gewerkschaften unsere Solidarität verdient weiterlesen

Internationales/Türkei: Solidarität mit den ArbeiterInnen bei TEKEL

 

Seit Wochen protestieren Beschäftigte des privatisierten Bier- und Tabakkonzerns Tekel gegen ihre Entlassung. Rund 11.000 Beschäftigte wissen nicht, wie es für sie weitergehen soll. Landesweite Proteste, Sitzstreiks, Demonstrationen – und das seit fast zwei Monaten. Mitte Jänner demonstrierten zwischen 30.000 und 90.000 Menschen für die Rechte der Tekel-ArbeiterInnen – in einem Land, in denen Gewerkschaftsrechte weitestgehend fehlen.

Im Anhang findet sich eine Erklärung der Konföderation der unterdrückten MigrantInnen in Europa zu den ArbeitnehmerInnenprotesten bei TEKEL.

Download: TEKEL-Erklärung

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