In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.
- Rechtsanspruch auf Bewegungsfreiheit
- Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen.
- Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC sowie Schaffung zusätzlicher Formen des „Schonvermögens“ (Versicherungen, Eigentumsansprüche von Kindern etc.)
- Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. der eigenen Familie (Kinder!) dienen.
- Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
- Schluss mit der generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
- Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
- Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft, die einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist.