2018

Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden.
    Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenig Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.
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Antrag 06 / Kinder gegen Armut absichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es

  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken
  • niederschwelliger Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume,
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert
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Antrag 05 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

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Antrag 04 / lliberale Demokratie

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 02, mehrheitlich angenommen
FSG, GA, ARGE, Türkis, BDFA: ja
Persp., GLB, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie. Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können. Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK Wien wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.

Die AK- Wien spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:

  • Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben
  • Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung
  • Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen
  • Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen
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Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben zu treffen.

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