Niederösterreich

Für Verbesserungen bei Teilzeitbeschäftigungen

Antrag 6 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert ökonomische und rechtliche Verbesserungen bei Teilzeitbeschäftigungen:
• Eine Reduktion der zuschlagsfreien Mehrarbeit bei Dienstverhältnissen mit einer Gleitzeitvereinbarung
• Ein verbesserter Schutz von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen vor Mehrarbeit
• Keine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Dienstgeber
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Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin

Antrag 5 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.

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Keine Kürzung der Mittel für überbetrieblichen Lehrwerkstätten

Antrag 4 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich fordert daher: Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

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Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich

Antrag 3 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen:

Die Vollversammlung  der Arbeiterkammer Niederösterreich tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen. Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK NÖ mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.

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Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

Antrag 2 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten.
Dazu braucht es:
• Eine veränderte Systemlogik. Ein monokausaler Erklärungsansatz für die Entstehung von Erkrankungen ist diagnostisch und gesellschaftspolitisch – wie die signifikante Zunahme an Invaliditätspensionen aufgrund von psychischen Erkrankungen deutlich macht – nicht mehr aktuell. Es bedarf der Eruierung der arbeitsbedingten Anteile an der Krankheitsentwicklung.
• Eine Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren: Nicht der Betroffene sollte beweisen müssen, dass die Krankheit von der Arbeit kommt, sondern die/der Arbeitgeber/-in sollte beweisen müssen, dass die Krankheit eben nicht von der Arbeit kommt.
• Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste, insbesondere eine partielle Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen
• Rechtliche Unterstützung in Einzelfällen: 2016 hat der OGH entgegen der bisherigen Rechtspraxis entschieden, dass gegen die Bescheid-mäßige Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden kann. Diese habe zu prüfen, ob im Einzelfall eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden sei.
• Eine geschlechtsspezifische Durchleuchtung von Gesundheit am Arbeitsplatz
• Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste mit einem erweiterten Präventionsangebot
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