Burgenland

Antrag 03 / Vereinfachte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:
Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert den Gesetzgeber auf, zielführende Normen zu erlassen, die eine benutzerfreundliche, einheitliche, allgemein verbindliche und effiziente Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im sekundären und tertiären Bildungsbereich sicherstellt.

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Antrag 02 / Gewerberechtliche Anpassung im Bereich der 24-Stundenpflege

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert den Gesetzgeber auf, zielführende Normen zu erlassen, die die Erteilung von Gewerbescheinen für gewerbliche Anbieter von 24-Stundenpflege vom Nachweis einer für vergleichbare Leistungen im stationären Bereich erforderlichen Qualifikation abhängig machen, kurz gesagt Pflegedienstleistungen nur mehr im Rahmen eines reglementierten Gewerbes zu gestatten.

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Antrag 01 / Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen

der AUGE/UG zur 3.Vollversammlung der AK Burgenland am 21. Mai 2015

Die AUGE/UG Burgenland wirbt bei der Vollversammlung der AK Burgenland um die Unterstützung folgender Forderung:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
  • und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.
  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
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AUGE/UG startet neu durch

Dr. Wolfgang Weeber, neuer Arbeiterkammerrat der AUGE/UG, will „weiterhin lästig sein und Akzente setzen“. Sein Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen U-Ausschusses zur Hypo Alpe Adria wird bei heutiger AK-Hauptversammlung mehrheitlich angenommen.

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Antrag 7 / AK-Wahlrecht anpassen

zur 10. Vollversammlung der AK-Burgenland am 14. November 2013

 

Angenommen von AUGE/UG, ÖAAB und FA
Zuweisung an den Vorstand durch FSG

 

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die Wahlordnung zur Arbeiterkammerwahl dahingehend zu ändern, dass

a) der § 21 der Arbeiterkammer-Wahlordnung analog dem § 41 (NRWO) angeglichen wird

b) Lehrlinge, welche das 16. Lebensjahr Vollendet haben, automatisch das aktive Wahlrecht erhalten.

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