November 2018 – Antrag 5

Antrag 5

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Erhebung von Kinderkosten

Wiewohl in der Familienpolitik oftmals Bezug auf Kosten genommen wird, die Kinder verursachen, gibt es derzeit keine reelle Grundlage dafür. Die herangezogenen Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen, gehen auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind aber seit mehr als 50 Jahren unverändert.

Unbestreitbar hat sich seither viel verändert. Nicht nur die Kosten, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Energie etc., auch der Bedarf ist mittlerweile ein anderer geworden. Smartphone, Laptop und Computer sind aus dem Alltag – auch dem schulischen – nicht mehr wegzudenken. Unterricht, Freizeit, Urlaub … – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben sich stark verändert.

Es ist dringend notwendig, die Ausgabenstruktur und finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern auf einer aktuellen und statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen. Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemäße fundierte Basis für familienpolitische Maßnahmen zu schaffen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

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