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Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB, FA: Ablehnung

Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

Dekarbonisierung der Wirtschaft:

  • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
  • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
    Teile dieser Reform müssen sein:
    – Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
    – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalabgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
  • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
  • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LKW etc.
  • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen:

  • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
  • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.

Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur:

„Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.

Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

Menschengerechte Arbeitszeiten:

  • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
  • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
  • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Arbeitslosenversicherung:

  • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
  • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
  • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
  • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
  • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen

Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze

Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
    gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % und soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.

Unverschuldet Arbeitslose nicht zurücklassen

Corona-Hilfspaket für Arbeitslose gefordert

Aufgrund der Pandemie ist in Österreich die Arbeitslosigkeit sprunghaft angestiegen. Die Regelungen zur Kurzarbeit federn zwar Einiges ab, aber nicht alle Arbeitgeber nehmen sie in Anspruch. Viele bleiben bei Kündigungen. Mehr als 100 000 Menschen sind aktuell davon betroffen. Das Hilfspaket der Regierung sieht in diesem Fall keine zusätzliche Unterstützung für Erwerbsarbeitslose vor.

Anhebung der Nettoersatzrate im Arbeitslosengeld auf 80 %

Arbeitslose bekommen demnach nicht wie in der Kurzarbeit 80% oder mehr ihres Gehaltes, sondern zumeist nur 55%. „Hier muss die Regierung dringend nachbessern. Umso mehr, als verstärkt Menschen im Niedriglohnsegment betroffen sind“, verlangt Stefan Taibl, AK-Rat und Betriebsrat für die Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen in Niederösterreich. „Es geht nicht an, diese Menschen zurück zu lassen, unverschuldet ganze Familien in die Armut zu schicken, noch dazu ohne Chancen auf raschen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben, solange die Krise anhält“. Die AUGE/UG fordert daher die sofortige Anhebung der Nettoersatzrate im Arbeitslosengeld auf 80% als weitere Maßnahme des Corona-Hilfspakets.

„Die Krise zeigt einmal mehr, wie rasch Menschen unverschuldet in die Arbeitslosigkeit rutschen können“, so Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG. „Wir fordern seit langem eine Anhebung der Nettoersatzrate, um existenzsichernd zu sein. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich da sowieso hinterher. Gerade jetzt wird deutlich, wie wichtig diese Forderung ist“, so Paiha weiter, die sich dabei auf einer Linie mit den Arbeiterkammern und Gewerkschaften weiss. Diese haben größtenteils, auch auf Betreiben der AUGE/UG, diese Forderung schon lange in ihrem Programm. „Erhöhen wir die Nettoersatzrate und damit das Arbeitslosengeld – gerade jetzt! Damit wir in der Krise niemanden zurück lassen“, so Taibl zum Abschluss.

Solidarität der Unternehmen bei Förderungen berücksichtigen

Darüberhinaus fordert die AUGE/UG, jenen Unternehmen, die sich durch Kündigungen in der Krise unsolidarisch gegenüber den Beschäftigten zeigen, auch nicht die volle solidarische Hilfe durch die Allgemeinheit zukommen zu lassen, etwa bei Förderungen oder Stundung von Abgaben- und Steuerschulden.

AUGE/UG, Koza zu IV-Neumayer: „Wer macht in Österreich eigentlich Politik?“

Tanzt Regierung bei AK-Umlage abermals nach Pfeife der Industriellenvereinigung?

„Liest sich das Regierungsprogramm schon wie ein Forderungskatalog der Industriellenvereinigung, wurde schon der 12-Stunden-Tag nach dem Prinzip ‚Die IV wünscht, die Regierung spielt‘ beschlossen, soll es nun ganz offensichtlich auch der AK an den Kragen gehen. Nach Wirtschaftsbund spricht sich nun auch die Industriellenvereinigung für eine Senkung der AK-Umlage aus, als ob sie das irgend etwas anginge. Das ist eine Grenzüberschreitung einer Organisation, die sich im Machtrausch befindet,“ kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen, die Forderung von IV-Generalsekretär Neumayer, die AK-Umlage zu reduzieren.

Das Ziel der Unternehmerverbände ist für die AUGE/UG offensichtlich: Die AK erstreitet Jahr für Jahr hunderte Millionen an Euro für die ArbeitnehmerInnen und verteidigt ihre Rechte und Anliegen. ArbeitnehmerInnen, die Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Betriebsräte profitieren zusätzlich von der Expertise der AK. „Eine geschwächte AK wird diese Aufgaben nicht mehr in diesem Umfang erfüllen können, viele ArbeitnehmerInnen drohen dann um ihre Ansprüche umzufallen, die Kräfteverhältnisse sich noch stärker Richtung Kapital verschieben. Die Kürzung der AK-Umlage auch noch als geradezu ‚sozialpolitischen Akt‘ anzupreisen, ist da schon eine besondere Chuzpe.“

AUGE/UG-Bundessekretär Koza abschließend: „In ein paar Tagen, wenn die Regierung ihre Steuerpläne vorstellt, werden wir wissen, ob sie weiter am Gängelband der IV hängt und sich zu ihrem politischen Arm macht, oder ob sie in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen eine starke AK. Jede Schwächung – ob finanziell oder politisch –ist jedenfalls klar abzulehnen und wäre rein ideologisch und machtpolitisch motiviert.“

Warum schweigt die Landesregierung? „Reform“ der Sozialversicherung wird die SalzburgerInnen Millionen kosten

Salzburg, 18.10.2018
MEDIENINFORMATION

„Reform“ der Sozialversicherung wird die SalzburgerInnen Millionen kosten

„Hier geht es nicht ums Sparen, sondern um die Macht. Die Regierung will die Vertretung der ArbeitnehmerInnen aus ihren eigenen Institutionen rausputschen. Und die Landesregierung schaut tatenlos zu, obwohl auf uns SalzburgerInnen Kosten in Millionenhöhe zukommen.“ So fasst Robert Müllner, Fraktionssprecher der AUGE/UG in der AK Salzburg, die Vorgänge um die Sozialversicherungen zusammen.
Die sogenannte Reform wird in den nächsten fünf Jahren österreichweit rund 1 Milliarde Euro kosten. Allein mit Veränderungen in der Verwaltung seien die anvisierten Sparziele nie und nimmer zu erreichen, sagt Müllner. Es sei völlig klar, dass es zu Kürzungen bei den Leistungen der Kassen kommen werde.

Zu den Gewinnern dürfen sich unterdessen Privat-Spitäler und Privat-Versicherungen zählen. Bezahlen werden die Versicherten durch höhere Beiträge und Selbstbehalte. Diese treffen vor allem Niedrigverdiener, Alleinerziehende, chronisch Kranke und MindestpensionistInnen.

Noch gravierender werden in Salzburg andere Auswirkungen der Reform zu spüren sein. Nach derzeitigem Wissensstand, so Müllner, werden zwei bis drei Kur- und Reha-Zentren der Sozialversicherungen in Salzburg zusperren müssen. Jeder kann sich vorstellen, was das für die betroffenen Orte und Regionen bedeutet.

„Ich verstehe nicht, dass unsere Landesregierung da so locker zuschaut und nichts unternimmt“, sagt Müllner. Landeshauptmann Haslauer und Finanzreferent Stöckl müssten sich im Interesse der Menschen in Salzburg wehren und den Schaden vom Bundesland abhalten.

Rückfragehinweis:
Robert Müllner
Email: rober.muellner@auge-ug.at
Tel. 0676 9111009

Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin

Seit 1. Jänner 2018 ist die bereits im März 2017 beschlossene Halbierung der Flugabgabe in Kraft. Damit entgehen der öffentlichen Hand rund 50 Mio. Euro an Einnahmen.

Kritik von Umweltorganisationen zur Halbierung der Flugabgabe:

Bereits bei Beschluss wurde die Halbierung der Flugabgabe insbesondere von Umweltorganisationen kritisiert. Der als besonders klimaschädigend geltende Flugverkehr ist in vielerlei Hinsicht steuerlich begünstigt. Das betrifft etwa die Steuerbefreiung von Kerosin als auch die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flugtickets. Laut WIFO-Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ aus 2016 ergaben sich für den Flugverkehr jährlich aus der Nichtbesteuerung von Kerosin Steuervorteile von rund 330 Mio. Euro, aus der Umsatzsteuerbefreiung von Flugtickets von 185 Mio. Euro. Aus der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs ergab sich nicht zuletzt für das ungleich ökologischere Verkehrsmittel Bahn im Bereich des Kurzstreckenverkehrs ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.

Mit der Einführung der Flugabgabe am 1. April 2011 wurde die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs verringert und zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert. Mit der Halbierung der Flugabgabe wird dieser Effekt dagegen wieder weitgehend zunichte gemacht.

Wettbewerbsnachteil?

Das immer wieder vorgebrachte Argument des „Wettbewerbsnachteils“ der der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aus der Flugabgabe entstehen würde, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Passagieraufkommens nicht haltbar: so hat das Passagieraufkommen am Flughafenstandort Wien mit 24,4 Mio. Passagieren gegenüber 2016 mit einem Plus von 4,5 % deutlich zugenommen, ebenso das Passagieraufkommen der Flughafen-Wien-Gruppe (30,9 Millionen Passagiere, + 6,9 %) insgesamt. Im Vergleich dazu betrug das Passagieraufkommen 2017 am Flughafen Bratislava – der immer wieder als besonders konkurrierender Flughafenstandort herangezogen wird – mit 1,9 Mio. Passagieren weniger als 10 Prozent des gesamten Passagieraufkommens des Flughafen Wiens.

Eine Flugabgabe kann natürlich nicht eine umfassende Kerosinbesteuerung wettmachen, sie ist allerdings zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – nämlich insbesondere für Kurzstrecken den Bahnverkehr gegenüber den Flugverkehr preislich attraktiver zu gestalten und so einen – wenn auch geringen – Lenkungseffekt zu erzielen und zumindest eine Teil des durch den Flugverkehr entstehenden Schaden an Klima und Umwelt finanziell abzugelten.

Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:

Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.

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