Ergebnisse zum Schlagwort: Papamonat

Seit 01.09.19 besteht Rechtsanspruch auf den Papamonat

Der ÖGB zum Papamonat neu:

„Bisher hatten nur wenige Väter einen Rechtsanspruch auf den Papamonat. Aufgrund des Beschlusses im Nationalrat profitieren nun alle Väter, die
unselbstständig beschäftigt sind.

Was bringt und wie funktioniert der Papamonat?

Für wen gilt der Papamonat?
Für alle Väter – unter bestimmten Voraussetzungen: Der Vater muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben*  und die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten (siehe Wann muss der Papamonat gemeldet werden?)

Ab wann gilt der Papamonat?
Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1. Dezember 2019.Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten  unterschritten werden darf. 

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?
Spätestens drei Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will. Bei errechneten Geburtsterminen in den Monaten September, Oktober und November 2019 darf die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unter-schritten werden. Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu geben.

In welchem Zeitraum und wie lange kann der Papamonat genutzt werden?
Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von einem Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tages beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. 

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?
Ja. Während des Papamonats haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungsschutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. 

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?
Ja. Der Papamonat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, berücksichtigt werden.

Welche finanzielle Leistung erhalten Väter während des Papamonats?
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können aber während des Papamonats den Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Dieser Betrag wird jedoch bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters wieder abgezogen

ACHTUNG!
Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche und decken sich zeitlich nicht zur Gänze. Bei der Planung des Papamonats und der Festlegung der Bezugstage des Familienzeitbonus müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt werden. Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen. 

Um einen Anspruch auf Familienzeitbonus zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Familienzeitbonus muss beantragt werden: 
Binnen 91 Tagen ab der Geburt ist vom Vater ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger z.B. Wiener Gebietskrankenkasse zu stellen. Wichtig: Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.

Bezug von Familienbeihilfe: 
Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden.

Gemeinsamer Haushalt: 
Der Vater muss mit der Mutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt sowie den Hauptwohnsitz haben.

182 Tage Erwerbstätigkeit muss vorliegen:
Der Vater muss durchgehend 182 Tage vor Bezugsbeginn des Familienzeitbonus kranken- und pensions-versicherungspflichtig erwerbstätig sein. Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. 

Dauer des Bezugs: 
Anders als der Papamonat, kann der Familienzeitbonus nur für 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage bezogen werden, wobei der vollständige Bezug innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes stattfinden muss.

WICHTIG!
Für den Fall, dass das Beschäftigungsverbot der Mutter über den 91. Tag ab der Geburt hinausgeht, besteht zwar arbeitsrechtlich die Möglichkeit den Rechtsanspruch auf den Papamonat zu nutzen. Es gibt aber keine Möglichkeit einen Familienzeitbonus in dieser Zeit zu beziehen, da die Geldleistung immer vollständig innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt bezogen werden muss! Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus sollte daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!

Unterbrechung der Erwerbstätigkeit:
Während des Bezugs vom Familienzeitbonus muss der Vater seine Erwerbstätigkeit unterbrechen, also den Rechtsanspruch für einen Papamonat nutzen. Er darf in dieser Zeit weder einen Verdienst noch eine Krankenstandsleistung oder ein Urlaubsentgelt beziehen.

Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit:
Nach dem Papamonat und Bezug des Familienzeitbonus muss der Vater die Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen.“

(ÖGB 2019)

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien

Web: www.oegb.at

 

 

 

 

WordPress › Fehler

Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

Erfahre mehr über die Problembehandlung in WordPress.