Antrag 2 / Sonderurlaub für Landesbedienstete im freiwilligen Diensteinsatz

 

In der derzeitigen Sondersituation mit Tausenden Flüchtlingen im Land werden dringend Menschen gebraucht, die freiwillige Dienste leisten.
Das Land Kärnten hat im Oktober 2015 die Regelung geschaffen, dass Landesbedienstete, die sich freiwillig in der Flüchtlingsbetreuung engagieren, für diese Tätigkeit bis zu fünf Tage Sonderurlaub erhalten.
Das Land Steiermark als ein Land, das derzeit besonders mit einer hohen Flüchtlingszahl belastet ist, sollte schnellst möglich diesem Beispiel folgen, um die bisherigen Einsatzkräfte zu entlasten.

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