Antrag 25 / Schaffung von Schutzzonen im Umkreis medizinischer Einrichtungen, die Schwangerschaftsberatungen und Schwangerschaftsabbrüche durchführen

 

Begründung:

Seit 01.01.1975 gilt in Österreich die Fristenregelung. Obwohl damit die Vornahme von Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten für Schwangere und ÄrztInnen straffrei gestellt wurde, gibt es bis heute nur ganz wenige Spitäler und Ambulatorien in Österreich, die legale Abtreibungen durchführen. V.a. die Ambulatorien werden vermehrt von militanten AbtreibungsgegnerInnen regelrecht belagert. Frauen, die diese Ambulatorien aufsuchen, werden eingeschüchtert und massivem Psychoterror ausgesetzt, sie werden am Arm genommen, man/frau stellt sich ihnen vor der Eingangstür in den Weg und nötigt sie, Propagandamaterial, Plastikföten etc. entgegen zu nehmen. Sprüche wie „Auch Sie könnten Mutter sein!“ sollen den Frauen die Unrechtmäßigkeit ihrer freien Entscheidung gegen eine Schwangerschaft suggerieren.

Es geht hier nicht nur um einzelne lokale Störaktionen, sondern um gut organisierte Kampagnen international vernetzter AktivistInnen, die sich gegen die Grundrechtssphäre der betroffenen Frauen richten.

Weist die Polizei die AktivistInnen weg, sind sie nach 10 Minuten wieder da – es gibt ja keine Strafe, nicht mal einen Strafzettel wie für Falschparken! Dabei sind diese Aktionen doch wohl um einiges schwerwiegender als Falschparken. Privatrechtliche (Klagen wegen Besitzstörung oder Geschäftsschädigung) und strafrechtliche (Anzeigen wegen versuchter Nötigung) Maßnahmen greifen zu kurz, bleiben Einzelaktionen, die von den Betreibern der Ambulatorien bzw. von den betroffenen Frauen gesetzt werden müssten und kosten diese Zeit, Geld und Nerven.

Obwohl die Notwendigkeit von Schutzzonen bereits vor Jahren Thema der Bundespolitik war und geplant war, Schutzzonen in das Sicherheitspolizeigesetz aufzunehmen, ist trotz anders lautender Bekundungen bis heute nichts in dieser Richtung geschehen.

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