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Baukonjunktur-Paket: GEMEINSAM AUGE/UG Wien begrüßt Vereinfachungen bei Leerstandsabgabe, kritisiert Förderung weiterer Bodenversiegelung

Wohnen als Grundrecht. Wohnen muss umwelt- und klimafreundlich sein

Grundsätzlich bewerten wir als GEMEINSAM AUGE/UG Wien das Baukonjunktur-Paket der türkis-grünen Regierung als einen ersten Schritt auf den richtigen Weg, im Detail gibt es wichtige Impulse, allgemein ist das Paket durchwachsen.

Positiv zu bewerten ist die Möglichkeit, eine Leerstandsabgabe nun österreichweit durchzusetzen. Jede 7. Wohnung in Österreich ist ohne Meldung. Die Leerstände müssen erhoben werden und eine wirksame Leerstandsabgabe auf leer stehende Wohnungen und unbebautes Bauland ist dringend notwendig. Seltsame Konstruktionen von Anlagewohnungen, aber auch gewerbliche Kurzzeitvermietung sind zu unterbinden. Wir hoffen auf eine Gesetzesformulierung ohne Graubereiche und Schlupflöcher.

Hingegen ist die überwiegende Förderung von Neubau kritisch zu sehen. Schon jetzt ist die Bodenversiegelung in Österreich ein großes Problem und die Regierung müsste hier wichtige Impulse dagegen setzten. Im Jahr 2021 gingen jeden Tag 5,8 Hektar an Boden durch Versiegelung verloren. Jahr für Jahr geht eine Fläche in etwa der Größe Eisenstadts verloren. (Quelle umweltbundesamt.at) Diese Zahlen zeigen eindringlich, dass die politischen Verantwortlichen gegensteuern müssen. So wie es ist, kann es nicht bleiben. In Zeiten einer Klimakatastrophe hauptsächlich Neubauten und damit Bodenversiegelung zu fördern, ist schlicht Wahnsinn und muss beendet werden.

Als GEMEINSAM AUGE/UG Wien sehen wir Wohnen als Grundrecht an und sollte als solches auch verfassungsrechtlich verankert werden. Wohnen muss umwelt- und klimafreundlich sein.

Hier geht es zur Presseaussendung.

Antrag 03 – Aussetzung der Mieterhöhungen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖÄÄB: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Richtwertmietenerhöhung zum ehestmöglichen Zeitpunkt für zumindest
ein Jahr auszusetzen.

Es braucht eine neuerliche Aussetzung der Richtwertmietenerhöhung.
Normalerweise werden die Richtwertmieten für Altbauwohnungen automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. Im Vorjahr wurde diese Anpassung ausgesetzt, um Mieterinnen und Mieter in der Coronazeit zu entlasten. Heuer würde eine Erhöhung um fast 6 Prozent anstehen. Die hohe Inflation und explodierende Energiepreise erfordern ein neuerliches Aussetzen. Seit 1. April sind die Mieten für über eine Million Menschen um sechs Prozent gestiegen. Die Bundesregierung muss hier lenkend eingreifen, gerade in einer Zeit, in der alles teurer wird.

Antrag 02 – Aussetzung der Mieterhöhungen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. Mai 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FA, GA, LP, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA: für Zuweisung

Die 177. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

    • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf die Richtwertmietenerhöhung zurückzunehmen und für dieses Jahr auszusetzen.
    • Die Arbeiterkammer Wien und fordert die Stadt Wien und Wiener Wohnen, die Erhöhung des Richtwertmietzins und Kategoriemietzins nicht auf die Mieten bei Wiener Wohnen anzuwenden.

Es braucht eine neuerliche Aussetzung der Richtwertmietenerhöhung. Normalerweise werden die Richtwertmieten für Altbauwohnungen automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. Im Vorjahr wurde diese Anpassung ausgesetzt, um Mieterinnen und Mieter in der Coronazeit zu entlasten. Heuer würde eine Erhöhung um fast 6 Prozent anstehen. Die hohe Inflation und explodierende Energiepreise erfordern ein neuerliches Aussetzen. Seit 1. April sind die Mieten für über eine Million Menschen um sechs Prozent gestiegen. Die Bundesregierung muss hier lenkend eingreifen, die Richtwertmietenerhöhung zurücknehmen, gerade in einer Zeit, in der alles teurer wird.

Etwa ein Viertel der Wienerinnen und Wiener lebt in Gemeindewohnungen. Die Belastung durch die hohen Energiekosten und steigende Wohnungskosten wird für viele Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau zunehmen zum Problem. Als Vermieter und Hausverwaltung wäre es für Wiener Wohnen ohne Probleme möglich die Anhebung des Richtwert- bzw. Kategoriemietzines auszusetzen oder entfallen zu lassen.

AUGE/UG Newsletter 37/2021

In diesem Newsletter …

 

‚Schöner Wohnen‘ mit der AUGE/UG …

Wohnen 200

 

Die Städte wachsen nämlich gewaltig: alleine für Wien wird in den nächsten zehn Jahren ein Bevölkerungswachstum von 140.000 Menschen prognostiziert. Der Wohnungsbedarf für die nächsten zehn Jahre wird auf 50.000 zusätzliche Einheiten pro Jahr geschätzt, davon 35.000 geförderte. Alleine Wien braucht jährlich zwischen 8.500 und 10.000 zusätzliche Wohneinheiten.

 

Neben leistbarem und mehr Wohnraum braucht es allerdings vor allem noch eines: umweltfreundlicheres Wohnen, Wohnen auf Niedrigstenergie- und Passivhausstandard, was nicht nur Lebens- und Wohnqualität verbessert und das Klima zu schützen hilft, sondern auch billiger ist – weil die Kosten für die Gewinnung von Wärme sinken.

 

Die Positionen der AUGE/UG die sich aus alledem ergeben:

 

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung und der Rückflüsse aus Wohnbauförderungsdarlehen wieder für die Schaffung neuen Wohnraums (auch Alten- und Pflegeplätze) und zur Sanierung des Althausbestandes (z.B. thermische Sanierung wo sinnvoll, Fenstertausch, Dachbodenisolierung, Umstieg Heizsystem …)

 

  • Ökologisierung der Wohnbauförderung: der geförderte Baustandard muss Niedrigstenergie- bzw. Passivhausstandard entsprechen

 

  • Aufstockung des Konjunkturprogramms Wohnen: z.B. könnten Mittel aus einer reformierten, verteilungsgerechter gestalteten Grundsteuer zeitlich befristet für Wohnbau zweckgewidmet, bzw. aus einzuführenden Flächenverbrauchs- und Verkehrserregerabgaben frei gemacht werden. Vorrang für sozialen Wohnbau und geförderte Mietwohnungen

 

  • Klare Mietzinsobergrenzen bei privaten MietenAnstelle der derzeitigen „Richtwerte“ soll ein „Grundbetrag“ Basis der Hauptmietzins-Berechnung werden. Dieser gilt für eine unbefristete Mietwohnung im guten Zustand, mit guter Ausstattung, in guter Lage und guter Isolierung. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, gibt es genau definierte Abschläge.  Aufschläge nur in Ausnahmefällen (z.B. Balkon, Terrasse oder Garten, nach oben klar begrenzt).

 

  • Betriebskosten: keine Überwälzung von Grundsteuer sowie von Verwaltungs- und Versicherungskosten, die nicht unmittelbar von MieterInnen verursacht werden an die MieterInnen.

 

  • Meldepflicht für leerstehende Wohnungen und maximal zulässige zeitliche Obergrenzen für Leerstand: damit könnte bspw. Spekulation mit Wohnraum eingedämmt werden. In Hamburg ist etwa ein maximal zulässiger Leerstand von nur drei Monaten zulässig. Sollten die Eigentümer auch dann nicht vermieten drohen renitenten VemieterInnen künfitg nicht nur hohe Geldstrafen sondern auch die Enteignung: der Kommune soll das Recht eingeräumt werden, das Wohnobjekt „zwangsvermieten“ zu können.

 

  • Eindämmung von Befristungen: diese müssen Ausnahme statt Regel werden und an sachlich gerechtfertigte Gründe (z.B. Eigenbedarf) gebunden sein

 

  • Keine Maklerkosten für MieterInnen: Maklerprovisionen sollen ausschließlich von VermieterInnen getragen werden, da MaklerInnen ja auch zum Vorteil von VermieterInnen arbeiten

 

  • „Baurecht statt Verkauf“ in Ballungsräumen: Statt städtische Grundstücke zu verkaufen, sollen diese im Regelfall Eigentum der Kommune bleiben, aber mittels Bauverträgen und eines zeitlich befristeten Gebrauchsrechts (zwischen 10 und 99 Jahren) für sozialen und gemeinnützigen Wohnbau längerfristig zur Verfügung gestellt werden.
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