Ergebnisse zum Schlagwort: Soziales

Fragebogen zur Studie zur politischen Situation in Österreich

Untenstehend findet ihr einen Link zu einer Studie zur politischen Situation in Österreich, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eines Studenten der Universität Wien und der Vrije Universiteit Amsterdam durchgeführt wird.

Die Studie beschäftigt sich sehr stark mit sozialen Themen, auch gewerkschaftlichen und Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit der Positionierung politischer Parteien in Österreich. Die Ergebnisse der Studie werden auch der AUGE/UG zur Verfügung stehen. Wir bitten euch daher die Studie mit der Beantwortung des Fragebogens zu unterstützen.

Der Zeitaufwand beträgt rund 10 Minuten.

Die Umfrage wird längstens bis zum 15.6. online sein.

Vielen Dank!

Llink zur Studie.

Presseaussendung der AUGE/UG zu den weiteren Schritten der Pflegereform

Vera Koller, Landessprecherin der AUGE/UG Wien

Alle politischen Verantwortlichen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden

 „Denken Sie endlich die Bereiche Gesundheit, Soziales und Pflege zusammen, nur dann lässt sich der Kollaps vermeiden“ fordert Vera Koller, Landessprecherin der Alternativen, Unabhängigen und Grünen Gewerkschafter*innen in Wien die Bundesregierung auf. Mit der, letzte Woche- beschlossenen, Entlastungswoche Pflege wird ein weiterer Schritt in die falsche Richtung gesetzt. Schon jetzt zieht sich die Spaltung der Beschäftigten quer durch die Betriebe.

Nur im Zusammenspiel aller Bereiche und Berufsgruppen kann eine qualitativ gute Versorgung sichergestellt werden, die einen weit teureren Pflegebedarf minimiert. Die Ausweitung des Zweckzuschusses und der Entlastungswoche ist deswegen nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch für die Effektivität des Systems unverzichtbar.“ meint Vera Koller weiter.

Auch wir als Alternative, Unabhängige und Grüne Gewerkschafter*innen in Wien stehen daher hinter der Forderung unserer Dachorganisation, den Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB, nach einer umfassenden Reform des gesamten Gesundheits- Sozial- und Betreuungsbereichs.

Deshalb appellieren wir an die politisch Verantwortlichen:

Schluss mit dem gegenseitigen Abwälzen und den Schuldzuweisungen. Schluss mit dem Sparen im System. Wir fordern alle politisch Verantwortlichen, egal ob auf Bundes- oder Landesebene auf:

Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und zeigen Sie politischen Willen. Eine qualitativ hochwertige Gesundheits- und Sozialpolitik ist nicht umsonst zu haben, sie wirft auch keine Gewinne ab. Zeigen sie Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und unser aller Versorgung und stehen sie zu einem qualitativ ausgezeichneten System.

Antrag 03 – Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 176. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FA, FAIR, GLB, Kom.: ja
FSG, GA, LP, ARGE, Türk-is: für Zuweisung
ÖAAB: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die 176. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine Pensionsgesetz dahingehend zu ändern, sodass auch für längere, über die Schulpflicht hinausgehende Ausbildungszeiten, d.h. für Zeiten des Besuchs von mittleren und höheren Schulen sowie für die Mindeststudiendauern, auf dem Pensionskonto monatliche Beitragsgrundlagen, analog den Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienstzeiten, angerechnet werden.

In unserem derzeit gültigen Pensionssystem, dessen Finanzierung im Umlageverfahren, also aus Beiträgen der Erwerbstätigen sowie aus Bundesmitteln erfolgt, sind einige Voraussetzungen entscheidend. So ist zunächst das Prinzip der Pflichtversicherung hervorzuheben, durch das alle über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigten Personen vom Anbeginn ihrer Erwerbstätigkeit in die Pensionsversicherung eingebunden sind.
Bestimmte Lebensphasen, in denen zumeist keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wie z. B. während der Kindererziehungszeit, des Zivil- oder Präsenzdienstes, der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Sozialleistungen, werden im Sinne eines Sozial- und Solidaritätsprinzips dennoch als Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung angerechnet. So wird für Kindererziehungs-, Präsenzdienst-, und Zivildienstzeiten eine fixe monatliche Beitragsgrundlage von derzeit EUR 1986,04 angerechnet.

Die Pensionshöhe ist von der Einkommenshöhe (begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage) und von der Dauer der erworbenen Versicherungsmonate abhängig. Eine lange Berufstätigkeit, beginnend bereits mit den Lehrjahren, ist in einem erwerbszentrierten Pensionssystem demnach eine gute Basis für eine Pension, die in finanzieller Hinsicht einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht.
Wie ist jedoch die Situation für Personen mit längeren Ausbildungszeiten?
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden in der Pensionsversicherung – sowohl bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die Pensionsberechnung – bekanntlich nur dann berücksichtigt, wenn für diese im Rahmen einer freiwilligen Versicherung Beiträge entrichtet werden. 2021 kostet der Nachkauf für einen Monat Bildung EUR 1.265,40. Für ein Schuljahr werden demnach EUR 15.184,8 bezahlt und für drei nachgekaufte Schuljahre EUR 45.554,4. Sechs Jahre Universität belaufen sich auf EUR 91.108,8, in Summe ergeben sich dann für neun Jahre Bildungszeit EUR 136.663,2.

Es ist somit nicht notwendig zu betonen, dass der Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten nur für eine einkommensstarke Gruppe erschwinglich ist. Dieser Logik liegt die Prämisse zugrunde, dass Personen mit längeren Ausbildungszeiten entsprechend hohe Einkommen beziehen, die den Nachkauf von Ausbildungszeiten ermöglichen. Dass diese Annahme jedoch nur mehr auf einen eingeschränkten Personenkreis zutrifft, ist die traurige Realität. Denn viele Akademiker*innen, auch in wissenschaftlichen Arbeitsbereichen, haben prekäre Arbeitsverträge, verdienen entsprechend wenig und können sich demnach den Nachkauf der Ausbildungszeiten nicht leisten. In diesem Pensionssystem sind somit all jene extrem benachteiligt, die nach der Vollendung des 15. Lebensjahres nicht erwerbstätig sind, sondern eine mittlere oder höhere Schule und danach eine Universität besuchen, und in ihrem späteren Berufsleben nicht die ursprünglich vorausgesetzten hohen Gehälter beziehen. Denn lange Ausbildungszeiten und danach folgende oft schlecht bezahlte Jobs oder sogar prekäre Arbeitsverhältnisse sind die besten Voraussetzungen für niedrige Pensionen bzw. Altersarmut. Ist es da nicht notwendig umzudenken und sich einzugestehen, dass die Klischeevorstellung von hochdotierten Akademiker*innen nur mehr eingeschränkt den Tatsachen entspricht und daher Maßnahmen notwendig sind, durch die das Solidaritätsprinzip in unserem Pensionssystem auch für diese Gruppe Anwendung findet?

Eine Erweiterung des Bezugsrechts auf Beitragsgrundlagen – analog den monatlichen Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungs-, Zivil- und Präsenzdienstzeit – auch für die Zeiten der mittleren und höheren Schulbildung sowie für die Mindeststudiendauer, würde somit nicht nur einen gerechten Ausgleich schaffen, sondern auch Erhöhungen der Pensionen für Personen mit längeren Ausbildungszeiten mit sich bringen. So würden die Beitragsgrundlagen – ausgehend von EUR 1986,04 pro Monat (mal 12) im Jahr 2021 – z.  B. für vier Jahre Ausbildungszeit eine Erhöhung der Pension um EUR 121,20 pro Monat ergeben.

PRESSEINFORMATION 03.03.2020: AUGE Salzburg fordert deutliches Signal der Politik zur Finanzierung der 35-Stundenwoche für Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe

Salzburg, 03.03.2020

PRESSEINFORMATION

AUGE/UG Salzburg fordert deutliches Signal der Politik zur Finanzierung der 35-Stundenwoche für Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe

Klaus Brandhuber: „35-Stunden-Woche ohne Verschlechterung anderer Arbeitsbedingungen muss möglich sein.“

Nachdem die siebte Runde der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) Montagnacht abgebrochen wurde, zeichnet sich weiterhin Uneinigkeit zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ab. Die SWÖ-Verhandlungen sind auch ausschlaggebend für Kollektivvertragsverhandlungen der Caritas und Diakonie.

Die Forderung nach einer 35-Stunden-Woche konnte bisher nicht durchgesetzt werden. Von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufen ist man noch weit entfernt. Ideen zur Verbesserung der Arbeitsqualität von Arbeitgeberseite gibt es scheinbar nicht – dies wird in den nächsten Jahren ganz klar zu einer Unterversorgung des Sozial- & Pflegesystems führen.

Die achte Runde der SWÖ-Kollektivvertragsverhandlungen ist für den 26. März geplant. Bis dahin ist mit Streiks zu rechnen. Die 35-Stunden-Woche wird weiterhin eingefordert werden. Das Argument der Nicht-Finanzierbarkeit ist keine Sache des Nicht-Könnens sondern Nicht-Wollens. Die Politik, die hier klar in der Handlungsverantwortung steht, lehnt sich zurück und beobachtet, es soll nur ja kostenneutral sein.

„Es benötigt endlich eine klare finanzielle Zusage seitens der politischen EntscheidungsträgerInnen, die eine 35-Stunden-Woche ohne Verschlechterungen anderer Rahmenbedingungen ermöglicht“, fordert daher Klaus Brandhuber, Landessprecher der AUGE/UG Salzburg und Verhandler im Diakonie KV, der sich an den SWÖ-Verhandlungen orientiert. Seine KollegInnen, BetriebsrätInnen, die Gewerkschaften GPA-djp und vida sowie ÖGB und AK aber auch die Zivilgesellschaft fordert er auf vehement zu bleiben, die Forderungen zu unterstützen und sich solidarisch zu zeigen.

Kontakt:

Klaus Brandhuber

e-mail:klaus.brandhuber@auge.or.at

Tel: 0660 / 653 27 66

Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., FAIR, ARGE, Türkis: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 173. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

  • Dekarbonisierung der Wirtschaft
    • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
    • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
      Teile dieser Reform müssen sein:
      -Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
      – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalbgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
    • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
    • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LkW etc.
    • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen
  • Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen
    • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
    • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.
  • Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur
  • „Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.
  • Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

  • Menschengerechte Arbeitszeiten:
    • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
    • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
    • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
    • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
  • Arbeitslosenversicherung:
    • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
    • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
    • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
    • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
    • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen
  • Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze
  • Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
  • gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % unde soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.

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