Niederösterreich
AK-Vollversammlung NÖ: Forderungen an die Bundesregierung
Angesichts der laufenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung, bei der Ministerien und Länder um Milliarden verhandeln, ist es wichtig, dass die Arbeiterkammer ihre Forderungen einbringt. In einem umfassenden Antrag an die NÖ-AK-Vollversammlung hat die AUGE/UG ihre Vorstellungen für diesen Forderungskatalog zusammengefasst. Unser Forderungskatalog umfasst die Bereiche: Arbeit und soziale Sicherheit Verteilungsgerechtigkeit Bildung/Wissenschaft Gesundheit und … AK-Vollversammlung NÖ: Forderungen an die Bundesregierung weiterlesen
Weiterlesen...AK-Vollversammlung NÖ: Forderungen an die Bundesregierung
Angesichts der laufenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung, bei der Ministerien und Länder um Milliarden verhandeln, ist es wichtig, dass die Arbeiterkammer ihre Forderungen einbringt. In einem umfassenden Antrag an die NÖ-AK-Vollversammlung hat die AUGE/UG ihre Vorstellungen für diesen Forderungskatalog zusammengefasst. Unser Forderungskatalog umfasst die Bereiche: Arbeit und soziale Sicherheit Verteilungsgerechtigkeit Bildung/Wissenschaft Gesundheit … AK-Vollversammlung NÖ: Forderungen an die Bundesregierung weiterlesen
Weiterlesen...Antrag 19/ Notwendige Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor hormonell wirksamen Chemikalien
Antrag 19 der AUGE/UG – zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 13. November 2013
Der Schaden, den hormonell wirksame Chemikalien dem Ökosystem und der menschlichen Gesundheit zufügen können, ist durch eine stetig wachsende Zahl wissenschaftlicher Publikationen belegt
Weiterlesen...Antrag 01/ Keine Ausnahme von Banken bei der Entsendung von BetriebsrätInnen in den Aufsichtsrat von „Muttergesellschaften
Antrag 01 der AUGE/UG zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14.11.2013
Im § 110 des ArbVG wird die Mitwirkung der Betriebsräte in den Aufsichtsräten geregelt. Im Besonderen regelt Absatz 6 die Entsendung von Betriebsräten von Tochtergesellschaften in den Aufsichtsrat der herrschenden Gesellschaft, und zwar dann, wenn sie diese „einheitlich leitet oder auf Grund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 Prozent“ diese beherrscht. Diese Regelung gilt nur, wenn in dem herrschenden Unternehmen maximal die Hälfte der ArbeitnehmerInnen des Gesamtkonzerns beschäftigt sind.
Im letzten Satz des Absatzes grenzt diese Regelung die BetriebsrätInnen der Finanzindustrie aus: „Dieser Absatz gilt nicht für Banken (§ 1 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmungen.“
Weiterlesen...Antrag 05/ Erhalt bzw. Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich!
Antrag 05 der AUGE/UG – zur 11. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 14. November 2013
Der Sozialbereich bzw. die Sozialen Dienste sind zentrale Säule einer Gesellschaft, die sich der Solidarität verpflichtet fühlt. Bedürftige Menschen bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf eine hohe Lebensqualität und eine bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung.
Die „Effizienzsteigerungen“ der letzten Jahre – vielfach unter dem Diktat knapper werdender öffentlicher Mittel – die auch am Sozial- und Gesundheitsbereich nicht vorüber gegangen sind, haben allerdings bereits jetzt schon besorgniserregende Zustände geschaffen:
Weiterlesen...