Ergebnisse zum Schlagwort: Menschen mit Behinderung

Antrag 09 / Geschützte Werkstätten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammertritt dafür ein, dass

  • Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen sowie mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, sofern sie dies wollen, einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Erwerbsarbeit erhalten;
  • diese Menschen für die von ihnen ausgeübte Erwerbsarbeit Anspruch auf einen Lohn sowie die Entrichtung von Beiträgen in das System der Sozialversicherung haben und
  • die Sozialhilfeträger der Bundesländer für jene Menschen, die heute das Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben und Zeiten in sogenannten „geschützten Werkstätten“ verbracht haben, jedoch in dieser Zeit keinen Lohn erhielten, entweder aus der Sozialhilfe oder durch Nachzahlung von Pensionsbeiträgen dafür Sorge tragen, dass diese Menschen eine Leistung zumindest in jener Höhe erhalten, die ihnen als ArbeitnehmerInnen mit entsprechenden Versicherungszeiten unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Lohns für Hilfsdienste zustehen würde.

Auf Grund der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderung in der Zeit des Nationalsozialismus hat es Jahrzehnte gedauert, ehe die Gesellschaft in Österreich bereit war, sich mit der Situation behinderter Menschen in diesem Land auseinanderzusetzen. Erste zaghafte Einrichtungen sogenannter geschützter Werkstätten wurden erst in den 1960ern geschaffen. Diese Einrichtungen waren zwar wichtig, stellen im Nachhinein betrachtet jedoch eine Fortsetzung jener Denkwelten dar, nach der Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft sind. Dieser Zugang drückt sich dadurch aus, dass „geschützte Werkstätten“ als Maßnahme der Mildtätigkeit betrachtet wurden und es für Arbeit in diesen Einrichtungen damals und in den allermeisten Fällen bis heute keinen Lohn gab und gibt.
Das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest:
in Art. 27:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
in Art. 28:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf sozialen Schutz und den Genuss dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts.“
Tatsache ist, dass diese Rechte in Österreich noch nicht vollständig umgesetzt sind. Derzeit erreichen Menschen das Pensionsalter, die ihr ganzes Leben lang in sogenannten geschützten Werkstätten gearbeitet haben, aber keinen Lohn erhielten, daher auch keine Beiträge abführen und somit keine Pension erreichen konnten.
Es ist als Schritt der Anerkennung von Menschen mit psychischen und physischen Behinderungen sowie von Menschen mit Lernschwierigkeiten als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und Träger von Grund- und Freiheitsrechten unabdingbar, die Fehler der Vergangenheit im Umgang mit diesen Menschen zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass
Arbeit in sogenannten „geschützten Werkstätten“ als vollwertige Arbeit anerkannt und entsprechend entlohnt, sowie die in der Vergangenheit in geschützten Werkstätten erbrachte Arbeitsleistung als pensionsbegründend anerkannt wird.
Die Kosten eines derartigen Schrittes sind – abgesehen von Umstellungskosten – relativ gering, da diese Menschen auch in der Zeit der Arbeit in den Werkstätten Anspruch auf Sozialhilfe hatten und auch im Alter haben werden.

Antrag 10 / Erhöhung der Mittel der privaten Trägerorganisationen der Wiener Behindertenhilfe um mindestens 3 Prozentpunkte für das Budget 2019

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Erhöhung der Mittel für die privaten Trägerorganisationen der Wiener Behindertenhilfe um mindestens 3 Prozentpunkte ein, damit die Qualität  in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen gesichert werden kann und die physischen und psychischen Herausforderungen dieser Tätigkeit für die MitarbeiterInnen bewältigbar bleiben.

Der FSW hat angekündigt, die Mittel für die privaten Trägerorganisationen der Wiener Behindertenhilfe auch 2019 lediglich um 1 % erhöhen zu wollen, nachdem auch die letztjährige Budgeterhöhung nur 1 % betragen hat.
Die Budgets der Wiener Trägerorganisationen bestehen zu einem überwiegenden Teil aus Personalkosten, deren budgetierte Erhöhung jährlich rund 3 % beträgt (Valorisierung und Biennal- sprünge)

In den privaten Trägerorganisationen werden in den Bereichen Arbeit und Wohnen ca. 7000 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen durch ca. 4450 qualifizierte MitarbeiterInnen begleitet und betreut.
Bei einer Pressekonferenz am 16.05.2018 hat der Vorstand der IVS (Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung) angekündigt, aufgrund der wiederholten Untervalorisierung bis Ende 2019 ca. 440 MitarbeiterInnen einsparen zu müssen.

Die BetriebsrätInnen im Wiener Behindertenbereich sind hoch alarmiert, da bereits 2018 alle Einsparungsmöglichkeiten ausgereizt wurden und die MitarbeiterInnen jetzt bereits am bzw. sogar über dem Limit arbeiten.
Die KollegInnen wurden bereits über die angekündigten Einsparungen in Kenntnis gesetzt. Gerade im Bereich der Behindertenarbeit besteht ein hohes soziales Engagement, welches die Mitarbeiterinnen antreibt, den finanziellen Mangel durch zusätzlichen Einsatz auszugleichen. Durch die vorhersehbare Arbeitsverdichtung sind gesundheitliche Schäden vorprogrammiert.

Antrag 09 / Geschützte Werkstätten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt dafür ein, dass

  • Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen sowie mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, sofern sie dies wollen, einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Erwerbsarbeit erhalten;
  • diese Menschen für die von ihnen ausgeübte Erwerbsarbeit Anspruch auf einen Lohn sowie die Entrichtung von Beiträgen in das System der Sozialversicherung haben;
  • die Sozialhilfeträger der Bundesländer für jene Menschen, die heute das Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben und Zeiten in sogenannten „geschützten Werkstätten“ verbracht haben, jedoch in dieser Zeit keinen Lohn erhielten, entweder aus der Sozialhilfe oder durch Nachzahlung von Pensionsbeiträgen dafür Sorge tragen, dass diese Menschen eine Leistung zumindest in jener Höhe erhalten, die ihnen als ArbeitnehmerInnen mit entsprechenden Versicherungszeiten unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Lohns für Hilfsdienste zustehen würde.

Auf Grund der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderung in der Zeit des Nationalsozialismus hat es Jahrzehnte gedauert, ehe die Gesellschaft in Österreich bereit war, sich mit der Situation behinderter Menschen in diesem Land auseinanderzusetzen. Erste zaghafte Einrichtungen sogenannter geschützter Werkstätten wurden erst in den 1960ern geschaffen. Diese Einrichtungen waren zwar wichtig, stellen im Nachhinein betrachtet jedoch eine Fortsetzung jener Denkwelten dar, nach der Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft sind. Dieser Zugang drückt sich dadurch aus, dass „geschützte Werkstätten“ als Maßnahme der Mildtätigkeit betrachtet wurden und es für Arbeit in diesen Einrichtungen damals und in den allermeisten Fällen bis heute keinen Lohn gab und gibt.

Das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest:
in Art. 27:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

in Art. 28:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf sozialen Schutz und den Genuss dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts.“

Tatsache ist, dass diese Recht in Österreich noch nicht vollständig umgesetzt sind. Derzeit erreichen Menschen das Pensionsalter, die ihr ganzes Leben lang in sogenannten geschützten Werkstätten gearbeitet haben, aber keinen Lohn erhielten, daher auch keine Beiträge abführen und somit keine Pension erreichen konnten.

Es ist als Schritt der Anerkennung von Menschen mit psychischen und physischen Behinderungen sowie von Menschen mit Lernschwierigkeiten als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und Träger von Grund- und Freiheitsrechten unabdingbar, die Fehler der Vergangenheit im Umgan mit diesen Menschen zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass
Arbeit in sogenannten „geschützten Werkstätten“ als vollwertige Arbeit anerkannt und entsprechend entlohnt, sowie
die in der Vergangenheit in geschützten Werkstätten erbrachte Arbeitsleistung als pensionsbegründend anerkannt wird.

Die Kosten eines derartigen Schrittes sind – abgesehen von Umstellungskosten – relativ gering, da diese Menschen auch in der Zeit der Arbeit in den Werkstätten Anspruch auf Sozialhilfe hatten und auch im Alter haben werden.

Es reicht! Für alle. Fair teilen statt kürzen. Demonstration gegen das Landesbudget, 15 Uhr, Südtirolerplatz, Graz.

Aufruf der Plattform 25:

Die steirische Landesregierung ist entschlossen, im April ein Budget zu beschließen, das zu drastischen Kürzungen im Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Kulturressort führen wird. Dabei haben viele Betroffene bereits einen hohen Preis für die Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre zahlen müssen. Eine Debatte darüber wird erst gar nicht zugelassen, dabei treffen die geplanten 25 % Kürzungen gerade jene am härtesten, die auf eine Unterstützung durch die Politik am meisten angewiesen wären.

Einige der geplanten bzw. bereits beschlossenen Maßnahmen umfassen:

* Kürzung der Mittel für Menschen mit Behinderung
* Einführung von Kindergartengebühren
* Kürzung der Mittel in der Kinder- und Jugendarbeit und -wohlfahrt
* Existenz bedrohende Kürzungen bei zahlreichen Sozial- und Kulturinitiativen
* Wiedereinführung der Rückzahlungspflicht (Regresses) für Angehörige bei Pflegekosten
* Einführung des Regresses für Angehörige von EmpfängerInnen der Mindestsicherung
* Massive Verschlechterung bei der Mindestsicherung gegenüber der Sozialhilfe
* Verschlechterungen bei der Wohnbeihilfe

Während für Prestigeprojekte und medienwirksame Spektakel ohne mit der Wimper zu zucken riesige Summen ausgegeben werden, werden in anderen Bereichen langfristig tausende Arbeitsplätze vernichtet und Existenzen zerstört. Viele Steirerinnen und Steirer werden allein durch das Belastungspaket der Landesregierung in die Armut gedrängt.

Geld ist genug da. Jenen etwas wegzunehmen, die sich am wenigsten wehren können, erfordert keinen Mut. Ein richtiger Schritt wäre es, endlich

* von Eventpolitik, Prestigeprojekten und Konzernförderungen abzurücken und
* eine sozial gerechte Besteuerung großer Vermögen und Finanztransaktionen einzufordern.

Tatsächlich gibt es in Österreich mehr Wohlstand als je zuvor, aber er ist immer ungerechter verteilt. Das ist keine bloße Meinung, sondern eine durch alle einschlägigen Statistiken und Studien wie dem regelmäßig erscheinenden Reichtums- und Armutsbericht bewiesene Tatsache.

Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher steirischer Organisationen haben beschlossen, eine Plattform gegen diese Politik zu gründen. Wir rufen unter den gemeinsamen Losungen

Es reicht! Für alle.
Fair teilen statt kürzen.

zu einer Demonstration in Graz am Freitag, 25. März 2011, auf, um in der Öffentlichkeit gegen diese Politik zu protestieren.

Treffpunkt ist 15 Uhr am Südtirolerplatz. Die Demonstration führt über den Grieskai zur Neutorgasse und von dort über die Herrengasse zum Hauptplatz.

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