Antrag 20 der AUGE/UG an die Vollversammlung der AK NÖ am 11. Mai 2012

Nach wie vor gibt es im Winter äußerst gefährliche Situationen auf den Straßen, verursacht durch LKW, die mit einer verrutschenden Eisplatte auf dem Verdeck nachfolgende oder überholende PKW-LenkerInnen stark gefährden.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Fahrzeugdächer von Eis und Schnee zu befreien. Die LKW-FahrerInnen müssen lediglich dafür sorgen, dass die Sicht ausreicht und die Kennzeichen vollständig sichtbar sind. Schäden werden von der KFZ-Haftpflicht bezahlt.

 

Es drohen allerdings strafrechtliche Konsequenzen, wenn Personen oder Sachen beschädigt werden.

 

Die Folgen, die durch von LKW-Planen herabrutschende Eis- und Schneemassen auf Landstraßen und Autobahnen für Personen in nachfolgenden Fahrzeugen entstehen können – auch durch Massenkarambolagen – können gewaltig sein. Bislang war die Enteisung der LKW-Planen praktisch oder technisch kaum möglich.

Mittlerweile gibt es aber einfache und wirksame patentierte ‚Enteisungsanlagen’ für LKW-Planen. Es ist daher den Fuhrunternehmen zuzumuten, dafür Sorge zu tragen, dass keine Fahrzeuge, die auf ihren Planen mit Schnee und Eis beladen sind, vom jeweiligen Standort-Firmengelände auf die Straßen geschickt werden.

Antrag

Die Vollversammlung der AK NÖ fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die die Enteisung von LKW-Planen vor Fahrtbeginn regeln.

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