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AUGE/UG Newsletter 32/2020

In diesem Newsletter …

AUGE/UG: Krankenversicherung darf nicht kaputtgespart werden

Bund muss der Krankenversicherung entzogene Gelder ersetzen, um Leistungskürzungen für kranke Menschen zu verhindern

„Das neue Sozialversicherungs-Organisationsgesetz entzieht der Krankenversicherung sehr viel Geld, das für ärztliche Leistungen, Hilfsmittel, Heilmittel und Krankengeld benötigt wird“, kritisiert Robert Müllner, Vertreter der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger: „Wenn die Regierung dieses Geld der Krankenversicherung nicht ersetzt, werden kranke Menschen in Zukunft schlechter versorgt sein.“

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Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
  • Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
  • Die Bundesarbeitskammer lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
  • Die Bundesarbeitskammer spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
  • Die Bundesarbeitskammer ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.

In der zukünftig geplanten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherung (PVA) sind 50% der Mitglieder der entscheidenden Gremien DienstgeberInnen-VertreterInnen, obwohl kein einziger Selbstständiger und keine einzige Selbständige in der ÖGK krankenversichert sind. Jeder Versuch, dies zu rechtfertigen, ist unsachlich: Weder sind DienstgeberInnebeiträge tatsächlich Beiträge der DienstgeberInnen, als sie einzig und allein aus der Wertschöpfung der ArbeitnehmerInnen stammen, noch tragen DienstgeberInnen mit den DienstgberInnen-Beiträgen die halbe Last des Aufkommens dieser Träger. Bei den derzeitigen Gebietskrankenkassen haben nicht einmal 30% des für die Versicherten benötigten Geldes ein DienstgeberInnenmascherl.
Das Vorhaben der Bundesregierung ist ein Abgehen vom demokratischen Prinzip und ein Rückfall in Ideologien, die selbst die Monarchie im Jahr 1907 bereits überwunden hatte, als das Kurienwahlrecht abgeschafft wurde.
Noch weit dramatischer sind aber drei weitere Aspekte der geplanten Änderungen:
Der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten wird bis 2023 mehr als eine halbe Milliarde Euro entzogen. Ab 2023 werden ihr jährlich mehr als 300 Millionen Euro entzogen. Es ist undenkbar, dass sich dies nicht in Form von Leistungsverschlechterungen für die Versicherten auswirkt, zumal die Bundesregierung auch kein Konzept einer Gegenfinanzierung vorlegen will oder kann.
Ein neu zusammengeschusterter § 31 ASVG sieht eine Verpflichtung des zukünftigen Dachverbands vor, jährlich eine Verordnung über Selbstbehalte bei Besuch von ÄrztInnen zu erlassen, die die neue ÖGK dann auch einheben muss.
Darüber hinaus auferlegt die Bundesregierung der Sozialversicherung die Fusionskosten, die bis zu einer Milliarde Euro erreichen können.
All das und viele andere Details machen deutlich: Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung müssen zwangsläufig zu erheblichen Verschlechterungen für ASVG-Versicherte führen.

Antrag 01 / Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.
  • Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.
  • Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit.
  • Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.
  • Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.
  • Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.
  • Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträger.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.
  • Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.
  • Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.
  • Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Finanzierungsverpflichtungen wie etwa der Finanzierung des Wochengelds (dafür ist der FLAF zuständig) oder privater Krankenanstalten über den PRIKRAF.
  • Voller Ersatz von der Politik aufgetragener, versicherungsfremder Kostenübernahmen wie etwa bei der Rezeptgebührenobergrenze (sollte aus dem Budget des BMASK bezahlt werden) oder dem Krankengeldkosten von arbeitslosen Menschen mit langer Krankheitsdauer (fällt ins AMS-Budget).
  • Beibehaltung und Ausbau der Beitragseinhebung und -Prüfung in der Sozialversicherung. Zwecks Bürokratieabbau und Vereinfachung für die Betriebe sind einkommensbezogene Steuern und Abgaben gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Krankenkassen einzuheben und gegen Ersatz der Aufwendungen an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.

Die Bundesarbeitskammer wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung stellt eine Abschaffung des demokratischen Prinzips und eine massive Kürzung und somit Verschlechterung in der Krankenversicherung dar. Die Einführung von Selbstbehalten bei Arztbesuchen sind nur ein unsinniger Aspekt dieser als „Reform“ bezeichneten Zerstörung des Systems sozialer Sicherheit. Der Krankenversicherung werden bis Ende 2022 eine halbe Milliarde an Euro für Gesundheitsleistungen entzogen. Ab 2023 fehlen dem System jährlich mehr als 300 Millionen Euro. Zwangsläufig muss dieser dauernde Mittelentzug zu einer Verschlechterung der Leistungen für Versicherte führen, zumal wesentlicher Erneuerungsbedarf, aber auch erhebliche Mehrkosten auf Grund neuer Medikamente, in den nächsten Jahren vor uns liegen.

Vollversammlung: NÖAAB und FA vertreten Regierungslinie statt ArbeitnehmerInnen-Interessen

12 Stunden Tag, Sozialversicherungsreform, Mindestsicherungsreform und Aufhebung der Notstandshilfe: Mehr als ein Drittel der Anträge an die Vollversammlung befasste sich mit diesen aktuellen und wurden von VP-NÖAAB und FA nicht unterstützt!

Die ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen von VP-NÖAAB und Freiheitlichen bewiesen damit ihre Solidarität mit der Regierung und  nicht mit den ArbeitnehmerInnen. Warum NÖAAB und FA  bei so gut wie allen strittigen Punkten dagegen gestimmt (oder sich enthalten) haben, darauf gab es keine Antworten.

2-3 Freiheitliche nutzten ihr persönliches Mandat und stimmten bei manchen Punkten mit der Mehrheit. Bei 10 FA Mandaten ist das aber weit weg von einer „internen Revolution“. Die ÖVP-NÖAAB Fraktion enthielt sich immer geschlossen ihrer Stimme und auch einer Erklärung. Die Zeiten, in denen hier noch „Revoluzzer“ wie Alfred Dirnberger sind in dieser Fraktion leider längst vorbei. 

Die Berichterstattung der AK beschränkt sich auf den „Leitantrag“ der Vollversammlung – einen gemeinsamen Antrag „Die Europäische Arbeitsbehörde schaffen“. Ein wichtiges Thema und ein wichtiger Antrag, dem natürlich auch wir zugestimmt haben. 
Da uns auch alle anderen Themen wichtig sind, haben wir Details zu den Anträgen und zum Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen zusammengeschrieben – du findest sie unter diesem Link.

 

 

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