Antrag 11 / Informationspflicht und Bekämpfbarkeit bei Ablehnung von VISA-Anträgen
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, zu schließen und eine Informationspflicht über die Gründe einer Ablehnung einzuführen.
Weiterlesen...Antrag 10 / Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: EU und Internationales) Antragsbearbeitung
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp.: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt fest, dass eine einseitige ausgabenseitige Budgetkonsolidierung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der BezieherInnen von Sozialleistungen und Pensionen strikt abgelehnt wird.
Die Arbeiterkammer Wien empfiehlt dem österreichischen Parlament seine Zustimmung zur Änderung des Artikel 136 AEUV als Voraussetzung des erweiterten Rettungsschirms (ESM) zu überdenken.
Weiters empfiehlt die Arbeiterkammer Wien dem österreichischen Parlament dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen und ihn damit nicht zu ratifizieren.
Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesarbeitskammer auf, alle rechtlich denkbaren Schritte zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Konformität in die Wege zu leiten.
Die Arbeiterkammer Wien behält sich grundsätzlich alle Formen des Protests gegen die Umsetzung der Economic Governance und des Fiskalpakts in der jetzigen Form vor. Dabei wird betont, dass es nicht darum geht, einen erweiterten Rettungsschirm für Euro-Staaten zu verunmöglichen, sondern die Parameter und damit verbundenen Rechtsvorschriften einseitig sind und neu erarbeitet werden müssen.
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Antrag 09 / Bankensektor regulieren! Banken-Insolvenzrecht umsetzen!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das eine „geordnete“ Abwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass
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die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden.
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entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können
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Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert von der österreichischen Bundes-regierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie
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die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)
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Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben
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eine effektive Beschränkung des „Größenwachstum“ von Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveau – keine Bank darf mehr „too big to fail“ sein.
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strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)
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Antrag 08 / Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer – Börsenumsatzsteuer wieder einführen!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Türkis: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.
Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung Ausfälle aus veranschlagten, aber nicht realisierbaren Einnahmen, nicht aus höheren Massen- und Konsumsteuern bzw. ausgabeseitigen Maßnahmen, sondern aus vermögensbezogenen Steuern – insbesondere aus einer bereits erwähnten reformierter Börsenumsatzsteuer, einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer allgemeinen Vermögenssteuer – ersetzt werden.
Weiterlesen...Antrag 07 / Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!
zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012
Antrag angenommen Antragsbearbeitung, Antragsbearbeitung 2
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.,, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die AK Wien unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.
Die Arbeiterkammer Wien fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Ziele – wie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratie – zu unterstützen hilft.
Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.
Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.
Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.
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