a)Bei allen internen wie externen Veranstaltungen der AKNÖ sind als Verpflegung regionale, saisonale und biologische Lebensmittel anzubieten.
b) Getränke (Kaffee, Tee u.dgl.) müssen ) in allen AKNÖ- Bezirksstellen und in der AKNÖ-Zentrale aus fairem Handel angeboten werden.
c) Bei der Bestellung von Kleidungsstücken (z.B. T-Shirts, Jacken) im Auftrag der AKNÖ ist LieferantInnen der Vorzug zu geben, die eine Produktionen zu fairen und ökologischen Arbeitsbedingungen garantieren können.