Bund
Antrag 10 / Rasche Umsetzung des Gesundheitsberufe-Registers
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Nationalrat und Bundesrat auf, die entsprechende Regierungsvorlage rasch zu behandeln um eine Beschlussfassung noch im Jahr 2015 umsetzen zu können.
Weiterlesen...Antrag 09 / Novellierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, das AK Gesetzes bzw. die AK Wahlordnung in folgenden Punkten zu novellieren:
- Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichnis erfasst und zur Wahl eingeladen.
- Die altersmäßige Voraussetzung für die Wählbarkeit (§21 AKG) zur AK-Vollversammlung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
- Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
- Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
- Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren.
Antrag 08 / Mystery Shopping „Trau niemand – Hackle bis zum Umfallen“
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB/FCG: nein
FA: ja
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer lehnt diesen weiteren Schritt in die „Trau niemanden“ und „Hackle bis zum Umfallen“-Gesellschaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung sowie den Nationalrat auf, die ab 2016 geplante Maßnahmen des „Mystery Shoppings“ im Gesundheitsbereich wieder rückgängig zu machen.
Weiterlesen...Antrag 07 / Ausreichende Finanzierung der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sicherstellen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer erachtet die Budgetvorkehrungen (2015 und 2016) für die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI als nicht ausreichend. Daher fordert die Hauptversammlung die Zweckwidmung eines bestimmten Prozentsatzes (zB 20% bei durchschnittlicher Prognose) der Bußgelder des Kartellgerichts um die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Regierungsübereinkommen in diesem Punkt umzusetzen.
Antrag 06 / Mindestsicherungsreform
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert
- die Bundesregierung und insbesondere den Sozialminister auf, möglichst rasche eine Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen in Angriff zu nehmen. Insbesondere :
- Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
- Rechtlicher Anspruch auf bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel: wie etwa Gesundheits- und Therapiekosten, zu sportlichen Betätigung/Bewegung, Urlaub, vollwertige Lebensmittel, Wohnungsbedarf, …)
- Erhöhung der Mindestsicherung für AlleinerzieherInnen
- Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
- Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation – unter der Prämisse Zugang so leicht wie möglich:
- auf kostenlosen Talente Check für SchulabbrecherInnen und Personen jeden Alters ohne Abschluss
- auf kostenfreie erforderliche Materialien und kostenfreie Fahrtausweise bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung.
- auf Fortzahlung der Fixkosten während der Ausbildungszeit
- Rechtsanspruch jedes Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz nach Talent, Begabung und Wunsch
- Rechtsanspruch Kinder und Jugendlicher aus Haushalten mit niedrigem Einkommen auf einen Ganztagesschulplatz.
- Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
- Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung