Antrag 07/ Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015

Im Rahmen der Regierungsvorschläge für eine Steuertarifreform wurde auch die Erhöhung der Negativsteuer von bislang max. 110 Euro auf max. 400 Euro/Jahr angekündigt. Diese Maßnahme ist insbesondere dahingehend begrüßenswert, da sie zu einer deutlichen Kaufkraftstärkung unterer Einkommensgruppen führt, in denen sich insbesondere Teilzeitbeschäftigte – mehrheitlich Frauen – befinden. Die Steuertarifreform soll mit Jänner 2016 in Kraft treten.

Für BezieherInnen nicht lohnsteuerpflichtiger Einkommen, die einen Anspruch auf eine Negativsteuer haben, ergibt sich das Problem, dass die Steuergutschrift nicht unmittelbar – wie bei jenen Einkommensgruppen, die von niedrigeren ESt bzw. LSt-Sätzen profitieren – wirksam wird, sondern deutlich verzögert erst im Folgejahr ihres Anspruchs. Damit werden ausgerechnet jene Einkommensgruppen hinsichtlich einer raschen Wirkung der Steuerreform benachteiligt, die eine Entlastung besonders notwendig hätten, und deren Entlastung gleichzeitig unmittelbar nachfrage- und damit konjunkturwirksam würde.

Es wäre daher – aus sozial- wie aus konjunkturpolitischen Gründen – sinnvoll, die Erhöhung der Negativsteuer vorzuziehen und bereits im Kalenderjahr 2015 wirksam werden zu lassen, um bereits einen realen Entlastungseffekt mit 2016 (Auszahlung der Negativsteuer) zu erzielen.