Ergebnisse zum Schlagwort: Sozialstaat

Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

Warum die AUVA?

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.
 
Es ist aber festzuhalten:
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und keinesfalls einzuschränken oder zu verringern sind.
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträgen zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.
 
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich
spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.
• Die AK NÖ lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
• Die AK NÖ tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu reduzieren oder zu verhindern. 
• Die AK NÖ tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen, ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben der in diesen Einrichtungen beschäftigten Menschen.
• Die AK NÖ wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

Anrechnungsregelung Mindestsicherung

Bezieher und Bezieherinnen von Mindestsicherung, die zuvor noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert waren, z.B. anerkannte Flüchtlinge, aber auch jugendliche BezieherInnen von Mindestsicherung wollen oft auch rasch eine Beschäftigung aufnehmen. Das Einkommen liegt aber oft unter dem Richtsatz für die Mindestsicherung. Die Anrechnung des Einkommens führt dazu, dass sie trotz Aufnahme einer Beschäftigung über kein zusätzliches Einkommen verfügen. Dies führt zu Frustration bzw. stellt einen negativen Anreiz dar, eine Beschäftigung aufzunehmen. Praktisch handelt es sich um ein Hindernis für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt.

Aber auch für Personen, die schon länger Mindestsicherung beziehen stellen die Anrechnungsbestimmungen eine Hürde für die Aufnahme einer Beschäftigung dar, die bestehenden Ausnahmen sind nicht ausreichend.

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert daher die Schaffung von Freibeträgen in der Mindestsicherung, wonach BezieherInnen von Mindestsicherung, die einer Beschäftigung nachgehen ein Teil des daraus erzielten Einkommens (z.B. 35 Prozent des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit) von der Anrechnung auf die Mindestsicherung freigestellt wird.

Antrag 01 / Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der BAK tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.
Die Hauptversammlung der BAK bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.
Die Hauptversammlung der BAK stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

Mit Entsetzen ist in den letzten Monaten festzustellen, dass verschiedene politische Parteien an den Grundfesten des Sozialstaates und des gemeinsamen Europa rütteln.

Im Zuge dieses Rüttelns treten das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechte gegenüber einer polemischen Aufteilung in wertvolle und weniger wertvolle Menschen in den Hintergrund.

  • Mit der Schaffung der sogenannten „Mindestsicherung light“ in Oberösterreich und Niederösterreich wird grundlegendes Europarecht wissentlich verletzt und gesellschaftliches Konfliktpotential geschaffen. Es ist offenkundig, dass ein Mensch in Österreich mit einem Betrag von € 560,- im Monat (zwölf Mal im Jahr), kein menschenwürdiges Leben führen kann.
  • Mit der Schaffung eines „Deckels“ für Familien ignorieren die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der bereits im Jahr 1988 eine derartige Regelung als unsachlich aufgehoben hat.
  • Der Versuch, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben, zu kürzen, ist einerseits eindeutig europarechtswidrig und hätte andererseits auf etwa 60.000 Kinder mit Lebensmittelpunkt in Österreich erheblich negative Auswirkungen.
  • Die politische Propaganda zur Ermöglichung eines Zwölf-Stundentages ohne Ausgleich für ArbeitnehmerInnen erinnert an Zeiten, die schon seit hundert Jahre vorüber sein sollten und stellt eine erhebliche Bedrohung, etwa auch der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar.
  • Die Polemik gegen angebliche „Zwangsmitgliedschaften“ in den Kammern blendet aus, dass die Pflichtmitgliedschaft eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Systems der Kollektivverträge ist. Wer daran rüttelt, rüttelt etwa auch an der Existenz des 13. Und 14. Monatsgehaltes.

Die Wahlprogramme verschiedener Parteien lassen befürchten, dass mit diesen bereits erfolgten Angriffen auf den Sozialstaat leider noch lange kein Ende der Fahnenstange erreicht ist. Beispielhaft ist das am weiteren Gegeneinander-Ausspielen von Menschen mit niedrigem Einkommen aufgrund ihrer Herkunft ablesbar. So wurde etwa die Mindestsicherung für alle in Österreich lebenden Personen in Frage gestellt und die „sektorale Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes für EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige zum Schutz heimischer Arbeitnehmer“ gefordert.

Antrag 01 / Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

Mit Entsetzen ist in den letzten Monaten festzustellen, dass verschiedene politische Parteien an den Grundfesten des Sozialstaates und des gemeinsamen Europa rütteln.

Im Zuge dieses Rüttelns treten das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechte gegenüber einer polemischen Aufteilung in wertvolle und weniger wertvolle Menschen in den Hintergrund.

  • Mit der Schaffung der sogenannten „Mindestsicherung light“ in Oberösterreich und Niederösterreich wird grundlegendes Europarecht wissentlich verletzt und gesellschaftliches Konfliktpotential geschaffen. Es ist offenkundig, dass ein Mensch in Österreich mit einem Betrag von € 560,- im Monat (zwölf Mal im Jahr), kein menschenwürdiges Leben führen kann.
  • Mit der Schaffung eines „Deckels“ für Familien ignorieren die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der bereits im Jahr 1988 eine derartige Regelung als unsachlich aufgehoben hat.
  • Der Versuch, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben, zu kürzen, ist einerseits eindeutig europarechtswidrig und hätte andererseits auf etwa 60.000 Kinder mit Lebensmittelpunkt in Österreich erheblich negative Auswirkungen.
  • Die politische Propaganda zur Ermöglichung eines Zwölf-Stundentages ohne Ausgleich für ArbeitnehmerInnen erinnert an Zeiten, die schon seit hundert Jahre vorüber sein sollten und stellt eine erhebliche Bedrohung, etwa auch der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar.
  • Die Polemik gegen angebliche „Zwangsmitgliedschaften“ in den Kammern blendet aus, dass die Pflichtmitgliedschaft eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Systems der Kollektivverträge ist. Wer daran rüttelt, rüttelt etwa auch an der Existenz des 13. Und 14. Monatsgehaltes.

Die Wahlprogramme verschiedener Parteien lassen befürchten, dass mit diesen bereits erfolgten Angriffen auf den Sozialstaat leider noch lange kein Ende der Fahnenstange erreicht ist. Beispielhaft ist das am weiteren Gegeneinander-Ausspielen von Menschen mit niedrigem Einkommen aufgrund ihrer Herkunft ablesbar. So wurde etwa die Mindestsicherung für alle in Österreich lebenden Personen in Frage gestellt und die „sektorale Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes für EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige zum Schutz heimischer Arbeitnehmer“ gefordert.

 

Filmabend & Diskussion „I, Daniel Blake“

Die 🌶️AUGE – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen laden zum Filmabend mit Diskussion.

🌶️ Zum Film
Der Schreiner Daniel, nach einem Herzinfarkt arbeitsunfähig, und die Alleinerzieherin Katie, die mit ihren beiden Kindern eine Zwangsräumung hinter sich hat, werden im Kampf um die Unterstützung des schrumpfenden Sozialstaats zu Freunden. Eine beeindruckende Anklage gegen ein System, in dem die Würde all jener, die als funktionierende „Rädchen“ herausgefallen sind, infrage steht.
Der Film wird in dt. Sprache gezeigt.

🌶️ Zur Diskussion
Im Anschluss über die aktuellen Entwicklungen im Sozialstaat und was der Abbau von Sozialleistungen für die Menschen bedeutet kann. Was sind die Antworten unserer Zeit um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen?
Mit
🌶️🌶️ Markus Koza, Ökonom, Bundessekretär der auge/ug und Kandidat zur Nationalratswahl für Die Grünen
🌶️🌶️ Schifteh Hashemi, Advocacy & Netzwerkkoordination bei arbeit plus
🌶️🌶️ Markus Reiter, Geschäftsführer der Wiener Sozialorganisation neunerhaus und Vorsitzender der Sozialkommission Neubau
🌶️🌶️ Moderation: Klaudia Paiha, Bundessprecherin der auge/ug

Anschließend gibts ein kleines Buffet.
Kommt vorbei! 🙂

Zeit. Do, 21. September
Ort: Admiralkino, Burggasse 119, 1070 Wien

Filmabend mit Diskussion:
18:00 – Einlass & kleines Buffet
18:30 – Filmstart: I, Daniel Blake
20:15 – Diskussion

Freier Eintritt.
Anmeldung unter: reservierung@admiralkino.at

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