Ergebnisse zum Schlagwort: Steuern

Antrag 10 – Steuerreform verbessern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: Zuweisumg
FA: ?

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, die aktuelle Steuerreform dahingehend zu optimieren bzw. zu verbessern, dass

  • der CO2-Preis höher ist und bis 2025 auf mind. auf 150 Euro pro Tonne CO2 steigt.
  • der Familienbonus überarbeitet wird, sozial treffsicherer gestaltet wird und nicht hauptsächlich Männern und Besserverdienenden zu Gute kommt.
  • Steuerprivilegien, welche die Nutzung von fossilen Energieträgern subventionieren, abgeschafft werden, die Umverteilung der neuen Steuern vorwiegend nach sozialen Kriterien erfolgt, Energiearmut verhindert und nicht in erster Linie Besserverdienende und Unternehmen zu Gute kommt.

Eine ökosoziale Steuerreform wurde von der aktuellen Bundesregierung als wichtiger Meilenstein und großer Wurf angekündigt. Von diesem Prestigeprojekt ist aber wenig übriggeblieben, wie wir auch in unserer Presseaussendung kritisiert haben. Die vorgelegte Reform bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Im nun adaptierten Steuersystem wird zwar ein Hebel für eine ökologische Transformation geschaffen, für einen ernsthaften Kurswechsel bleibt dieser allerdings viel zu schwach. Mit einem CO2-Preis von € 30,- pro Tonne und im Endausbau € 55,- ist kein Lenkungseffekt zu erwarten. Dieser zögerliche Einstieg wird sich rächen. Die akute Bedrohung durch den Klimawandel würde einen weitaus ambitionierteren Ansatz notwendig machen. Wenn durch eine Steuerreform ein Lenkungseffekt erzielt werden soll, dann braucht es laut einhelliger Meinung der Wissenschafter*innen einen Preis von mindestens € 100,- pro Tonne CO2.
Es ist auch inakzeptabel, dass mit Regelungen wie dem Dieselprivileg und der Pendlerpauschale weiterhin klimaschädliches Verhalten in Milliardenhöhe gefördert wird. Es braucht endlich eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und deren Subventionierung, damit wir die Pariser Klimaziele erreichen und unseren Planeten lebenswert erhalten.

Klimabonus wenig treffsicher
Der Klimabonus ist nur wenig treffsicher gestaltet. Nicht nur die regionale Unter-scheidung in der Höhe, sondern auch die Nichtberücksichtigung von individuellen Belastungen bzw. sozialen Kriterien sind unverständlich. So bleibt die Gefahr von Energiearmut, etwa im Zusammenhang mit nicht finanzierbaren Heizkosten im Winter, unberücksichtigt.

Familienbonus: Besserverdienende bevorzugt
Die Erhöhung des Familienbonus und die Senkung der mittleren Tarifstufen bei der Einkommenssteuer nutzen vor allem Besserverdienenden. Etwa 40 % der Menschen in Österreich zahlen Mehrwert-, aber keine Einkommensteuer. Ihre Einkommen sind aufgrund von geringen Löhnen oder Teilzeitbeschäftigung so gering, dass sie keine Einkommensteuer zahlen. Das schlägt sich beim Familienbonus nieder, den nur jene voll beziehen, die entsprechend Einkommensteuer bezahlen. Die Erhöhung für Alleinerziehende auf € 400,- ist zwar wichtig, kann aber aufgrund von wenigen Anspruchsberechtigten nicht als allgemeine Entlastung für Geringverdienende herhalten.

Massive Geschenke für die Wirtschaft
Die großen Gewinner der Steuerreform sind die Unternehmen, die Steuersenkungen von € 1 bis 1,5 Mrd. ohne Gegenleistung erhalten. Dabei sind unsere Steuern Bau-steine für ein gutes Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade die Corona-Krise brachte für viele zusätzliche finanzielle Lasten. Es wäre nur gerecht, wenn jene, die am meisten haben, auch mehr zur Steuerreform beitragen. Die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet die Allgemeinheit rund € 800 Millionen, davon profitieren hauptsächlich große Konzerne. Dabei sind die Ein-nahmen dringend notwendig für Investitionen in Pflege und Gesundheit, Green Jobs, Ausbau der Kindergärten, Existenzsicherung für Arbeitslose, Bildung und öffentlichen Verkehr.

AUGE/UG Newsletter 39/2021

In diesem Newsletter …

Antrag 10 – Steuerreform verbessern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 176. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, LP, ARGE, GLB, Türk-is, Kom.: ja
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA, FAIR: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die 176. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert den Gesetzgeber auf, die aktuelle Steuerreform dahingehend zu optimieren bzw. zu verbessern, dass

  • der CO2-Preis höher ist und bis 2025 auf mind. auf 150 Euro pro Tonne CO2 steigt.
  • der Familienbonus überarbeitet wird, sozial treffsicherer gestaltet wird und nicht hauptsächlich Männern und Besserverdienenen zu Gute kommt.
  • Steuerprivilegien, welche die Nutzung von fossilen Energieträgern subventionieren, abgeschafft werden, die Umverteilung der neuen Steuern vorwiegend nach sozialen Kriterien erfolgt, Energiearmut verhindert und nicht in erster Linie Besserverdienende und Unternehmen zu gute kommt.

Eine ökosoziale Steuerreform wurde von der aktuellen Bundesregierung als wichtiger Meilenstein und großer Wurf angekündigt. Von diesem Prestigeprojekt ist aber wenig übriggeblieben, wie wir auch in unserer Presseaussendung kritisiert haben. Die vorgelegte Reform bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Im nun adaptierten Steuersystem wird zwar ein Hebel für eine ökologische Transformation geschaffen, für einen ernsthaften Kurswechsel bleibt dieser allerdings viel zu schwach. Mit einem CO2-Preis von € 30,- pro Tonne und im Endausbau € 55,- ist kein Lenkungseffekt zu erwarten. Dieser zögerliche Einstieg wird sich rächen. Die akute Bedrohung durch den Klimawandel würde einen weitaus ambitionierteren Ansatz notwendig machen. Wenn durch eine Steuerreform ein Lenkungseffekt erzielt werden soll, dann braucht es laut einhelliger Meinung der Wissenschafter*innen einen Preis von mindestens € 100,- pro Tonne CO2.
Es ist auch inakzeptabel, dass mit Regelungen wie dem Dieselprivileg und der Pendlerpauschale weiterhin klimaschädliches Verhalten in Milliardenhöhe gefördert wird. Es braucht endlich eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und deren Subventionierung, damit wir die Pariser Klimaziele erreichen und unseren Planeten lebenswert erhalten.

Klimabonus wenig treffsicher
Der Klimabonus ist nur wenig treffsicher gestaltet. Nicht nur die regionale Unterscheidung in der Höhe, sondern auch die Nichtberücksichtigung von individuellen Belastungen bzw. sozialen Kriterien sind unverständlich. So bleibt die Gefahr von Energiearmut, etwa im Zusammenhang mit nicht finanzierbaren Heizkosten im Winter, unberücksichtigt.

Familienbonus: Besserverdienende bevorzugt
Die Erhöhung des Familienbonus und die Senkung der mittleren Tarifstufen bei der Einkommenssteuer nutzen vor allem Besserverdienenden. Etwa 40 % der Menschen in Österreich zahlen Mehrwert-, aber keine Einkommensteuer. Ihre Einkommen sind aufgrund von geringen Löhnen oder Teilzeitbeschäftigung so gering, dass sie keine Einkommensteuer zahlen. Das schlägt sich beim Familienbonus nieder, den nur jene voll beziehen, die entsprechend Einkommensteuer bezahlen. Die Erhöhung für Alleinerziehende auf € 400,- ist zwar wichtig, kann aber aufgrund von wenigen Anspruchsberechtigten nicht als allgemeine Entlastung für Geringverdienende herhalten.

Massive Geschenke für die Wirtschaft
Die großen Gewinner der Steuerreform sind die Unternehmen, die Steuersenkungen von € 1 bis 1,5 Mrd. ohne Gegenleistung erhalten. Dabei sind unsere Steuern Bausteine für ein gutes Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade die Corona-Krise brachte für viele zusätzliche finanzielle Lasten. Es wäre nur gerecht, wenn jene, die am meisten haben, auch mehr zur Steuerreform beitragen. Die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet die Allgemeinheit rund € 800 Millionen, davon profitieren hauptsächlich große Konzerne. Dabei sind die Einnahmen dringend notwendig für Investitionen in Pflege und Gesundheit, Green Jobs, Ausbau der Kindergärten, Existenzsicherung für Arbeitslose, Bildung und öffentlichen Verkehr.

Antrag 02 / Keine Belastungen der Arbeitnehmer*innen und der Umwelt zur Sanierung der Staatsverschuldung

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 5. Mai 2021

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ARGE, Persp, GLB, Türk-is, Kom.: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA. FAIR: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien wendet sich gegen die Erhöhung von Umsatzsteuern.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Wiedereinführung von Vermögenssteuern und Investitionen in Transformations- und ausgewählten Dienstleistungssektoren sowie in Beschäftigungsprogramme für jugendliche Arbeitnehmer*innen und Langzeitarbeitslose.

Neben dem unbeschreiblichen Leid der Menschen durch die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie kam es ab dem 2. Quartal letzten Jahres zu einem dramatischen Einbruch des Wirtschaftswachstums auf der ganzen Welt, wovon auch die österreichische Wirtschaft nicht verschont blieb. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 6,6 %, die Arbeitslosenquote explodierte 2020 auf 9,9 % nach 7,4 % im Jahr zuvor.

Die österreichische Bundesregierung reagierte richtigerweise mit einer Stützung der betroffenen Bereiche in Form von Direktzahlungen, Kurzarbeit, Haftungen etc. in mehr oder weniger effizienten Weise. Die dafür aufgenommenen Mittel erhöhten naturgemäß die Staatsverschuldung deutlich. Für das Jahr 2020, dem ersten Jahr der Pandemie berechnete Statistik Austria eine Staatsverschuldung von 83,9 %, für die darauffolgenden Jahre 2021 und 2022 wird die Staatsverschuldung nach Meinung der EU-Kommission weiter auf 85,2 bzw. 85,1 % steigen. Gegenüber 2019 stieg die Staatsverschuldung im vergangenen Jahr um 13,4 Prozentpunkte an.

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Es gibt zumindest zwei Gründe, warum man angesichts des Anstiegs der Staatsverschuldung nicht in Panik verfallen sollte. Wenn erstens das Wirtschaftswachstum so eintritt, wie es prognostiziert wird, dürfte die Reduktion der Staatsverschuldung kein großes Problem darstellen. Im letzten Jahr fiel das BIP-Wachstum um 8,9 %, für 2021 prognostiziert die EU-Kommission hingegen einen Anstieg von 2,0 % und für 2022 einen von 5,1 %.

Wenn sich die Covid19-Krise voraussichtlich Mitte des Jahres beruhigen wird (durch verstärkten Lockdown, höherer Durchimpfungsrate etc.), ist mit einem höheren Privaten Konsum zu rechnen. Die aufgestauten Konsumwünsche werden die Bruttoanlageinvestitionen der Unternehmen ankurbeln, die ebenfalls ansteigen werden, falls sie nicht schon in Antizipation eines möglichen Aufschwungs gestiegen sind. Diese wichtigen BIP Komponenten werden zusammen mit anderen aus der wirtschaftlichen Covid19-Krise herausführen können. Insofern werden wieder höhere Einkommen erzeugt, die sich wiederum in höheren Steuereinnahmen niederschlagen, wodurch die gestiegenen Staatsschulden bedient bzw. reduziert werden können.

Daneben gibt es ein zweites Moment, welches hilft, die Staatschulden zu reduzieren. Das sind die derzeit niedrigen Zinssätze, die die Republik Österreich für die Aufnahme von Staatschulden auf den Finanzmärkten bezahlen muss. Seit Mitte 2019 liegt die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für bei Bundesanleihen konstant unter 0 %, d.h. Investoren bezahlen dafür der Republik Österreich Geld zu leihen.

Durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (easy money) ist für die nächsten Perioden nicht zu erwarten, dass es zu einer Zins- bzw. Renditeerhöhung der Bundesanleihen kommen wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Primärsaldo weiter positiv sein wird, was wiederum den Abbau der Staatsschulden zusätzlich vorantreiben wird. Der Rückgang der Staatschulden von 2015 bis 2019 lässt sich zum Großteil ebenfalls auf diese Phänomene zurückführen.

Mittlerweile werden Stimmen laut, die z.B. nach Steuererhöhungen rufen oder für vermeintlich privilegierte Gruppen (den Beamt*innen! Pensionist*innen!) Reduktionen deren Bezüge vorschlagen (vgl. Haller, Falter 43/80).

Einer Erhöhung der Umsatzsteuer, die zum überwiegenden Teil die arbeitende Bevölkerung sowie die Pensionist*innen betreffen würde, muss entschieden entgegen getreten werden. Die Einkommen gerade der Niedrigverdiener*innen und der prekär Beschäftigten ist im letzten Jahr deutlich gesunken. Dieser Effekt ist insbesondere durch die geringeren Einkommen durch die Kurzarbeit, aber auch durch den dramatischen Anstieg der Anzahl der Arbeitslosen hinreichend dokumentiert. Zudem würden diese Maßnahmen die Kaufkraft entscheidend schwächen und dadurch das notwendige Wirtschaftswachstum deutlich reduzieren.

Die Arbeitslosigkeit ist im letzten Jahr durch den Ausbruch der Covid19 Pandemie massiv angestiegen. Die Anzahl der Arbeitslosen belief sich 2020 auf 409.639 Personen, diejenigen Personen, die Schulungen besuchten auf 57.107. Insgesamt ergibt das eine Anzahl von 466.746 Personen. Verglichen mit dem Arbeitskräftepotential (Unselbständig Beschäftigte, Arbeitslose) von 4,126.803 ergibt das eine Arbeitslosenquote von 11,3 % (ohne Schulungsteilnehmer*innen 9,9 %, das wird als sog. Registerquote bezeichnet). Das ergibt die höchste Anzahl von Arbeitslosen und die höchste Arbeitslosenquote seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

Die aktuell hohe Arbeitslosigkeit kann nicht mit üblichen Konjunkturprogrammen gesenkt werden. Dazu benötigt es massiver Beschäftigungsprogramme, insbesondere für jugendliche Arbeitsnehmer*innen aber auch Langzeitarbeitslose. Das kann nur durch massive Investitions- und Beschäftigungsprogramme insbesondere in nachhaltige Industriesektoren, die einer Transformationsstrategie folgen, in der es zu einem Stopp beim Abbau von natürlichen Ressourcen kommt. Zudem soll in Dienstleistungssektoren investiert werden, in denen es einen enormen Nachholbedarf hat, wie z.B. im Sozialbereich, in der Pflege, der Bildung aber auch im medizinischen Sektor als Vorbeugung für kommende Pandemien.

Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., FAIR, ARGE, Türkis: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 173. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

  • Dekarbonisierung der Wirtschaft
    • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
    • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
      Teile dieser Reform müssen sein:
      -Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
      – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalbgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
    • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
    • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LkW etc.
    • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen
  • Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen
    • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
    • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.
  • Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur
  • „Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.
  • Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

  • Menschengerechte Arbeitszeiten:
    • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
    • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
    • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
    • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
  • Arbeitslosenversicherung:
    • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
    • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
    • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
    • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
    • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen
  • Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze
  • Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
  • gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % unde soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.

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