Tagesordnung Landesversammlung
AUGE/UG Stmk
07. April 2021 / 17:30 Uhr / Online
Der Vorstand der AUGE Steiermark lädt ein zur AUGE-Steiermark-Landesversammlung 2021.
Wegen Corona-Regelungen und Beschränkungen physischer Treffen findet die Landesversammlung online statt, am 07. April 2021 ab 17:30 Uhr.
Die Teilnehmer*innen melden sich an der Landesversammlung bitte per Email an: stmk@auge.or.at
Die Teilnehmer*innen erhalten den Zugang zur virtuellen Landesversammlung per Email.
Alle Wahlen werden mit Online Verfahren, bzw. telefonisch durchgeführt. Wir bitten darum, auch telefonisch während der Landesversammlung erreichbar zu sein.
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beschluss des Antrags zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung
a. Beschluss des Antrags
b. Beschluss des Antrages, siehe unten
- Inhaltlicher Rechenschaftsbericht Mai 2019 bis März 2021
- Finanzieller Rechenschaftsbericht 2019 und 2020
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Berichtes der Landeskontrollgruppe
- Entlastung der Mitglieder des Landesvorstandes
- Wahl des Landesvorstands
a. Wahl LandesvorsitzendeR
b. Wahl LandesvorsitzendeR Stellevertreter*in
c. Wahl Finanzreferent*in
d. Wahl FinanzreferentIn Stellevertreter*in
e. Wahl Landeskontrollgruppe
- Deligierte für Gremien
a. Bestätigung Delegierte für Gremien auf Bundesebene
b. Bestätigung Delegierte für Landes-UG-Gremien
c. Bestätigung Delegierte für Landesgewerkschaftsgremien
- Allfälliges
Antrag zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung:
Basis der Landesversammlung sind die Statuten der AUGE, die Geschäftsordnung der AUGE und die Verordnung des Justizministeriums BGBl II Nr 140/2020 idF BGBl II Nr 616/2020.
Motivation: Da in den oben genannten Dokumenten nicht alle Details für eine virtuelle Abstimmung enthalten sind, muss der exakte Ablauf, der von der Geschäftsordnung als „virtuelle Versammlung“ abweicht, beschlossen werden.
Ablauf:
• Alle Teilnehmer*innen an der Versammlung müssen erfasst und ihre Stimmberechtigung bestätigt sein.
• Die Stimmabgabe erfolgt personalisiert per Chat oder per Aufruf des Namens.
• Es müssen zwei Wahlvorstände gewählt werden, die anhand der Teilnehmer*innen-Liste die personalisierte Stimmabgabe entgegennehmen und das Endresultat verkünden.