Ergebnisse zum Schlagwort: Wirtschaft

Buchtipp: Riane Eisler – Die verkannten Grundlagen der Ökonomie. Wege zu einer Caring Economy

https://orf.at/stories/3187108/ 

„Die Coronavirus-Pandemie hat die Welt auf den Kopf gestellt, nichts scheint mehr so zu sein, wie es einmal war. Viele sehen aber genau darin die Chance eines großen Neubeginns – nicht zuletzt von unserer Wirtschaft. Pionierin auf dem Gebiet ist die US-Wissenschaftlerin Riane Eisler. Im Gespräch mit ORF.at erzählt sie, wie sich unsere Wirtschaft verändern muss, welche Rolle Fürsorge dabei spielt und was Katzen mit Klimaleugnern zu tun haben.“

https://rianeeisler.com/

Ihr Buch: Die verkannten Grundlagen der Ökonomie
Wege zu einer Caring Economy

https://shop.falter.at/detail/9783963172151

Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., FAIR, ARGE, Türkis: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 173. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

  • Dekarbonisierung der Wirtschaft
    • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
    • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
      Teile dieser Reform müssen sein:
      -Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
      – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalbgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
    • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
    • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LkW etc.
    • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen
  • Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen
    • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
    • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.
  • Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur
  • „Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.
  • Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

  • Menschengerechte Arbeitszeiten:
    • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
    • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
    • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
    • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
  • Arbeitslosenversicherung:
    • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
    • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
    • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
    • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
    • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen
  • Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze
  • Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
  • gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % unde soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.

Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

Entwicklung der Lehre für AsylwerberInnen

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“

Abschiebungen – Festnahmen direkt im Lehrbetrieb

In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).

Lehre für AsylwerberInnen – klassische win-win-Situation

Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der vorherige Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne. Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren.

Fremdenrechtsnovelle 

In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.

Vorbild 3plus2-Modell

Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was einerseits einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen können, und somit der Armut vorbeugen, zum Aufbau von Wirtschaftsleistung im Herkunftsland helfen und somit Fluchtursachen entgegenwirken.

Die Betroffenen Lehrlinge benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht daher um Unterstützung für folgenden

Antrag:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen kann.

Resolution 01 / Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.
Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht sich nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung als willkommenes Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte.
Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu verankern.

Anfang März 2018 gab die Bundesregierung bekannt, den „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel in der Verfassung verankern zu wollen. Das bestehende Verfassungsgesetz über „die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ soll um das Staatsziel „Wirtschaftsstandort“ ergänzt werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext:

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.“

Die verfassungsmäßige Verankerung des Staatsziels „Wirtschaftsstandort“ erscheint aus mehreren Gründen problematisch:

  • Das ursprüngliche Staatsziel zum umfassenden Umweltschutz wurde 1984 als bewusstes Gegengewicht zu den ohnehin verfassungsmäßig gut abgesicherten wirtschaftlichen Grundrechten (z.B. Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums) geschaffen und sollte sicherstellen, dass neben den in Marktwirtschaften dominanten wirtschaftlichen Interessen auch ökologische Interessen Berücksichtigung finden. Das bestehende Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen wäre durch die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel noch stärker zulasten der Umwelt verschoben.
  • Auch im Gegensatz zu sozialen Grundrechten sind wirtschaftliche Grundrechte deutlich besser geschützt. Bevor es zu einer zusätzlichen Stärkung wirtschaftlicher Grundrechte bzw. Interessen in Verfassungsrang kommt, gälte es zuallererst soziale Grundrechte entsprechend verfassungsrechtlich zu verankern.
  •  „Wirtschaftsstandort“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ sind grundsätzlich aus einer ArbeitnehmerInnensicht problematische und ideologisch hoch aufgeladene Begrifflichkeiten unter denen regelmäßig eine Politik des Lohndrucks, des Abbaus sozialer Sicherungssysteme und der ArbeitnehmerInnenrechte stattfindet. So wird etwa seitens Teilen der EU-Kommission und Unternehmensverbände zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit“ die Zurückdrängung von kollektivvertraglichen Regelungen und Lohnfindungssystemen zugunsten betrieblicher und Einzelvereinbarungen gefordert. In diesem Sinne kann die Verankerung eines „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in Verfassungsrang auch ein Instrument zur Aushebelung sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme werden.

Resolution 01 / Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Anfang März 2018 gab die Bundesregierung bekannt, den „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel in der Verfassung verankern zu wollen. Das bestehende Verfassungsgesetz über „die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ soll um das Staatsziel „Wirtschaftsstandort“ ergänzt werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext:

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.“

Die verfassungsmäßige Verankerung des Staatsziels „Wirtschaftsstandort“ erscheint aus mehreren Gründen problematisch:

  • Das ursprüngliche Staatsziel zum umfassenden Umweltschutz wurde 1984 als bewusstes Gegengewicht zu den ohnehin verfassungsmäßig gut abgesicherten wirtschaftlichen Grundrechten (z.B. Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums) geschaffen und sollte sicherstellen, dass neben den in Marktwirtschaften dominanten wirtschaftlichen Interessen auch ökologische Interessen Berücksichtigung finden. Das bestehende Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen wäre durch die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel noch stärker zulasten der Umwelt verschoben.
  • Auch im Gegensatz zu sozialen Grundrechten sind wirtschaftliche Grundrechte deutlich besser geschützt. Bevor es zu einer zusätzlichen Stärkung wirtschaftlicher Grundrechte bzw. Interessen in Verfassungsrang kommt, gälte es zuallererst soziale Grundrechte entsprechend verfassungsrechtlich zu verankern.
  •  „Wirtschaftsstandort“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ sind grundsätzlich aus einer ArbeitnehmerInnensicht problematische und ideologisch hoch aufgeladene Begrifflichkeiten unter denen regelmäßig eine Politik des Lohndrucks, des Abbaus sozialer Sicherungssysteme und der ArbeitnehmerInnenrechte statt findet. So wird etwa seitens Teilen der EU-Kommission und Unternehmensverbände zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit“ die Zurückdrängung von kollektivvertraglichen Regelungen und Lohnfindungssystemen zugunsten betrieblicher und Einzelvereinbarungen gefordert. In diesem Sinne kann die Verankerung eines „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in Verfassungsrang auch ein Instrument zur Aushebelung sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme werden.

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.

Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht sich nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in der Verfassung als willkommener  Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte.

Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu beschließen.

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