Ergebnisse zum Schlagwort: Staatsbürgerschaft

Antrag 15 – Ja zur Einbürgerung hier geborener/aufgewachsener Kinder

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die
Bundesregierung auf, der langjährigen Forderung des UN- Kinderrechtsauschusses an Österreich nach Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze zum Schutz von Kindern Folge zu leisten und als
erste Schritte zur Beendigung der Ungleichbehandlung folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an alle, die hier geboren sind, wenn zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von hier Geborenen Kindern spätestens im 6. Lebensjahr, wenn deren Eltern bei der Geburt erst kurz im Land sind.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind nach spätestens sechs Jahren Aufenthalt.

Die Abschiebung von drei Schülerinnen im Jänner 2021 führte zu österreichweiten Protesten. Politische und kirchliche Organisationen, Schüler*innen und Lehrer*innen protestierten scharf gegen diese Maßnahme und deren Ausführung (Abführung in den frühen Morgenstunden). Diese Kinder wurden in Österreich geboren, bzw. sind hier aufgewachsen. Leider handelt es sich dabei um keine Einzelfälle.

lm Vergleich von 52 Ländern ist Österreich gemeinsam mit Bulgarien Schlusslicht bei Einbürgerungen. Laut Statistik Austria leben in Österreich 220.000 Menschen, die hier geboren wurden sowie weitere 80.000, die hier aufgewachsen und die von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen geblieben sind. Eine beträchtliche Zahl dieser Kinder ist zudem staatenlos.

Dies bedeutet nicht nur, dass diesen Kindern nicht das volle Ausmaß an politischen und sozialen Rechten garantiert wird (und damit verbunden in weiterer Folge der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Gesundheitsversorgung). Es bedeutet auch, dass diese Kinder ohne Staatsbürgerschaft von keinem Staat geschützt werden. Das führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern durch staatliche Ausgrenzung.

Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer sieht darin eine demokratiepolitisch
problematische Entwicklung. Diese führt zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Gruppen von Menschen: ,, die, die zu uns gehören“ und ,,die, die nicht zu uns gehören“.

Die Hürden zur Erlangung einer Einbürgerung sind in Österreich extrem hoch,
unsozial und teuer. So müssen selbst hier geborene Kinder und Jugendliche über ihre Eltern ein Mindesteinkommen nachweisen, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben. Während in anderen Ländern Kinder, die im Land zur Welt gekommen sind, automatisch eingebürgert werden, ist das in Österreich nicht einmal dann der Fall, wenn die Eltern schon viele Jahre hier leben.

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