Ergebnisse zum Schlagwort: Konsumentenschutz

Gemeinsamer Antrag Nr. 1 / Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhöhen

der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen,
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen,
zur 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 5. Mai 2021

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, Kom.: ja
FAIR: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik

Die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien fordert von der Bundesregierung:

  • Je nach Produktgruppe Ausweitung der Gewährleistungsfrist über das derzeitige Maß hinaus sowie die Erhöhung der Beweislastumkehr auf 2 Jahre
  • Verpflichtende Herstellergarantie als Anreiz für Hersteller, ihre Produkte von vornherein haltbarer zu gestalten
  • Transparente und leicht verständliche KonsumentInneninformation zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit
  • Nationale Umsetzung einer Reparatur-Ampel nach dem Modell Frankreich
  • Bessere Rahmenbedingungen für Reparaturen insbesondere:
    • Reparaturen sollen technisch möglich, einfach durchführbar (zB Akkuaustausch, Verbot von Spezialwerkzeugen) sowie leistbar und attraktiv sein (zB durch zur Verfügung stellen von Ersatzgeräten),
    • Unternehmen müssen verpflichtet werden, Softwareupdates über einen bestimmten, angemessenen Zeitraum zu gewährleisten,
    • Förderung unabhängiger (sozialwirtschaftlicher) Reparaturbetriebe
  • Standardisierung und Normung von Produkten forcieren:
    Universelle Schnittstellen von wichtigen Modulen (zB Ersatzteile, aber auch Ladekabel oder einzelne Komponenten) sollen anbieterunabhängig sein
  • Modularität bei Produkten forcieren/fördern:
    Durch den modularen Aufbau können einzelne Komponenten adaptiert und auf den neuesten technischen Stand gebracht werden, ohne das komplette Gerät zu erneuern
  • Massive Verstärkung der Marktüberwachung v.a. in Bezug auf Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie
  • Förderung alternativer und innovativer Geschäftsmodelle (zB Produkt-Leasing)
  • Werbung und Marketing muss ökologisch und sozial verträglich sein (zB verantwortlicher Umgang mit Ressourcen, dh längere Nutzung von Produkten)

KonsumentInnen sind noch immer mit frühzeitigem Verschleiß bei Konsumgütern konfrontiert und Reparaturen sind oft aus vielen Gründen schwer oder nicht möglich. Oft gehen die beiden Probleme Hand in Hand. Eines der größten Schwachstellen sind bspw Akkus in elektronischen Geräten – diese verlieren sehr schnell an Leistungsfähigkeit, wodurch die Nutzung des Geräts schnell an Reiz verliert oder überhaupt nur mehr eingeschränkt möglich ist. Durch die Kombination mit der Tatsache, dass viele Geräte (zB Smartphones oder Notebooks) verschweißt sind und dadurch kein Tausch der Akkus möglich ist – werden die Geräte frühzeitig ersetzt, obwohl diese mit einfachen Mitteln noch lange genutzt werden könnten. Weitere Hürden hinsichtlich Reparatur stellen sich: Ersatzteile sind oft teuer oder nicht mehr verfügbar, zum Öffnen der Geräte werden spezielle Werkzeuge benötigt, KonsumentInnen verlieren Anspruch auf Gewährleistung beim eigenständigen Öffnen, ein neues Gerät ist in Relation zur Reparatur (preislich) attraktiver, oft gibt es während der Reparatur kein Ersatzgerät, unabhängige Reparaturbetriebe haben keinen Zugang (zB zu Software), Händler/Hersteller bieten keine Reparaturen an, KonsumentInnen müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen usw.). Auch die verstärkte Zunahme von sogenannten „smarten Produkten“ führt dazu, dass Haushaltsgeräte kürzer halten – mangelnde Softwareupdates sowie verstärkte Anfälligkeit der Produkte aufgrund der Elektronik, führen zu Funktionsunfähigkeit. Nicht zuletzt sind auch begleitende Marketingmaßnahmen der Unternehmen dafür verantwortlich, dass KonsumentInnen sich mit neuen Konsumgütern identifizieren und emotional beeinflusst werden.

Viele dieser Praktiken liegen in der Verantwortung der Hersteller/Designer/Händler und müssen mit weiteren gesetzlichen Maßnahmen unterbunden werden, freiwillige Maßnahmen greifen nicht. Auf EU-Ebene bietet hier die Kreislaufwirtschaftsstrategie (veröffentlicht im Frühjahr 2020) Ansätze, diesbezüglich werden in den kommenden Monaten Vorschläge erwartet. Auf nationaler Ebene wird dies zum ersten Mal im aktuellen Regierungsprogramm thematisiert. Konkrete Maßnahmen dazu fehlen aber weitgehend noch (einzige Ausnahme: Mehrwertsteuersenkung auf bestimmte Reparaturen) – ein Handeln ist jedoch aufgrund der Klimakrise aber auch aufgrund der Pandemie rasch notwendig.

Der direkte Nachweis, ob die Obsoleszenz eines Produktes, in dessen Entwicklung und Produktion bewusst eingebaut oder eingeplant wurde, ist allerdings oft schwer zu führen. Die von ExpertInnen z.B. vom deutschen Öko-Institut in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim als Handlungsempfehlungen für die deutsche Politik herausgegebenen Forderungen sind an die Entwicklung und Durchsetzung von Messnormen und Standards für den industriellen Sektor gebunden und nicht ohne weitere intensive Vorarbeiten umsetzbar. Bis zum Erreichen und zum Greifen solcher Maßnahmen wäre es ergänzend möglich und auch sinnvoll, bereits jetzt den KonsumentInnen mehr Entscheidungsgrundlagen für ihre Kaufentscheidungen von bereits produzierten und erhältlichen Artikel in die Hand zu geben.

Daher sollte man sich am Beispiel Frankreich orientieren, das sich seit Beginn dieses Jahres für eine Kennzeichnung zur Reparierbarkeit in Form eines Ampelsystems entschieden hat. Dieses Ampelmodell wäre eine leicht eingängige Maßnahme, um feststellen zu können, ob der ausgesuchte Artikel länger verwendbar und damit ressourcenschonender ist. Auch könnte so bei Preisvergleichen von den KonsumentInnen mit eingeplant werden, ob und wann eine Neuanschaffung einberechnet werden muss. Zwar ist eine Grundlage zu einer möglichen Produktverordnung auch auf EU Ebene in Vorbereitung, doch könnte ein nationales Unterstützen der französischen Initiative den politischen Druck innerhalb der EU erhöhen und zu einer Beschleunigung der Maßnahmen führen, was im Lichte der drängenden Klimakrise ein durchaus erfreulicher Nebeneffekt wäre.

Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Pandemie sind viele Menschen arbeitslos oder in Kurzarbeit und verfügen über weniger finanzielle Ressourcen. Daher ist gerade auch für diese Gruppen wichtig, dass Produkte nicht frühzeitig verschleißen, da ein Geräteneukauf eine massive finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Aber auch hinsichtlich der Klimakrise ist es wesentlich, Ressourcen zu schonen und durch längere Nutzung CO2 zu sparen. Das European Environmental Bureau stellte fest, dass durch eine um ein Jahr verlängerte Nutzung aller in der EU vorhandenen Waschmaschinen, Notebooks, Staubsaugern und Smartphones, 4 Millionen Tonnen CO2 jährlich gespart werden könnte – was umgerechnet 2 Millionen Autos (für ein Jahr) weniger auf den Straßen bedeuten würde.

Um hier einen wirklichen Effekt im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft zu erreichen, müssen viele Maßnahmen in Kombination gesetzt werden. Oberste Priorität hat die Haltbarkeit von Produkten: Produkte dürfen nicht vorzeitig verschleißen. Die Erhöhung der Möglichkeit der Reparierbarkeit von Produkten, aber auch die Erhöhung der durchgeführten Reparaturen in der Gesellschaft sowie Maßnahmen zur Wiederverwendung (Re-Use) können auch sehr positive Effekte auf den Arbeitsmarkt haben, indem neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Antrag 05 / Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wienam 11. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, FA. Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
GA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik

Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, dem Nationalrat so rasch wie möglich ein Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Grundlage für Beratung und Diskussion (abgesehen von den Fristen und Teilen der Begründung) sollten die Initiativanträge sein, die in den letzten Jahren von den Abgeordneten Steinhauser, Aslan, Willi & Brunner 2015 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01365/fnameorig_472796.html bzw. Jarolim & Lueger 2017
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02296/index.shtml bzw. Kolba und Noll in der letzten Gesetzgebungsperiode https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00082/index.shtml in den Nationalrat eingebracht haben.

Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts reichen zur Bewältigung von Massenverfahren nicht aus. Ein Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz sollte sich daher an den folgenden Erkenntnissen und Richtlinien orientieren:

• Verbandsklagen nach KSchG und UWG1 sind ein Mittel der präventiven Marktkontrolle, dienen aber nicht der Durchsetzung individueller Ansprüche.

• Verbandsmusterklagen, bei denen nach Abtretung eines Anspruchs an Verbände wie den VKI oder die BAK ein erleichterter Zugang zum OGH besteht2, leisten iS einer strategic litigation einen wichtigen Beitrag zur Rechtsentwicklung und Rechtssicherheit, sind aber für Massenschäden nicht geeignet: Urteilen kommt selbst bei identer Sach- und Rechtslage keine Bindungswirkung für andere Fälle zu. Die ökonomisch sinnvolle Lösung, Sach- oder Rechtsfragen musterhaft in einem Testprozess klären zu lassen, hängt vielmehr von der Kooperationsbereitschaft des Prozessgegners ab. Gibt er keinen Verjährungsverzicht ab, können nicht eingeklagte Ansprüche zwischenzeitig verjähren. In den Jahren seit 2000 (mit Beginn des Führens von Sammelklagen nach österreichischem Recht) gab es keinen Massenschaden, bei dem der/die Beklagte sich auf einen entsprechenden Verjährungsverzicht eingelassen hätte.

• Die als Behelfslösung vom VKI zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser und dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG entwickelte „Sammelklage österreichischer Prägung“ basiert darauf, dass sich ein Verband oder eine natürliche Person die Ansprüche der Geschädigten zum Inkasso abtreten lässt und sie dann gebündelt in einer Klage geltend macht. Einwendungen der/des Beklagten gegen die „Zulässigkeit“ der Sammelklage – zur Verzögerung des Verfahrens über die Verjährungsfrist (Schadenersatz: 3 Jahre) für nicht geklagte Ansprüche hinaus -, führen in der Praxis allerdings zu zeit- und kostenaufwändigen Zwischenstreitigkeiten. Bei hohen Streitwerten kann ein Ausjudizieren durch die Instanzen zu einer für die verlierende Partei potenziell existenzbedrohenden Kostenexplosion führen.

• Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten scheidet die Sammelklage von vornherein aus, weil durch die Zession sowohl an einen Verband3, als auch an eine natürliche Person4 der Verbrauchergerichtsstand verloren geht. Aktuell zeigt sich dies gerade im Zusammenhang mit dem Abgas- bzw. Dieselskandal https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal. Eine Sammelklage etwa gegen VW ist mit der „Sammelklage österreichischer Prägung“ in Österreich (!) schlicht nicht möglich. Bei diesem Abgasskandal, von dem mittlerweile nicht nur VW betroffen ist, geht es nicht nur um die Wertminderung durch absichtliche Manipulationen bei den Verbrauchs- und Schadstoffwerten, sondern auch um die dadurch verursachten Verstöße gegen den Gesundheits- und Klimaschutz.
• Konsequenz ist, dass Kläger*innen vermehrt ins Ausland ausweichen5. Umgekehrt führt das Fehlen geeigneter Instrumente in Österreich zum forum shopping und dazu, dass österreichische Unternehmen zunehmend in Großverfahren im Ausland hineingezogen werden. Damit gehen auch negative Auswirkungen auf den heimischen Justizstandort einher.

Vorteile der Verbandsmusterfeststellungsklage und des Vergleiches in solchen Verfahren wären hingegen:
• Der Zugang zur Justiz wird verbessert. Geschädigte scheuen oft wegen des Prozesskostenrisikos, der mangelnden Erfahrung im Umgang mit dem Gericht oder wegen zu geringer Schadenshöhe den Gang zu Gericht. Die Folgen: Beklagte Unternehmen versuchen musterhafte Entscheidungen durch Verfahrensverzögerungen möglichst bis zu einer Verjährung von nicht eingeklagten Ansprüchen hinauszuzögern. Das bedeutet eine Belastung für Kläger*innen, Gerichte und letztlich für die beklagte Partei selbst, die Rückstellungen bilden muss und sich häufig einer Negativ-Berichterstattung gegenübersieht.

• Erhöhte Verfahrensökonomie: Die Entscheidung über viele gebündelte Fälle erfolgt durch eine*n Richter*in, ggf ist nur ein*e Sachverständige*r notwendig, und es ergeht ein Urteil. Dies führt zu einer Ersparnis bei Verfahrenskosten für die Parteien und zu einer Ressourceneinsparung bei Gericht, da nur ein*e Richter*in und nicht mehrere Richter*innen mit ein- und derselben Causa beschäftigt sind – und damit letztlich auch zu einer Ersparnis für die Steuerzahlenden.

• Die Verbandsmusterfeststellungsklage kann nur von Verbänden gemäß § 29 Abs 1 KSchG, von ausländischen Verbänden und von adhoc gegründeten gemeinnützigen Stiftungen geführt werden. Das stellt die Seriosität dieses Instrumentes sicher und führt dazu, dass die sich auf dem europäischen Markt ausbreitenden „amerikanischen Verhältnisse“ in Grenzen gehalten werden.

• Die Hemmung der Verjährung für alle Betroffenen und die Möglichkeit im Verfahren einen „opt out“-Vergleich abzuschließen, fördern den Anreiz für eine*n Beklagte*n, rasch (und nicht erst nach drei Jahren Prozessverzögerung) Vergleichsverhandlungen zu führen.

• Das Prozesskostenrisiko trägt der Verband oder die Stiftung und wird idR über Prozessfinanzierer abgedeckt. Diesen gegenüber haben Verbände oder Stiftungen mehr Verhandlungsmacht als das bei Einzelkläger*innen der Fall wäre.

• Auch kleinere Schäden (Bagatell- und Streuschäden) können ökonomisch sinnvoll eingeklagt werden, etwa rechtswidrig verrechnete Mahnspesen.

• Marktbereinigung: Vorteil für gesetzeskonforme Unternehmen, da sich rechts-widriges Verhalten weniger lohnt; wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken wird präventiv gegengesteuert.

Reform des kollektiven Rechtsschutzes
Um zu verhindern, dass Geschädigte leer ausgehen und sich rechtswidriges Verhalten lohnt, weil Unrechtsgewinne behalten werden können, bedarf es einer Reform, die eine zügige und kostenökonomische Abwicklung von Massenschadensfällen ermöglicht.
Diese liegt nicht zuletzt auch im Interesse der österreichischen UnternehmerInnen. Sie sollen als Mitbewerber vor den „schwarzen Schafen“ und deren wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen effektiv geschützt werden. Auf der anderen Seite soll bei Massenschäden auch für den Schädiger eine endgültige Bereinigung mit kalkulierbarem Kosten- und Zeitaufwand möglich sein.


1 Gegen unzulässige Klauseln oder Geschäftspraktiken, §§ 28, 28a KSchG, § 14 UWG.
2 § 502 Abs 5 Z 3 ZPO.
3
EuGH vom 19.1.1993, C-89/91, Shearson Lehman Hutton.
4
EuGH vom 25.1.2018, C-498/16, Schrems gegen facebook
5
Der VKI unterstützte Klagen von geschädigten Frauen iS Brustimplantate in Frankreich, von Geschädigten „geschlossener Fonds“ in Deutschland und iS VW in den Niederlanden.

 

 

Der Schulbeginn in Salzburg naht und Ausgaben für (neue) Schulartikel steigen, die AK fragt sich deshalb, wo können Eltern sparen?

Wir möchten euch auf die AK Information zur Erhebung aufmerksam machen, die sich mit den Kosten von Schulartikeln auseinandergesetzt hat:

Newsletter der AK Salzburg:

„AK-Erhebung zu Kosten für Schulartikel zeigt:

PREISVERGLEICH BRINGT´S: ELTERN KÖNNEN SICH BIS ZU 90 EURO SPAREN

Die AK hat die Preise für die gängigsten Schulartikel erhoben. Das Resümee: Bei einzelnen Produkten gibt es enorme Preisunterschiede. Handelsketten liegen 20 % unter, der Fachhandel  um 21 % über dem Durchschnittspreis von 133 Euro für ein Schulstart-Paket. Dafür bieten Fachgeschäfte die bessere Beratung. Der Tipp von AK-Präsident Peter Eder an die Eltern kurz vor Schulbeginn lautet also: „Unbedingt Preise vergleichen, das realistische Einsparpotenzial beträgt zwischen 70 und 90 Euro!“ Übrigens: Im angrenzenden Bayern sind Schulartikel nur geringfügig billiger – ein „Kauftourismus“ zahlt sich also nicht wirklich aus. 

 

Vor Schulbeginn waren die Konsumentenschützer der AK unterwegs, um die Preise für die gängigsten Schulartikel zu erheben. Dieses Schulpaket umfasst insgesamt 29 Artikel, angefangen bei Füllfeder und Bleistift, über Radiergummi, Wasserfarben und Ringbucheinlagen bis hin zum Turnsackerl. Die Schultasche ist in diesem Startpaket nicht enthalten und wurde extra ausgewertet. Erhoben wurde in 11 Geschäften in Stadt und Land Salzburg, davon 6 Fachgeschäfte sowie 5 Handelsketten. Dabei wurde das zum damaligen Zeitpunkt jeweils preiswerteste Angebot der zu erhebenden Ware ermittelt.

70 – 90 EURO SPARPOTENZIAL REALISTISCH

Die Resultate zeigen, dass Preisvergleichen absolut Sinn macht: So kann der Preis eines solchen Schulpakets bei Handelsketten um ein Fünftel (20 Prozent) günstiger sein als der Durchschnittspreis. Bei einzelnen Produkten lassen sich Preisunterschiede sogar im dreistelligen Prozentbereich feststellen. Außerdem wurde von den Konsumentenschützern auch ein Qualitätstest auf Beratung durchgeführt. „Genau hier punktet der Fachhandel mit besonderem Service“, so Erhebungsleiter Stefan Göweil, „bei den Handelsketten findet persönliche Beratung nur sehr eingeschränkt statt.“ 

AK-Resümee und Tipp an jene Eltern, denen der Einkauf von Schulartikeln (noch) bevorsteht: Ein Preisvergleich schont die Geldbörse! „Wer preisbewusst einkauft, hat ein realistisches Einsparpotenzial von 70 bis 90 Euro“, bilanziert Göweil, AK-Referatsleiter für Marktbeobachtung im Konsumentenschutz, stellt aber gleichzeitig klar: „Das günstigste Geschäft gibt es nicht – wer die Zeit hat, mehrere Geschäfte abzuklappern, kann sich noch mehr Geld sparen. In praktisch allen Geschäften findet man bei den meisten Produkten billige und teure Varianten.“

EXTREME PREISUNTERSCHIEDE BEI EINZELNEN PRODUKTEN

In den einzelnen Produktsegmenten findet man große Preisunterschiede bei der Jagd nach den günstigsten Angeboten: 24 Buntstifte ersteht man im günstigsten Fall bereits um 2,49 Euro – für die teuerste Variante zahlt der Kunde 20,99 Euro. Also ein Unterschied von exakt 742,97 %. Textmarker sind zwischen 0,39 Euro und 3,49 Euro zu haben – Unterschied: 794 %. Wachsmalkreiden und Handarbeitskoffer bringen es auf Preisdifferenzen von rund 326 % und 300 %. „Nicht unerwähnt bleiben darf dabei natürlich, dass auch bei Schulartikeln Markenprodukte ihren Preis haben, Stichworte Langlebigkeit oder Schreibqualität“, ergänzt Göweil. 

Auch die Schulstartpakete unterliegen einer großen Bandbreite bei den Kosten: Das günstigste Paket wurde um 53,04 Euro gefunden, das teuerste um 243,14 Euro. Durchschnittlich zahlen Eltern rund 133 Euro für die 29 erhobenen Artikel.

Laut Göweil ist jedoch festzuhalten, dass der Fachhandel sehr wohl auch Schnäppchen zu bieten hat: „Während Schreibwaren wie etwa Buntstifte, Filzstifte, Malfarben, Wachskreiden oder Füllfedern bei den Ketten preislich interessanter sind, findet man etwa bei Heften, Heftumschlägen oder Bleistiften in den Fachgeschäften oft günstigere Preise.“

FACHHANDEL PUNKTET BEI KUNDENSERVICE

Getestet wurde außerdem die Beratung beim Kauf einer Schultasche für einen Schulanfänger. Dazu wurde beurteilt, inwieweit der Kunde beim Kauf beraten wurde oder welche Kriterien vom Verkäufer als wichtig erachtet wurden. Etwa:

  • Stellt das Verkaufspersonal Fragen zum Kind (Alter, Größe, Gewicht) und zum Schulweg
  • Wird eine Anprobe durch das Kind empfohlen

Ergebnis: Fachgeschäfte schneiden besser ab. Die Beratungsqualität wurde von den Testern im Fachgeschäft als weitaus besser beurteilt als bei den erhobenen Handelsketten. Freundlichkeit und Bemühen wurde überall attestiert, jedoch lag das fachliche Plus eindeutig bei den Fachgeschäften.

PREISE SEIT 2017 KONSTANT – KAUFTOURISMUS ZAHLT SICH NICHT AUS

Erfreulich: Die Preise für das Startpaket sind seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 praktisch konstant geblieben.

Außerdem wurde auch in drei Geschäften von Handelsketten im benachbarten Bayern erhoben – Ergebnis: Steuerbereinigt sind Schulartikel in Freilassing lediglich um durchschnittlich 2,75 % günstiger, also kein signifikanter Preisunterschied.

UMWELTFREUNDLICHE PRODUKTE IM VORMARSCH

Der Gedanke der ökologischen Nachhaltigkeit macht auch vor den Schulartikeln nicht halt. Umweltfreundliche Produkte werden immer häufiger nachgefragt. Vielfach sind solche Produkte nicht wesentlich teurer. Informationen zu umweltfreundlichen Produkten finden sich unter www.schuleinkauf.at. Clever einkaufen bietet viele Tipps, damit beim Schuleinkauf die Umwelt bestmöglich geschont wird und Kindern ein bewusster Umgang mit der Umwelt vorgelebt wird.“

Nachzulesen auch auf der AK Seite:

Was kostet der Schulbeginn?

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