
Resolution gegen Entgleisung des Verfassungsschutzes bei heutiger Wiener Arbeiterkammer-Vollversammlung
Unter dem Titel „Schutz kritischer Infrastruktur“ im neuen Verfassungsschutzbericht zählt die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN); vulgo „Verfassungsschutz“ u.a. Proteste rechtsextremistischer Personen und Gruppen aus dem Umfeld der sogenannten „Corona-Proteste“ auf. Völlig indiskutabel ist es allerdings, dass der Verfassungsschutz offensichtlich Arbeitskämpfe beobachtet. So schreibt die DSN von „erheblichen Personalengpässen in vielen Bereichen wie Gesundheit, Handel, Tourismus oder im Facharbeitsbereich“, die zu einem „vermehrten Protestgeschehen“ führen könnten. Um im darauffolgenden Satz darauf hinzuweisen, dass „Strafbare Handlungen gegen Objekte der kritischen Infrastrukturen (…) daher nicht ausgeschlossen werden“ können. Der Verfassungsschutzbericht konkretisiert: „Im Gesundheits- und Pflegebereich kam es zudem zu Protestveranstaltungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den akuten Personalmangel und die Missstände in ihren Bereichen hinweisen wollten. … Diese Personalnotstände könnten in weiterer Folge die Aufrechterhaltung des Betriebes einzelner, aber auch mehrerer Krankenhäuser gefährden und dadurch das Gesundheitssystem überlasten.“
Allein schon die Nennung von gewerkschaftlichen Protesten im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Protesten, an denen sich rechtsextreme und neonazistische Personen und Gruppierungen beteiligten, stellt eine Entgleisung dar. Von rechtsextremen und neonazistischen Personen und Gruppierungen gingen während dieser „Proteste“ immer wieder tätliche Angriffe auf Journalist:innen und Passant:innen aus. Proteste, bei denen es regelmäßig Warnungen der jüdischen Gemeinde vor potenziellen rechtsextremen Angriffen gab.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beobachtet der Staatsschutz gewerkschaftliche Proteste? Welche konkrete Gefahrenlage soll das sein, die von gewerkschaftlichen Protesten ausgeht, die den Staatsschutz dazu ermächtigt, eben diese gewerkschaftlichen Proteste zu beobachten? Was ist die genaue Rechtsgrundlage, um gewerkschaftliche Proteste zu beobachten und zu analysieren?
„Die Beobachtung gewerkschaftlicher Proteste durch den Verfassungsschutz entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist zu beenden, so Vera Koller, Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG in der Arbeiterkammer Wien und weiter: „Es geht keinerlei Gefahr für ‚kritische Infrastruktur‘ oder für den Schutz des Staates von legitimen gewerkschaftlichen Protesten aus. Ganz im Gegenteil, gewerkschaftlicher Protest ist Teil des demokratischen Geschehens der Gesellschaft, mehr noch: ein unabdingbarer und notwendiger Teil der Demokratie. Wir werden daher eine Resolution bei der heutigen Wiener Arbeiterkammer-Vollversammlung einbringen, die auch von anderen Fraktionen, insbesondere der Mehrheitsfraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen (FSG) unterstützt wird, um gegen dieses Vorgehen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zu protestieren“, so Koller abschließend.
Hier geht es zur OTS Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230525_OTS0029/augeug-wien-an-verfassungsschutz-beenden-sie-die-beobachtung-von-gewerkschaftlichen-protesten