Ergebnisse zum Schlagwort: Lehre

Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung derselben zu treffen.

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen bis 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Dieser Erlass wurde nun per Ministerratsbeschluss vom 12. September 2018 aufgehoben.
Aktuell gibt es in der bundesweit 1.027 junge AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem der 27 Mangelberufe absolvieren. Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer Perspektive geboten, andererseits können Betriebe Lehrstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen. Nicht zuletzt forderte der scheidende Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen. Jüngst haben sich u.a. auch der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, für den Zugang zu Lehre in einem Mangelberuf für jugendliche AsylwerberInnen und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben ausgesprochen.
Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt: nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten Asylwerbende, die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in welchen Berufserfahrungen gesammelt werden sollen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden.
In ihrem Regierungsprogramm stellt die türkis-blaue Regierung einen Niederlassungstitel in Aussicht, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der jüngsten Fremdenrechtsnovelle fand diese Absicht aber keinen Niederschlag – im Gegenteil: per Ministerratsbeschluss wurde sogar die bisherige Möglichkeit der Aufnahme einer Lehrausbildung abgeschafft.
Schon zuvor mehrten sich die Berichte über Lehrlinge, die wegen negativer Asylbescheide direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen wurden. Es entstand der Eindruck, dass gerade integrierte Asylwerbende, die sich durch ihre Erwerbstätigkeit nicht nur selbst erhalten, sondern darüber hinaus zu Beitragszahlern werden, vordringlich abgeschoben werden sollten.
Dieses Vorgehen ist nicht nur unmenschlich, es ist auch ökonomisch widersinnig und spaltet die Gesellschaft.

Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

Entwicklung der Lehre für AsylwerberInnen

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“

Abschiebungen – Festnahmen direkt im Lehrbetrieb

In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).

Lehre für AsylwerberInnen – klassische win-win-Situation

Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der vorherige Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne. Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren.

Fremdenrechtsnovelle 

In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.

Vorbild 3plus2-Modell

Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was einerseits einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen können, und somit der Armut vorbeugen, zum Aufbau von Wirtschaftsleistung im Herkunftsland helfen und somit Fluchtursachen entgegenwirken.

Die Betroffenen Lehrlinge benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht daher um Unterstützung für folgenden

Antrag:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen kann.

Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben zu treffen.

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen bis 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Dieser Erlass wurde nun per Ministerratsbeschluss vom 12. September 2018 aufgehoben.

Aktuell gibt es in der bundesweit 1.027 junge AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem der 27 Mangelberufe absolvieren. Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer Perspektive geboten, andererseits können Betriebe Lehrstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen. Nicht zuletzt forderte der scheidende Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen. Jüngst haben sich u.a. auch der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, für den Zugang zu Lehre in einem Mangelberuf für jugendliche AsylwerberInnen und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben ausgesprochen.

Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt: nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten Asylwerbende, die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in welchen Berufserfahrungen gesammelt werden sollen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden.
In ihrem Regierungsprogramm stellt die türkis-blaue Regierung einen Niederlassungstitel in Aussicht, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der jüngsten Fremdenrechtsnovelle fand diese Absicht aber keinen Niederschlag – im Gegenteil: per Ministerratsbeschluss wurde sogar die bisherige Möglichkeit der Aufnahme einer Lehrausbildung abgeschafft.

Schon zuvor mehrten sich die Berichte über Lehrlinge, die wegen negativer Asylbescheide direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen wurden. Es entstand der Eindruck, dass gerade integrierte Asylwerbende, die sich durch ihre Erwerbstätigkeit nicht nur selbst erhalten, sondern darüberhinaus zu Beitragszahlern werden, vordringlich abgeschoben werden sollten.

Dieses Vorgehen ist nicht nur unmenschlich, es ist auch ökonomisch widersinnig und spaltet die Gesellschaft.

Klaudia Paiha zum Aus für Lehre für Geflüchtete: Anti-Perspektivenpolitik der Regierung unverantwortlich!

Mit dem Aus für eine Lehrausbildung für junge Gefüchtete zeigt die schwarz-blaue Regierung einmal mehr ihre Anti-Perspektivenpolitik. Junge AsylwerberInnen konnten in der Vergangenheit eine Ausbildung in einem sogenannten Mangelberuf absolvieren. „Das Aus für die Lehre für Geflüchtete macht keinen Sinn! Nicht wirtschaftlich, nicht für die Integration und menschlich schon gar nicht“, kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen (AUGE/UG).

„Die Bundesregierung scheint ihr Entscheidungen nur mehr auf die Spaltung der Gesellschaft auszulegen.“ Denn aktuell bleiben rund 15.000 Lehrstellen in Österreich unbesetzt. Die Unternehmen klagen massiv über den Fachkräftemangel.

Massive Kürzungen bei überbetrieblicher Lehre und weniger Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

Die schwarz-blaue Regierung kürzt massiv das AMS-Budget, das für Förder- und Qualifikationsmaßnahmen vorgesehen ist. Dazu gehören neben der FacharbeiterInnenausbildung auch die überbetrieblichen Lehren. Im nächsten Jahr werden bis zu 220 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen.

Zudem wird die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge über 18 um die Hälfte gekürzt. „Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren. Zudem ist es absolut unverständlich, weshalb Lehrlinge – noch dazu in Zeiten von Fachkräftemangel – mit Einkommensverlust bestraft werden“, so Klaudia Paiha.

Bei der Ausbildung von jungen Menschen zu sparen, rächt sich. In die Zukunft von jungen Menschen zu investieren ist eine Investition in Zukunft.

Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

Die Regierung hat angekündigt die Mittel für die überbetrieblichen Lehrwerkstätten deutlich zu reduzieren. Damit würden viele Stellen für Menschen, die Starthilfe benötigen, um in die Gesellschaft inkludiert zu werden, wegfallen.

Überbetriebliche Lehrwerkstätten gewährleisten, dass möglichst alle Jugendliche eine Chance auf eine Ausbildung haben. Auch die, die keinen Lehrplatz bei einem privaten Unternehmen gefunden haben, finden hier eine Möglichkeit. Jugendliche die schlechteren Bedingungen beim Start ins Berufsleben haben, erhalten zusätzlich zu einer Ausbildung auch eine sozialpädagogische Betreuung, die ihnen dabei hilft in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen. Zudem unterstützen Lehrwerkstätten Menschen, die wegen einer Behinderung – wie z.B. Gehörlosigkeit, Lernschwäche, etc… – noch mehr gesellschaftliche Hürden vorfinden, dabei ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Menschen ohne Ausbildung sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und werden zukünftig wohl mehr Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung benötigen. Außerdem ist es gerade bei Jugendlichen besonders wichtig eine Perspektive zu bieten, damit sie in Zukunft ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen können.
Hier zu sparen ist kurzsichtig! Als Gesellschaft müssen wir in junge Menschen investieren!

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