Antrag 1 / Frühzeitige Integration von Flüchtlingen

 

Für Asylwerberinnen und Asylwerber  in der Grundversorgung stehen in Österreich mit „Vollversorgung“, „Selbstversorgung“ und „Individueller Unterbringung“ drei verschiedene Unterbringungsarten zur Verfügung. Vollversorgung  ist von den dreien die teuerste und der Integration am wenigsten zuträgliche.

Bei der Vollversorgung erhält der Quartiergeber pro Flüchtling für Unterkunft und drei tägliche Mahlzeiten vom Staat im Monat 570 Euro. Darüber hinaus wird direkt an den Asylbewerber oder die Asylbewerberin ein Taschengeld von 40 Euro ausgezahlt. Die Finanzierungssumme pro Person liegt bei 610 Euro. Im Falle der Selbstversorgung bekommt der einzelne Flüchtling pro Monat 150 Euro und muss davon sein Essen, seine Kleidung und seine Hygieneartikel bezahlen. Der Quartiergeber erhält bei dieser Unterbringungsart für die reine Unterkunft monatlich 360 Euro; beides zusammen kostet den Staat 510 Euro. Bei der Individuellen Unterbringung bekommt ein Flüchtling für die Miete 120 Euro und für die Lebensführung weitere 200, in der Summe 320 Euro.

Vollversorgung, die zugleich die Regel ist, kommt dabei dem Anspruch der Integration am wenigsten entgegen. Größere Flüchtlingsquartiere mit Vollversorgung sind häufig in entlegenen Gegenden angesiedelt. Das Fehlen von  psychosozialen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und der Mangel  an  Deutschkursangeboten im Umfeld der Quartiere erschweren das Hineinfinden in die Aufnahmegesellschaft. Die Folge ist, dass  sogar qualifizierte Flüchtlinge nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in der Mindestsicherung landen.        

Rasche Integration der Flüchtlinge ist indessen eine dringende Notwendigkeit, wenn Österreich frei von Ghettos und Slums bleiben soll.  Von Jänner bis Ende August dieses Jahres haben über 46.000 Menschen in Österreich einen Asylantrag gestellt. Über 65 Prozent (ca. 30.000) der AsylwerberInnen kommen aus den drei Ländern Syrien, Irak und Afghanistan und  somit aus tatsächlichen Kriegsgebieten. 4.300 von ihnen davon sind unbegleitete Minderjährige. Nach Lage der Dinge wird diesen AsylwerberInnen fast allen ein Schutzstatus  nach der Genfer Flüchtlingskonvention  zuerkannt werden.

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