Ergebnisse zum Schlagwort: Lehre

Antrag 04 / Initiative zur Förderungen der Attraktivität und Qualität der dualen Lehrlingsausbildung im Burgenland

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland am 30. Mai 2018

Diese Herausforderungen müssen für unsere Jugend und ihre Zukunft angegangen werden, wir schlagen folgende Lösungsansätze vor, um deren Unterstützung wir die Vollversammlung der AK Burgenland hiermit einladen:

• Der Gesetzgeber möge Zuschüsse für die praktische Ausbildung in den Berufsschulen bereitstellen, um die Qualität der Ausbildung und somit die Motivation der Auszubildenden zu steigern. Als Beispiel: Derzeit wird das Material für Lehrlinge des Lehrberufes Koch an der LBS Eisenstadt aus dem Materialkostenzuschuss, der von den Schülern selbst in Höhe von € 65,00 pro Jahrgang zu erbringen ist, finanziert. Nicht viel, wenn man bedenkt, dass das für 10 Wochen mit je zwei Praxiseinheiten im Ausmaß von drei bis vier Stunden reichen muss.

• Der Gesetzgeber möge Anreize für Betriebe schaffen, um Lehrlinge quantitativ und qualitativ bestmöglich auszubilden. Die Wiedereinführung der Zwischenprüfung mit Prämie an den Ausbildungsbetrieb wäre ein erster Schritt dazu.

• Das Land als Träger der Berufsschulen ist angehalten, diese nachhaltig auf dem neuesten Stand zu halten und ausreichend zu finanzieren.
• Der Gesetzgeber möge Regelungen erlassen, damit die Gewährung von Fördermitteln an die Wirtschaft an die Bedingung der qualitativen Ausbildung von Lehrlingen gebunden wird.

• Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den Ausbau der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung zu betreiben, um junge Menschen nicht durch lange Lehrstellensuche auf das Abstellgleis zu stellen und ihnen ihre Motivation zu nehmen.

• Der Gesetzgeber möge Auszeichnungen und Maßnahmen zur Förderung von Lehrlingen und Betrieben, die sich durch Leistung, Verdienste und die Ausbildung besonders hervorheben, vorsehen, dies zum Ansporn, eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Lehrlingen attraktiv und erfolgreich zu machen.

Die duale Berufsausbildung, wie sie in Österreich als Norm gilt, ist ein weltweit anerkanntes und international Beispiel gebendes Konzept, dessen Zweck es ist, Lehrlinge umfassend und auf verlässlich hohem Standard zu Fachkräften auszubilden. In den Berufsschulen sollen all jene Themen sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt werden, die in den Betrieben nicht ausgebildet werden können. Diese sehr wesentliche Leistung und unverzichtbare Bildungsarbeit braucht Unterstützung, gerade auch finanzieller Natur.

Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig im Burgenland, was auch immer wieder seitens der Landesregierung hervorgehoben wird. Nichtsdestotrotz fehlen Fachkräfte und Nachwuchs um die Zukunft dieser Branche im Burgenland auch weiterhin sicherzustellen. In der Außenwirkung könnte man den Eindruck gewinnen, die Entscheidungsträger in diesem Bereich der Wirtschaft wären der Meinung, die Aufnahme einiger Berufsbilder in die Mängelberufsliste wäre bereits eine Lösung. Der Arbeitsplatzsicherung heimischer Arbeitnehmer wird das allerdings nicht förderlich sein.

Als AUGE/UG treten wir dafür ein, der Arbeitsmarktsituation im Tourismus nachhaltig und unter Rücksichtnahme auf bzw. unter Einbindung unserer Jugend zu begegnen.
Wir müssen die Berufsausbildung in allen Bereich attraktiveren.

Die Statistik besagt klar, dass die Zahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr seit dem Jahr 2000 relativ konstant bleibt, die Zahl der Lehrlinge insgesamt aber deutlich sinkt. Noch signifikanter ist die sinkende Zahl an Lehrbetrieben. Haben im Jahr 2000 noch 1313 Betriebe im Burgenland Lehrlinge ausgebildet, waren es 2017 nur noch 822. Gleichzeitig ist der Anteil an Lehranfängern des Geburtsjahrgangs 2004 von 30,56% auf 40,97% gestiegen.

Daraus sind folgende Schlüsse zu ziehen: Lehrlinge brechen ihre Ausbildung immer öfter ab, das Angebot an Lehrstellen sinkt, und somit auch der Output an qualifizierten Fachkräften.

Dr. Wolfgang Weeber
Für die AUGE/UG Burgenland

Antrag 03 / Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland vom 30. Mai 2018

Die Betroffenen benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Burgenland erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen sollte.

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren.
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“
In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).
Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der scheidende Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne.
Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.
Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was zum einen einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben.
Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen könnten, wobei nicht übersehen werden darf, dass in solchen Fällen die Investitionen der Ausbildungsbetriebe in ihre Lehrlinge keinen Nutzen für die österreichische Wirtschaft ergeben.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG Burgenland

Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die Regierung hat angekündigt die Mittel für die überbetrieblichen Lehrwerkstätten deutlich zu reduzieren. Damit würden viele Stellen für Menschen, die Starthilfe benötigen, um in die Gesellschaft inkludiert zu werden, wegfallen.

Überbetriebliche Lehrwerkstätten gewährleisten, dass möglichst alle Jugendliche eine Chance auf eine Ausbildung haben. Auch die, die keinen Lehrplatz bei einem privaten Unternehmen gefunden haben, finden hier eine Möglichkeit. Jugendliche die schlechtere Bedingungen beim Start ins Berufsleben haben, erhalten zusätzlich zu einer Ausbildung auch eine sozialpädagogische Betreuung, die ihnen dabei Hilft in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen.

Zudem unterstützen Lehrwerkstätten Menschen, die wegen einer Behinderung – wie zB. Gehörlosigkeit, Lernschwäche, etc… – noch mehr gesellschaftliche Hürden vorfinden, dabei ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Menschen ohne Ausbildung sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und werden zukünftig wohl mehr Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung benötigen. Außerdem ist es gerade bei Jugendlichen besonders wichtig eine Perspektive zu bieten, damit sie in Zukunft ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen können.

Hier zu sparen ist kurzsichtig! Als Gesellschaft müssen wir in junge Menschen investieren!

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarberiterin zu bezahlen ist.

Aufgrund fehlender Qualifikation sind ca. 60% der arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen als HilfsarbeiterInnen eingestuft.
Eine Qualifizierung, etwa in Form einer Lehre, könnte die Aussicht auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern. In vielen Firmen wird dies auch im Rahmen der Anstellung ermöglicht. Die Lehrlingsentschädigung reicht allerdings für einen Erwachsenen zum Leben nicht aus. Manche Kollektivverträge haben zu diesem Zweck eine Entlohnung für Lehrlinge über 18 nach dem Gehalt des Hifsarbeiters vorgesehen. Leider wird diese Situation nicht von allen KVs vorgesehen.
Diese Menschen brauchen eine ausreichende Unterstützung, damit sie zu einem Berufsabschluss kommen! Auf lange Sicht hilft das nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Allerdings ist die Finanzierung mitunter ein Hindernis, daher wäre eine Kostenteilung sinnvoll. Hier könnte der Unternehmer Kosten übernehmen und auch eine Unterstützung aus Mitteln des AMS oder der Mindestsicherung wären anzudenken, damit den Betroffenen keine Hürden in den Weg gelegt werden.

 

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